Vorsorge

AHV-Rente aufschieben: Das sollten Sie wissen

Wer den Bezug der AHV-Rente aufschiebt, erhält lebenslang eine höhere Rente. Allerdings nur, wenn der Aufschub rechtzeitig bei der AHV angemeldet wurde. Ob sich ein Aufschub lohnt, hängt vor allem von der Lebenserwartung ab.

Philipp Stämpfli
Pensionierungsexperte

Niemand muss sich seine AHV-Rente ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung auszahlen lassen. Wer dann noch erwerbstätig ist oder aus anderen Gründen das Geld nicht braucht, kann den Bezug der Rente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben. Im Gegenzug hat man Anspruch auf einen Rentenzuschlag, der lebenslang ausbezahlt wird. Der Zuschlag ist umso höher, je später man die Rente bezieht. Bei der maximalen Aufschubdauer von fünf Jahren beträgt er 31,5 Prozent (siehe Tabelle).

    Ob sich ein Aufschub finanziell lohnt, hängt in erster Linie von der Lebenserwartung ab. Angenommen, ein alleinstehender Mann bezieht seine Rente mit 68 statt mit 65 Jahren. Er erhält dann 34’427 Franken statt 29’400 Franken jährlich, falls er Anrecht auf die maximale Rente hat. Stirbt der Rentner schon mit 70 Jahren, hat er bis dann AHV-Renten von insgesamt 68’854 Franken bezogen (siehe Tabelle unten). Hätte er sich die Rente bereits mit 65 auszahlen lassen, hätte er bis zu seinem Tod mehr als doppelt so viel erhalten, nämlich 147‘000 Franken.

      Männer müssen mindestens etwa 86 Jahre alt werden, bis die Summe aller erhaltenen Renten bei einem Aufschub höher ist als bei einem regulären Bezug. Die statistische Lebenserwartung von Männern liegt bei rund 85 Jahren. Frauen profitieren etwa ab Alter 85 von einem Aufschub. Im Durchschnitt werden Frauen heute rund 87 Jahre alt. 

      Berücksichtigt man die Steuereffekte, kann sich die Altersschwelle, ab der sich der Aufschub lohnt, etwas verschieben. Denn wer zum Beispiel die Rente schon bezieht, obwohl er genügend andere Einnahmen hat, zahlt wegen der Progression höhere Einkommenssteuern auf der Rente als in Jahren mit tiefem steuerbaren Einkommen.
       

      Die folgenden Punkte sollten Sie bei einem Aufschub beachten:

      • Sie müssen die AHV spätestens ein Jahr, nachdem Sie Ihr reguläres Pensionsalter erreicht haben, mit dem Formular "Anmeldung für eine Altersrente" über den Aufschub informieren, indem Sie die entsprechende Rubrik im Formular ankreuzen. Achtung: Wer diese Anmeldefrist verpasst und dann zum Beispiel mit 67 die Rente abruft, erhält keinen Rentenzuschlag. Die AHV zahlt in einem solchen Fall rückwirkend die ordentliche Rente aus.
      • Schicken Sie das Anmeldeformular eingeschrieben und bewahren Sie die Aufgabequittung zusammen mit einer Kopie des ausgefüllten Formulars auf oder verlangen Sie von der AHV eine Empfangsbestätigung. So können Sie später beim Abruf der Rente nachweisen, dass die Anmeldung des Aufschubs rechtzeitig erfolgt ist, falls die AHV das Gegenteil behauptet.
      • Sie müssen sich bei der Anmeldung nicht festlegen, wie lange Sie den Bezug der Rente aufschieben möchten. Sobald die minimale Aufschubdauer von einem Jahr abgelaufen ist, können Sie die Rente jederzeit mit dem Formular "Abruf der Altersrente" beantragen. Die Rente kommt dann in der Regel ab dem Folgemonat. 
      Merkblatt

      Erwerbstätig nach der Pensionierung

      Das sollten Sie zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule wissen, wenn Sie nach der Pensionierung erwerbstätig bleiben möchten.

      • Während der minimalen Aufschubzeit von einem Jahr können Sie den Aufschub jederzeit widerrufen und erhalten dann die Ihnen seit Erreichen des regulären Pensionsalters zustehenden Renten ausbezahlt. Die 1-jährige Frist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den 65. Geburtstag (bei Männern) bzw. auf den 64. Geburtstag (bei Frauen) folgt. 

      Das ändert sich mit der AHV-Reform

      Mit der AHV-Reform, die das Schweizer Stimmvolk im September 2022 angenommen hat, wird das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Wie bisher werden Frauen und Männer den Rentenbezug um bis zu fünf Jahre aufschieben können, neu allerdings auch nur einen Teil der Rente (20 bis 80 Prozent). Zudem werden die Rentenzuschläge an die gestiegene Lebenserwartung angepasst. Das bedeutet, dass sie tiefer ausfallen werden als heute. Welche Sätze genau gelten werden, legt der Bundesrat kurz vor deren Einführung fest, die frühestens im Jahr 2027 erfolgt.