Pensionierung

Die 10 wichtigsten Fragen zur AHV-Rente

Was angehende Pensionierte zum Thema AHV wissen müssen: Höhe der AHV-Rente, Rentenvorbezug und Rentenaufschub, AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung oder Erwerbstätigkeit im Rentenalter usw.

Sara Neuweiler
Pensionierungsexpertin
Aktualisiert am
05. Januar 2023

1. Wie hoch ist meine AHV-Rente?

2023 beträgt die maximale Einzelrente 2450 Franken pro Monat, das sind 29'400 Franken pro Jahr. Diese Maximalrente erhält, wer ab dem 1. Januar des Jahres, in dem er 21 Jahre alt wurde, bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat und auf ein massgebendes Durchschnittseinkommen von mindestens 88'200 Franken kommt (siehe Tabelle).

Merkblatt

Pensionierung – Rente oder Kapital?

Wie soll man das Pensionskassenguthaben beziehen? Die wichtigsten Kriterien für Ihren Entscheid erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Alle Rentnerinnen und Rentner, bei denen das Durchschnittseinkommen 14'700 Franken oder weniger beträgt und die keine Beitragslücken aufweisen, erhalten die Minimalrente von 1225 Franken pro Monat. Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich zusammen aus dem Erwerbseinkommen, den Erziehungsgutschriften für Kinder und den Betreuungsgutschriften für die Pflege naher Verwandter.

Die Berechnung ist komplex. Am besten lassen Sie Ihre voraussichtliche Rente von der AHV berechnen. Für Personen ab 40 ist eine Rentenvorausberechnung alle fünf Jahre kostenlos. Das enstprechende Antragsformular finden Sie hier. Oder nutzen Sie für eine unverbindliche Rentenschätzung den kostenlosen Online-Rechner der AHV.

 

2. Wie viel Rente erhalten Ehepaare?

Paare im Konkubinat können zusammen bis zu 4900 Franken AHV-Rente pro Monat bekommen, wenn beide Partner Anspruch auf die Maximalrente haben. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares hingegen dürfen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende betragen.

Merkblatt

Checkliste für die Planung Ihrer Pensionierung

Das Merkblatt beschreibt die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Planung Ihrer Pensionierung berücksichtigen sollten.

Pensionierte Ehepaare erhalten also höchstens 3675 Franken pro Monat. Übersteigt die Summe der beiden Einzelrenten den Maximalbetrag, werden die Renten anteilsmässig gekürzt. Die Rente des Ehepartners, der zuerst in Pension geht, wird auf der Basis seiner eigenen durchschnittlichen Jahreseinkommen und Gutschriften berechnet. Bei der Pensionierung des zweiten Ehepartners werden die Einkommen während der Ehejahre gesplittet, das heisst je zur Hälfte den beiden Ehepartnern gutgeschrieben.

Weil die Erwerbseinkommen zwischen Mann und Frau häufig ungleich verteilt sind, erhalten viele Rentner bis zur Pensionierung ihrer Ehefrau die maximale Einzelrente. Rentnerinnen bekommen hingegen bis zur Pensionierung ihres Ehemannes oft nur die Minimalrente.

Ehepaare, die noch keine AHV-Rente beziehen und sich scheiden lassen, sollten das Splitting möglichst unmittelbar nach der Scheidung beantragen.

3. Kann ich Beitragslücken schliessen?

Männer benötigen für eine lückenlose Beitragsdauer 44 Beitragsjahre, Frauen 43 Jahre. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente anteilsmässig gekürzt. Lücken entstehen zum Beispiel dann, wenn jemand nicht immer in der Schweiz erwerbstätig war oder während der Studienjahre nicht wenigstens die minimalen AHV-Beiträge entrichtet hat.

Geschuldete AHV-Beiträge kann man innerhalb von fünf Jahren nachzahlen. Der Minimalbeitrag liegt bei 514 Franken pro Jahr. Wer die Frist von fünf Jahren verpasst, muss nicht unbedingt Beitragslücken befürchten. Wenn man schon vor dem 21. Lebensjahr AHV-Beiträge einbezahlt hat, schliesst die Ausgleichskasse mit diesen Beiträgen allfällige Lücken. Mit der AHV-Reform wird es neu auch möglich sein, Beitragslücken zu schliessen, indem man nach 65 noch erwerbstätig ist. 

Für Lücken, die vor 1979 entstanden sind, gilt folgendes: Nach 20 Beitragsjahren bekommt man ein Beitragsjahr geschenkt, nach 27 Jahren zwei und nach 34 Beitragsjahren drei Jahre. Und bei Bedarf werden auch noch die im Jahr der Pensionierung einbezahlten AHV-Beiträge als Beitragszeit angerechnet.

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Den überlebenden Ehepartner finanziell absichern

Erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt, wie Sie Ihren Ehepartner maximal begünstigen können.

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AHV-Reform: Das gilt neu für Ihre Pensionierung

Dieses Merkblatt zeigt, wie sich die Reform auf die Renten auswirkt und was gilt, wenn man früher in Pension gehen oder länger arbeiten will.

4. Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich sterbe?

Stirbt ein Ehepartner, wird die Altersrente des überlebenden Ehepartners neu berechnet. Der überlebende Partner erhält eine Altersrente wie eine alleinstehende Person, allerdings mit einem Witwen- oder Witwerzuschlag von 20 Prozent. Inklusive diesem Zuschlag bekommen Witwen und Witwer aber maximal 2450 Franken Rente pro Monat. 

Verwitwete Personen, die gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente erfüllen, erhalten die höhere der beiden Renten.

5. Was muss ich tun, damit ich meine Rente rechtzeitig bekomme?

Die AHV-Rente kommt nicht automatisch, sobald Sie Ihr ordentliches Rentenalter erreicht haben! Sie müssen den Bezug der Rente bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden – am besten sechs Monate vor der Pensionierung, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.

6. Lohnt sich ein Vorbezug der AHV-Rente?

Die AHV-Rente kann man ein oder zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter beziehen; Frauen frühestens mit 62 Jahren, Männer mit 63 Jahren. Ein Vorbezug um ein Jahr führt zu einer Rentenkürzung um 6,8 Prozent. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre wird die Rente um 13,6 Prozent gekürzt.

Es hängt in erster Linie von der Lebenserwartung ab, ob sich ein Vorbezug finanziell lohnt. Angenommen, ein alleinstehender Frühpensionär bezieht seine Rente mit 63 statt mit 65 Jahren. Seine Rente schrumpft dadurch um 13,6 Prozent. Wenn er Anrecht auf die Maximalrente hat, erhält er nur 25'400 Franken statt 29'400 Franken jährlich.

Der Vorbezug zahlt sich aus, wenn der Rentner relativ früh stirbt, zum Beispiel schon mit 70 Jahren. Bis zu seinem Tod bezieht er in diesem Fall AHV-Renten von insgesamt 177'800 Franken. Beim regulären Bezug ab 65 wären es bis zu diesem Zeitpunkt nur 147'000 Franken (siehe Tabelle).

Bei rund 78 Jahren kippt die Rechnung: Ab diesem Alter ist die Summe aller AHV-Renten höher, wenn die Rente erst ab 65 ausbezahlt wurde. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt heute bei rund 85 Jahren. Der Vorbezug lohnt sich also für Rentner, die von einer deutlich tieferen Lebenserwartung ausgehen.

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AHV-Reform: Das sollten Frauen wissen

In diesem Merkblatt erfahren Frauen, welche Auswirkungen die Reform auf sie und ihre Pensionierung hat. Die Beispiele zeigen auf den Franken genau, mit welchen Renten sie rechnen können.

Merkblatt

Frühpensionierung: Das müssen Sie wissen

Eine Frühpensionierung ist teuer. Erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt, wie der vorzeitige Ausstieg trotzdem gelingen kann.

Für Frauen sieht die Rechnung ähnlich aus; sie fahren bei einem Vorbezug um zwei Jahre besser als mit dem regulären Bezug ab 64, wenn sie nicht älter als 77 werden. Eine 64-jährige Frau wird heute im Durchschnitt rund 88 Jahre alt.

Machen Sie den Entscheid für oder gegen einen Vorbezug nicht allein von der Einschätzung Ihrer Lebenserwartung abhängig. Wichtig sind auch die persönliche Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation.

Private Ersparnisse wie beispielsweise die dritte Säule, Guthaben auf Sparkonten oder liquide Wertschriftenvermögen eignen sich häufig besser, um die Einkommenslücke bei einer Frühpensionierung zu überbrücken. Säule-3a-Guthaben können Männer bereits ab 60 und Frauen ab 59 beziehen.

7. Muss ich trotz Frühpensionierung weiterhin AHV-Beiträge zahlen?

Die AHV-Beitragspflicht endet für Männer mit 65 Jahren, für Frauen mit 64 Jahren. Auch Frühpensionierte müssen wie andere Nichterwerbstätige bis dahin jedes Jahr in die AHV einzahlen.

Zur Berechnung der Beiträge wird das jährliche Renteneinkommen mit 20 multipliziert und zum Reinvermögen addiert. Ergibt sich daraus eine Summe von weniger als 340'000 Franken, ist der Mindestbeitrag von 514 Franken pro Jahr fällig. Der Maximalbeitrag liegt bei 25'700 Franken pro Jahr; er ist ab einem Vermögen und vervielfachten Renteneinkommen von 8'740'000 Franken fällig. Bei verheirateten Nichterwerbstätigen wird die Hälfte des gemeinsamen Vermögens und Renteneinkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Wenn Sie vorzeitig in Pension gehen, sollten Sie sich bei der für Sie zuständigen Zweigstelle als nichterwerbstätig anmelden. Sonst riskieren Sie eine Beitragslücke, die Ihre Altersrente vermindern kann.

Wenn Sie sich schrittweise pensionieren lassen oder nach der Frühpensionierung noch ein Teilzeiteinkommen haben, sparen Sie unter Umständen mehrere tausend Franken AHV-Beiträge.

8. Was bringt mir ein Aufschub der Rente?

Die AHV-Rente kann man auch aufschieben. Dadurch bekommt man lebenslang eine höhere Rente. Der Aufschub muss mindestens zwölf Monate und kann höchstens fünf Jahre betragen. Die AHV-Rente eines Mannes, der den Bezug bis 70 hinausschiebt, fällt 31,5 Prozent höher aus, als wenn er die erste Rente mit 65 bezieht. 

Wenn Sie Ihre Rente aufschieben möchten, müssen Sie die zuständige AHV-Zweigstelle informieren, und zwar spätestens ein Jahr, nachdem Sie das reguläre Pensionsalter erreicht haben. Auf eine definitive Aufschubdauer müssen Sie sich nicht sofort festlegen: Wenn die Mindestdauer von einem Jahr abgelaufen ist, können Sie die erste Rente jederzeit abrufen.

Ein Aufschub lässt sich widerrufen. Dafür haben Sie nach dem Erreichen des normalen Pensionsalters ein Jahr Zeit. Ihre reguläre Rente wird in so einem Fall rückwirkend ausbezahlt.

Auf Renten zahlt man Einkommenssteuern. Das ist unnötig, wenn man genügend andere Einnahmen hat und noch nicht auf die Rente angewiesen ist. Diese Überlegung spricht also für einen möglichst späten Bezug. Allerdings müssen Männer mindestens etwa 86 Jahre und Frauen etwa 85 Jahre alt werden, bis die Summe aller erhaltenen Renten höher ist als bei einem regulären Bezug (siehe Tabelle weiter oben).

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Erwerbstätig nach der Pensionierung

Das sollten Sie zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule wissen, wenn Sie nach der Pensionierung erwerbstätig bleiben möchten.

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Schrittweise in Pension gehen

Erfahren Sie aus diesem Merkblatt, was Sie beachten und entscheiden müssen, wenn Sie Ihr Arbeitspensum sukzessive reduzieren möchten.

9. Muss ich auch AHV-Beiträge zahlen, wenn ich im Rentenalter arbeite?

Angestellte im Rentenalter zahlen AHV-, IV- und EO-Beiträge wie Erwerbstätige, die ihr ordentliches Rentenalter noch nicht erreicht haben. Die Beiträge werden allerdings nur auf dem Einkommen erhoben, das den Freibetrag von 1400 Franken pro Monat oder 16'800 Franken pro Jahr übersteigt.

Wer verschiedene Tätigkeiten ausübt und dafür separat entlöhnt wird, kann den Freibetrag für jede dieser Tätigkeiten geltend machen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn man gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern angestellt ist; oder wenn man angestellt ist und daneben mit einer selbstständigen Tätigkeit Geld verdient.

10. Was ändert sich mit der AHV-Reform?

Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2022 die AHV-Reform angenommen. Damit ändern sich wichtige Parameter in der AHV, und zwar ab dem 1. Januar 2024:

  • Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. 
  • Seine erste Rente kann man flexibel zwischen 63 und 70 abrufen. Zudem wird es möglich sein, zuerst nur einen Teil der Rente zu beziehen und den Rest aufzuschieben.
  • Neu führen auch die nach 65 einbezahlten AHV-Beiträge zu einer höheren Rente, sofern man die Maximalrente noch nicht erreicht hat.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier