Koordinationsabzug: Das sollten Sie wissen
Der Koordinationsabzug ist entscheidend für die Höhe der Pensionskassenbeiträge und der Renten bei Tod, Invalidität und im Alter.
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Was ist der Koordinationsabzug?
Wie viel ein Versicherter und seine Angehörigen von der Pensionskasse bekommen, wenn er in Pension geht, invalid wird oder stirbt, hängt vom versicherten Lohn ab. Der in der zweiten Säule obligatorisch versicherte Lohn entspricht dem AHV-pflichtigen Jahreslohn eines Versicherten minus den Koordinationsabzug.
Wie hoch ist der Koordinationsabzug im Jahr 2024?
Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der maximalen AHV-Rente. Die maximale jährliche AHV-Rente beläuft sich aktuell auf 30'240 Franken, der Koordinationsabzug somit auf 26’460 Franken. Wenn man beispielsweise 70’000 Franken brutto im Jahr verdient, beträgt der versicherte Lohn in der Pensionskasse 43’540 Franken.
Warum braucht es den Koordinationsabzug?
Der Koordinationsabzug entspricht dem Teil des Lohnes, der in der Regel bereits durch die AHV/IV abgedeckt ist. Dieser Abzug stellt also sicher, dass Lohnteile nicht doppelt versichert sind.
Können Arbeitgeber den Koordinationsabzug reduzieren?
Pensionskassen müssen den Koordinationsabzug nicht zwingend anwenden. Arbeitgeber können ihre Angestellten nämlich besser versichern, als es das Gesetz vorsieht. Wenn sie den Koordinationsabzug reduzieren oder gar nichts abziehen, steigen der versicherte Lohn und damit auch die Renten – aber auch die Beiträge.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Gilt der Koordinationsabzug auch für Teilzeitbeschäftigte?
In der Regel wird der volle Koordinationsabzug für Voll- und Teilzeitbeschäftigte angewendet. Das ist einer der Gründe, weshalb die berufliche Vorsorge vieler Teilzeitarbeitenden ungenügend ist.
Fortschrittliche Arbeitgeber passen darum den Koordinationsabzug proportional an den Beschäftigungsgrad an. Wer dann zum Beispiel mit einem Pensum von 60 Prozent 40’000 Franken verdient, kommt auf einen versicherten Lohn von 24’565 Franken statt auf nur 13’540 Franken, wenn der volle Koordinationsabzug angewendet wird.
Was gilt bei mehreren Arbeitgebern?
Wer gleichzeitig für zwei Firmen arbeitet, ist zweimal der beruflichen Vorsorge unterstellt, falls er an beiden Orten mindestens 22’680 Franken pro Jahr verdient und falls keine der beiden Tätigkeiten als Haupterwerb eingestuft wird. Das bedeutet, dass der Koordinationsbetrag von beiden Einkommen abgezogen wird. Deshalb sind diese Arbeitnehmenden schlechter versichert, als wenn sie das ganze Pensum in einem Betrieb leisten würden.
Unter Umständen kann man den gesamten Lohn bei einer der beiden Pensionskassen versichern, damit der Koordinationsabzug nur einmal anfällt. Allerdings bieten nur wenige Pensionskassen diese Möglichkeit an. Arbeitgeber können Mitarbeitende mit Teilzeitpensen aber besser absichern, indem sie den Koordinationsabzug dem Teilzeitgrad anpassen (siehe oben).