Pensionierung
AHV-Reform 2030: Was auf die Unternehmer zukommen könnte
Der Bundesrat plant den grossen Umbau der AHV. Noch ist vieles offen – doch klar ist: Für KMU könnte es teurer werden. Welche Änderungen sind besonders wichtig?
Simon Tellenbach
Funktion Vorsorgespezialist
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25. Juni 2026
Um die Finanzierung der ersten Säule von 2030 bis 2040 sicherzustellen, hat der Bundesrat jüngst die "AHV-Reform 2030" präsentiert. Das Vorsorgewerk soll modernisiert und an die demographische Entwicklung respektive die Alterung der Bevölkerung angepasst werden.
Geplante AHV-Reform 2030: die Folgen für Ihre Pensionierung
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Derzeit befindet sich der Entwurf in der Vernehmlassung. Noch sind viele Punkte offen und der politische Prozess dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Schon heute zeigt sich aber, in welche Richtung die geplante Reform gehen dürfte – und dass die Massnahmen spürbare Folgen für Unternehmerinnen und Unternehmer hätten. Zu denken ist beispielsweise an höhere AHV-Beiträge und neue Regeln für Dividendenausschüttungen. Unter anderem die nachfolgenden Punkte sollten KMU im Auge behalten:
Angleichung der AHV-Beiträge
Die Reform sieht vor, dass der Beitragssatz für Selbstständige an jenen von Angestellten angepasst wird. Das heisst: Der maximale Beitragssatz würde von aktuell 8,1 auf mindestens 8,7 Prozent angehoben. Zudem soll mit der AHV 2030 die sogenannte sinkende Beitragsskala angepasst werden: Zurzeit gelten für Selbstständige mit einem Erwerbseinkommen von weniger als 60’500 Franken einkommensabhängig abgestufte tiefere AHV-Beitragssätze. Bei einer Umsetzung der Vorlage soll künftig bereits ab einem Einkommen von 40’500 Franken der maximale Satz angewendet werden.
PK-Einkäufe: künftig keine Sonderregelung
Aktuell können Selbstständige neben den laufenden Beitragszahlungen an die zweite Säule 50 Prozent der Einkäufe vom AHV-Einkommen abziehen. Der Bundesrat erachtet diese Möglichkeit als übermässige Privilegierung von Selbstständigen gegenüber Angestellten. Daher sollen nur noch die laufenden Beiträge an die zweite Säule abzugsfähig sein.
Einschränkungen bei Dividendenausschüttungen
Überhöhte Dividendenzahlungen an Unternehmer-Aktionäre zur Umgehung der AHV-Beitragspflicht sollen eingeschränkt werden. Diese Regelung würde den Teil der Dividenden betreffen, der 15 Prozent des Steuerwerts der Beteiligungsrechte übersteigt. Sie betrifft nur Personen mit einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Grund- oder Stammkapital. Ausgenommen sind einmalige Zahlungen wie Liquidationsüberschüsse.
Beiträge auf Krankheits- und Unfalltaggelder
Neu sollen Taggelder bei Krankheit und Unfall AHV beitragspflichtig werden. Das erhöht die Kosten für Unternehmen bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitenden. Angestellte erhalten weniger Taggeld, verringern aber gleichzeitig das Risiko von Beitragslücken.
Meldepflicht für Plattformen
Im Bereich der Plattformökonomie ist die Durchsetzung der AHV-Pflicht bei Plattformen mit Sitz im Ausland heute schwierig. Um Beitragslücken bei den betroffenen Angestellten zu verhindern, sollen Plattformbetreiber verpflichtet werden, ihre Angestellten den Sozialversicherungsbehörden zu melden.
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