Pensionierung

AHV Beitragspflicht trotz Frühpensionierung

Wussten Sie, dass Sie bei einer Frühpensionierung weiterhin Beiträge an die AHV leisten müssen? Vorsorgeexperte Roman Fäh vom VZ VermögensZentrum erklärt, weshalb das so ist und wie es Sie möglicherweise betrifft.

Veröffentlicht am 23. Juni 2026

Das erfahren Sie im Video: AHV Beitragspflicht trotz Frühpensionierung

  1. Trotz Frühpensionierung: AHV-Beitragspflicht bleibt bis zum Referenzalter geschuldet: Wer sich für eine Frühpensionierung entscheidet, muss weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Die Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des Referenzalters – unabhängig davon, ob die AHV-Rente bereits vorzeitig bezogen wird.
     
  2. Die Höhe der AHV-Beitragspflicht bei einer Frühpensionierung basiert auf dem Vermögen und Renteneinkommen: Bei einer Frühpensionierung berechnet die Ausgleichskasse die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige anhand des Vermögens und des Renteneinkommens. Je nach finanzieller Situation können mehrere tausend Franken pro Jahr sowie zusätzliche Verwaltungskosten anfallen.
     
  3. Bei einer Frühpensionierung sollten Sie sich frühzeitig für die AHV-Beitragspflicht anmelden, um Lücken zu vermeiden: Frühpensionierte müssen sich selbst bei der zuständigen Ausgleichskasse beziehungsweise der Wohngemeinde als Nichterwerbstätig anmelden. Wer dies versäumt, riskiert rentenmindernde Beitragslücken sowie Nachforderungen der AHV für bis zu fünf Jahre inklusive Verzugszinsen.

Mehr zum Thema "AHV-Beitragspflicht" erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt "AHV und Pensionierung: Das müssen Sie wissen".