Umwandlungssatz: Das sollten Sie wissen

Pensionierung

Die Höhe der später ausbezahlten Rente aus der Pensionskasse wird massgeblich vom Umwandlungssatz bestimmt. Pensionierungsexperte Peter Meier vom VZ VermögensZentrum erklärt, wie der Umwandlungssatz funktioniert. Er zeigt auf, weshalb sich der Umwandlungssatz für obligatorische und überobligatorische Altersguthaben unterscheidet.

Veröffentlicht am 31. Juli 2026

Das erfahren Sie im Video: Die 3 wichtigsten Erkenntnisse zum Umwandlungssatz

1. Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe Ihrer Pensionskassenrente: Der Umwandlungssatz legt fest, wie Ihr angespartes Altersguthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Im BVG-Obligatorium beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz aktuell 6,8 Prozent. Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken ergibt das eine jährliche Rente von 6'800 Franken.

2. Für überobligatorisches Guthaben gelten meist tiefere Umwandlungssätze: Der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt nur für den obligatorischen Teil der Pensionskasse. Für überobligatorische Guthaben können Pensionskassen eigene Sätze festlegen. Diese liegen häufig zwischen 5 und 5,5 Prozent und sinken tendenziell weiter, was die spätere Rente reduzieren kann.

3. Eine frühzeitige Planung hilft, Rentenlücken im Pensionierungsalter zu vermeiden: Sinkende Umwandlungssätze können zu tieferen Renten führen. Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern möchte, sollte seine Vorsorgesituation frühzeitig analysieren und mögliche Vorsorgelücken rechtzeitig schliessen. Eine professionelle Pensionsplanung schafft Klarheit über die zu erwartende Rente und mögliche Optimierungsmassnahmen.

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