Pensionskasse

Wie sinnvoll sind PK-Einkäufe, falls höhere Steuern anfallen?

Wer freiwillig in die Pensionskasse einzahlt, hat später mehr Geld und spart Steuern. Prüfen Sie, ob das auch noch stimmt, falls der Bund die Auszahlungssteuern erhöht. 

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Peter Meier

Funktion Pensionierungsexperte

Publiziert am

07. November 2025

Der Staat hat gezielt steuerliche Anreize geschaffen, um Erwerbstätige zu motivieren, mehr für die Zeit nach ihrer Pensionierung zu sparen. Anreize bieten insbesondere die Säule 3a und freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. 

Viele Erwerbstätige fragen sich jetzt, ob solche Einkäufe noch sinnvoll sind. Denn geht es nach dem Bundesrat, fallen künftig höhere Steuern an, wenn man sein PK-Guthaben nicht als Rente bezieht, sondern das Kapital auszahlen lässt. 

Die geplante Steuererhöhung wird weitherum kritisiert, weil der Staat die ''Spielregeln während des Spiels'' ändere. Das beschädige das bewährte System, das in der zweiten Säule auf Eigenverantwortung basiert. 

Die Leistungen im Alter verbessern 

Sparerinnen und Sparer befürchten, dass zusätzliche Steuern die Vorteile von PK-Einkäufen zunichte machen. Tatsächlich kann sich der steuerliche Vorteil reduzieren oder sogar halbieren. Es lohnt sich aber zu prüfen, ob sich freiwillige Einzahlungen trotz Steuererhöhung rechnen. Dazu ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 150'000 Franken zahlt drei Mal 50'000 Franken in die PK ein und baut damit rund 157'650 Franken zusätzliches Kapital auf (Tabelle). Auch wenn der Bund die Steuern auf Kapitalbezügen erhöht, spart dieses Paar je nach Höhe seines Guthabens 10'695 bis 27'905 Franken Steuern. 

Tipp: Mit einem PK-Einkauf kann man die Leistungen im Alter verbessern, fehlende Beitragsjahre nachholen und Lücken schliessen. Ob und wie stark sich das lohnt, hängt von der Pensionskasse und vom Zeitpunkt des Einkaufs ab. Je höher das steuerbare Einkommen ist und je schneller man das Geld wieder bezieht, desto attraktiver ist ein PK-Einkauf in der Regel. Wenn Sie Ihr Guthaben oder einen Teil davon bei der Pensionierung auszahlen lassen wollen, müssen Sie sich spätestens drei Jahre vorher einkaufen. 

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