Pensionskasse

Koordinationsabzug: Das sollten Sie wissen

Der Koordinationsabzug ist entscheidend für die Höhe der Pensionskassenbeiträge und der Renten bei Tod, Invalidität und im Alter.

Selina Wyss
Vorsorgespezialistin
Publiziert am
23. November 2023

Was ist der Koordinationsabzug?

Wie viel ein Versicherter und seine Angehörigen von der Pensionskasse bekommen, wenn er in Pension geht, invalid wird oder stirbt, hängt vom versicherten Lohn ab. Der in der zweiten Säule obligatorisch versicherte Lohn entspricht dem AHV-pflichtigen Jahreslohn eines Versicherten minus den Koordinationsabzug.

Wie hoch ist der Koordinationsabzug im Jahr 2023?

Merkblatt

So lesen Sie Ihren PK-Ausweis

Das Merkblatt erklärt die wichtigsten Begriffe und gibt Tipps, worauf Versicherte besonders achten sollten.

Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der maximalen AHV-Rente. Die maximale jährliche AHV-Rente beläuft sich aktuell auf 29'400 Franken, der Koordinationsabzug somit auf 25’725 Franken. Wenn man beispielsweise 70’000 Franken brutto im Jahr verdient, beträgt der versicherte Lohn in der Pensionskasse 44’275 Franken.

Warum braucht es den Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug entspricht dem Teil des Lohnes, der in der Regel bereits durch die AHV/IV abgedeckt ist. Dieser Abzug stellt also sicher, dass Lohnteile nicht doppelt versichert sind. 

Können Arbeitgeber den Koordinationsabzug reduzieren?

Pensionskassen müssen den Koordinationsabzug nicht zwingend anwenden. Arbeitgeber können ihre Angestellten nämlich besser versichern, als es das Gesetz vorsieht. Wenn sie den Koordinationsabzug reduzieren oder gar nichts abziehen, steigen der versicherte Lohn und damit auch die Renten – aber auch die Beiträge.

Gilt der Koordinationsabzug auch für Teilzeitbeschäftigte?

In der Regel wird der volle Koordinationsabzug für Voll- und Teilzeitbeschäftigte angewendet. Das ist einer der Gründe, weshalb die berufliche Vorsorge vieler Teilzeitarbeitenden ungenügend ist. 

Fortschrittliche Arbeitgeber passen darum den Koordinationsabzug proportional an den Beschäftigungsgrad an. Wer dann zum Beispiel mit einem Pensum von 60 Prozent 40’000 Franken verdient, kommt auf einen versicherten Lohn von 24’565 Franken statt auf nur 14’275 Franken, wenn der volle Koordinationsabzug angewendet wird.

Was gilt bei mehreren Arbeitgebern?

Wer gleichzeitig für zwei Firmen arbeitet, ist zweimal der beruflichen Vorsorge unterstellt, falls er an beiden Orten mindestens 22’050 Franken pro Jahr (Stand 2023) verdient und falls keine der beiden Tätigkeiten als Haupterwerb eingestuft wird. Das bedeutet, dass der Koordinationsbetrag von beiden Einkommen abgezogen wird. Deshalb sind diese Arbeitnehmenden schlechter versichert, als wenn sie das ganze Pensum in einem Betrieb leisten würden. 

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Vorsorge bei Teilzeitarbeit

Prüfen Sie alle Möglichkeiten, um Deckungslücken zu schliessen. Die wichtigsten Fakten erfahren Sie aus diesem Merkblatt.

Unter Umständen kann man den gesamten Lohn bei einer der beiden Pensionskassen versichern, damit der Koordinationsabzug nur einmal anfällt. Allerdings bieten nur wenige Pensionskassen diese Möglichkeit an. Arbeitgeber können Mitarbeitende mit Teilzeitpensen aber besser absichern, indem sie den Koordinationsabzug dem Teilzeitgrad anpassen (siehe oben).

Welche Verbesserungen sieht die BVG-Reform vor?

Wegen des fixen Koordinationsabzuges sind viele Teilzeitarbeitende sowie Erwerbstätige mit mehreren Anstellungsverhältnissen schlecht oder gar nicht in der beruflichen Vorsorge abgesichert. Die geplante BVG-Reform soll das korrigieren. Der fixe Koordinationsabzug würde ganz wegfallen. Neu wären immer 80 Prozent des Lohnes versichert. Die Höhe des Koordinationsabzuges wäre also von der Höhe des Lohns und so indirekt auch vom Teilzeitgrad abhängig.

Ein Beispiel: Wer 30’000 Franken im Jahr verdient, ist nach Berücksichtigung des Koordinationsabzugs heute nur mit 4275 Franken im BVG versichert, also mit rund 14 Prozent des Lohnes. Nach der BVG-Reform würde der Koordinationsabzug auf 6000 Franken sinken und der versicherte Lohn auf 24’000 Franken steigen. Das sind 80 Prozent des Lohnes.