Pensionierung

Reformen: Diese Folgen für Frühpensionierungen sollten Sie kennen

Der vorzeitige Ausstieg aus dem Erwerbsleben ist oft teuer. Mit einer guten Planung kann er gelingen. Dabei muss man auch berücksichtigen, was sich jüngst alles geändert hat.

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Raphael Ebneter
Pensionierungsexperte
Publiziert am
11. April 2025

In letzter Zeit haben Reformen und Volksinitiativen das Schweizer Vorsorgesystem kräftig umgekrempelt. Wer früher in Pension gehen will, fragt sich: Sind Frühpensionierungen jetzt noch schwierigerer und teurer geworden? Drei Gründe sprechen dagegen:

1) Mehr AHV-Rente

Wegen einer Volksinitiative bekommen ab 2026 alle Rentnerinnen und Rentner eine zusätzliche AHV-Rente im Jahr ausbezahlt. Die Zusatzrente wird jeweils im Dezember fliessen. Man erhält sie auch dann, wenn man vor 65 mit der Arbeit aufhört. Dieses zusätzliche Geld hilft allen, die sich frühpensionieren lassen wollen. Denn wer früher mit der Erwerbstätigkeit aufhört und die Rente vorbezieht, muss eine Kürzung der AHV-Rente in Kauf nehmen: Bei einem Vorbezug von zum Beispiel zwei Jahren wird die Rente um 13,6 Prozent gekürzt (Tabelle unten).
 

 

Tipp: Wenn Sie über eine Frühpensionierung nachdenken, können Sie den zusätzlichen Betrag aus der 13. AHV-Rente in Ihre Rechnung miteinbeziehen. Nach wie vor müssen Sie aber sorgfältig prüfen, ob das Geld wirklich für eine Frühpensionierung reicht.

2) AHV ist flexibler

Viele Berufstätige scheuen die oft hohen Kosten einer Frühpensionierung. Deshalb entscheiden sie sich dazu, Schritt für Schritt statt auf einen Schlag aus dem Erwerbsleben auszusteigen.

Merkblatt
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Frühpensionierung: Das müssen Sie wissen

Eine Frühpensionierung ist teuer. Erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt, wie der vorzeitige Ausstieg trotzdem gelingen kann.

Wegen einer Reform ist das heute einfacher als noch vor ein paar Jahren. Seit 2024 nämlich kann man zuerst nur 20 bis 80 Prozent der AHV-Rente abrufen und den Rest aufschieben. Zwischen 63 und 70 sind bis zu drei Schritte möglich (für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 ab 62).

3) Pensionskassen müssen Teilpensionierungen erlauben

Wegen der Reform sind nun auch alle Pensionskassen verpflichtet, Teilpensionierungen zu ermöglichen: Die Pensionskassenrente darf man in bis zu drei Schritten beziehen. Pensionskassen können auch mehr Schritte erlauben. Bei einem Kapitalbezug des Guthabens oder einem Mix aus Rente und Kapital dürfen es nicht mehr als drei Schritte sein.

Ein Beispiel: Reduziert eine Angestellte mit 60 Jahren ihr Pensum von 100 auf 70 Prozent, kann sie sich 30 Prozent ihres Pensionskassenguthabens auszahlen lassen oder als Rente beziehen. Diese Möglichkeit hat sie ein zweites Mal, wenn sie ihr Pensum mit 65 Jahren um weitere 30 Prozent senkt. Die restlichen 40 Prozent ihrer Altersleistungen bezieht sie, wenn sie die Berufstätigkeit mit 69 ganz aufgibt.

Vorsicht: Nach wie vor muss man sorgfältig prüfen, ob das Geld wirklich für eine Früh- oder Teilpensionierung reicht. Die Kosten sind oft hoch: Das Lohneinkommen fällt früher weg. Trotzdem muss man bis zum ordentlichen Pensionierungsalter AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen. Zudem fallen die AHV- und die Pensionskassenrente bei einem Vorbezug lebenslang tiefer aus.

Wer sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, hat die besten Chancen, den Traum vom vorzeitigen Ausstieg wahr zu machen. Die folgenden Punkte sollten Sie beachten:

  • Finanzplan: Machen Sie ein solides Budget. Auf dieser Basis können Sie einen detaillierten Finanzplan erstellen. Er zeigt, wie sich Ihre Einnahmen und Ausgaben und Ihr Vermögen bis zur Pensionierung und darüber hinaus entwickeln. So wissen Sie, wie viel Sie noch sparen müssen, um Lücken zu schliessen.
  • Ausgabenkontrolle: Damit Sie das so erstellte Budget auch überprüfen können, empfiehlt sich neben einer Finanzplanung auch eine systematische Ausgabenkontrolle. So können Sie auf dem Weg zur Pensionierung allfällige Abweichungen bei den einzelnen Ausgabeposten frühzeitig erkennen und darauf reagieren. Je nach Anbieter kann man die Einnahmen, Ausgaben und Budgetabweichungen im E-Banking ablesen.
  • Ersparnisse: Nutzen Sie Ersparnisse, Erbschaften, Wertschriften und die Säule 3a, um die Lücke ein Stück weit zu schliessen. Die Säule 3a kann man fünf Jahre vor dem AHV-Alter beziehen. Gleichzeitig sollten Sie gezielt Kapital ansparen – mit einem ETF-Sparplan oder mit freiwilligen Pensionskassen-Einkäufen.
  • Steuern: Nutzen Sie alle Möglichkeiten, um Steuern zu sparen – zum Beispiel, indem Sie Vorsorgegelder über mehrere Jahre gestaffelt beziehen.

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