Altersvorsorge Schweiz: Die 10 besten Tipps
Viele Erwerbstätige in der Schweiz machen sich Sorgen um ihre Altersvorsorge – und das mit gutem Grund. Wer nach der Pensionierung seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss das Heft selbst in die Hand nehmen. Dabei helfen die folgenden Tipps.

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Packen Sie Ihre Altersvorsorge rechtzeitig an – je früher, desto besser.
Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystems ist es, mit den Renten der AHV und der Pensionskasse 60 Prozent des Lohns zu bekommen, den man vor der Pensionierung zuletzt verdient hat. Dieses Ziel wird wegen den sinkenden Pensionskassenrenten schon heute oft verfehlt. Und für künftige Pensionierte wird die Einkommenslücke noch grösser. Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, braucht es schnell einmal bis zu 90 Prozent des letzten Lohns. Denn oft bleiben die Ausgaben nach der Pensionierung gleich, oder sie steigen sogar.
Reichen die Renten nicht aus, um die voraussichtlichen Ausgaben zu decken, sollten Sie genug Vermögen angespart haben, das Sie nach der Pensionierung sukzessive aufbrauchen können. Je früher sie mit dem Aufbau der Altersvorsorge beginnen, desto weniger müssen sie jedes Jahr zur Seite legen.
Legen Sie genug Geld für die Zeit nach der Pensionierung auf die Seite.
Spätestens mit 55 sollten Sie Ihre finanzielle Situation genau prüfen: Wie hoch sind Ihre voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen nach der Pensionierung? Stellen Sie erst kurz vor der Pensionierung eine Einkommenslücke fest, bleibt Ihnen keine Zeit mehr, sie zu schliessen.
Fehlen Ihnen zum Beispiel nach der Erwerbsaufgabe 3000 Franken Einkommen pro Monat, benötigen Sie bei einer Rendite von 2 Prozent bei der Pensionierung knapp 600’000 Franken Vermögen, um diese Lücke während 20 Jahren zu schliessen (siehe Tabelle unten). So lange leben statistisch gesehen Männer nach der Pensionierung mit 65 Jahren noch. Frauen können bei der Pensionierung mit 64 mit rund 24 Lebensjahren rechnen.
Nutzen Sie die steuerbegünstigte Säule 3a.
Was Sie in die dritte Säule einzahlen, dürfen Sie in der Steuererklärung abziehen. Der Maximalbetrag beträgt aktuell 7056 Franken pro Jahr für Erwerbstätige, die in einer Pensionskasse versichert sind. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal 35'280 Franken.
Wer ab 30 immer das Maximum überweist, kann bei einer Rendite von durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr bis zur ordentlichen Pensionierung rund 350‘000 Franken ansparen und so seine Altersvorsorge deutlich verbessern. 40-Jährige können etwa 225‘000 Franken und 50-Jährige immer noch über 120’000 Franken ansparen.
Zahlen Sie möglichst jedes Jahr in die dritte Säule ein, auch wenn es nicht immer für den Maximalbetrag reicht. Zwar dürfen Sie verpasste Einzahlungen künftig nachholen, allerdings mit gewissen Einschränkungen. Eröffnen Sie eine weitere Säule 3a, sobald Sie 50'000 Franken angespart haben. So können Sie später mit gestaffelten Bezügen die Steuerprogression brechen.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Verbessern Sie Ihre Altersvorsorge zusätzlich mit PK-Einkäufen.
Solche freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse sind steuerlich sehr attraktiv: Sie können sie wie Einzahlungen in die dritte Säule vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie viel Sie maximal einzahlen dürfen, steht meist in Ihrem persönlichen Pensionskassenausweis. Dieser Betrag hängt von Ihrer Beitragslücke ab. Bei einigen Pensionskassen können Versicherte, die ihr Einkaufspotenzial bereits ausgeschöpft haben, zusätzliche Einzahlungen für eine Frühpensionierung tätigen.
Grössere Beträge zahlen Sie am besten gestaffelt über mehrere Jahre ein, denn so ist Ihre Steuerersparnis grösser. Wenn Sie zum Beispiel 30'000 Franken gespart oder geerbt haben, können Sie über drei Jahre je 10’000 Franken einzahlen. Sie profitieren umso mehr, je höher Ihr steuerbares Einkommen im Jahr der Einzahlung ist und je schneller Sie das Geld wieder beziehen. Die höchste Rendite erzielen Sie deshalb in der Regel mit Einkäufen, die Sie in den Jahren vor der Pensionierung tätigen.
Firmeninhaber sollten die Möglichkeiten der zweiten Säule besser nutzen.
Oft ist der gesetzliche Spielraum grösser als gedacht. Die jährlichen Sparprämien in der Pensionskasse dürfen eigentlich bis zu 25 Prozent des versicherten Jahreslohnes betragen, meistens sind sie aber viel tiefer.
Eine Erhöhung der Sparprämien führt auch zu einem höheren Potenzial für freiwillige Einkäufe, wodurch Sie zusätzlich Steuern sparen können. Bei einer modernen Kadervorsorge (1e-Pläne) können Sie zudem die Anlagestrategie selbst wählen und bis zu 85 Prozent des eingezahlten Geldes in Aktien investieren. Dadurch erhöhen Sie die Chancen auf eine bessere Anlagerendite.
Gehen Sie mit Ihren Vorsorgeguthaben mehr Risiken ein.
Die Banken zahlen praktisch keinen Zins mehr – weder auf Sparkonten, noch auf 3a- und Freizügigkeitskonten. Damit fällt auch der Zinseszinseffekt weg. Die Ersparnisse, die Sie für die Zeit nach der Pensionierung zurücklegen, wachsen daher praktisch nur noch durch Ihre Einzahlungen. Die Inflation verschärft die Situation zusätzlich. Bei einer Teuerung von 1,5 Prozent schrumpft die Kaufkraft eines Sparguthabens von 300’000 Franken in 10 Jahren um 42’000 Franken, wenn das Guthaben keinen Zins abwirft. In 20 Jahren beträgt die Entwertung 78’000 Franken.
Investieren Sie darum einen Teil Ihrer Ersparnisse in günstige Aktien-ETF oder Indexfonds und nutzen Sie diese Anlagen auch für Ihre Säule 3a und für Ihr Freizügigkeitsguthaben. Der Wert eines ETF-Sparplans oder einer Säule 3a mit ETF kann zwar zeitweise stark schwanken, langfristig ist die Rendite aber in der Regel viel höher als mit einem Konto.
Sparen Sie Geld fürs Alter, wo es nicht weh tut.
Versicherungsprämien, Bankgebühren und Hypothekarzinsen kosten jedes Jahr viel Geld. Scheuen Sie darum nicht den kleinen Aufwand, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Ein Vergleich zeigt: Ein Ehepaar kann so Jahr für Jahr über 9000 Franken sparen. Dieses Geld investieren Sie besser in Ihre Altersvorsorge!
Eigenheimbesitzer können noch mehr Geld sparen, indem sie auf günstige Geldmarkthypotheken statt auf teure Festhypotheken setzen. In den letzten 30 Jahren hat man so mehrere hunderttausend Franken gespart, wie der historische Kostenvergleich von Hypotheken zeigt.
Vermeiden Sie Beitragslücken in der AHV.
Für eine maximale AHV-Rente brauchen Männer 44 Beitragsjahre, Frauen 43. Für jedes fehlende Jahr wird die Rente anteilsmässig gekürzt. Versäumte Beitragszahlungen kann man nur innerhalb von fünf Jahren nachholen. Prüfen Sie darum regelmässig, ob Ihnen Beitragsjahre fehlen. Bestellen Sie bei der Ausgleichskasse einen Auszug aus Ihrem Konto.
Wer Teilzeit arbeitet, muss noch besser vorsorgen.
In der Pensionskasse führt ein tieferer Lohn dazu, dass man weniger Beiträge einzahlt und somit auch weniger Rente bekommt. Für die Höhe der Beiträge ist der Koordinationsabzug von aktuell 25’725 Franken entscheidend – er gilt meistens für Voll- und Teilzeit.
Viele, die lange Teilzeit arbeiten, leben deshalb im Alter mit dem Existenzminimum oder sind von ihrem Partner abhängig. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf den Koordinationsabzug an: Einige kommen Teilzeitangestellten entgegen und passen den Abzug freiwillig dem kleineren Pensum an.
Beziehen Sie Ihre Vorsorgeguthaben gestaffelt.
Für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuern werden alle Kapitalbezüge eines Jahres zusammengezählt, in den meisten Kantonen auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein Kalenderjahr fallen, desto höher ist die prozentuale Steuerbelastung. Verteilen Sie daher die Bezüge aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a über mehrere Jahre. Dadurch lassen sich oft Zehntausende von Franken sparen.
Die Säule 3a können Sie bis zu 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter auszahlen lassen und den Bezug von Freizügigkeitsguthaben bis längstens 70 (Männer) bzw. 69 (Frauen) aufschieben. Pensionskassenguthaben werden meistens bei der Pensionierung fällig. Bei einer Teilpensionierung können Sie diesen Guthaben in Tranchen beziehen und so noch mehr Auszahlungssteuern sparen.