Pensionierung

AHV-Vorbezug: Was Sie dazu wissen sollten

Prüfen Sie sorgfältig, ob sich ein Vorbezug der AHV-Rente lohnt. Schliesslich hat der frühere Bezug zur Folge, dass die Renten ein Leben lang tiefer ausfallen.

Sara Neuweiler
Pensionierungsexpertin
Aktualisiert am
13. Januar 2024

Ab wann kann ich die AHV-Rente vorbeziehen?

Ein Vorbezug der AHV-Altersrente ist ab 63 Jahren möglich. Man kann entweder die ganze Rente vorbeziehen oder auch nur einen Teil davon (mindestens 20 Prozent und maximal 80 Prozent). Es ist möglich, die Rente zwischen 63 und 70 in maximal drei Teilschritten zu beziehen – zum Beispiel ab 63 Jahren 30 Prozent der Rente, ab 64 weitere 30 Prozent und ab 67 auch die restlichen 40 Prozent.

Merkblatt

AHV und Pensionierung: Das müssen Sie wissen

Die AHV ist ein Vorsorgewerk mit sehr komplexen Regeln, die für Laien kaum zu durchschauen sind. Das Wichtigste erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 ist ein Rentenvorbezug wie bis anhin bereits ab 62 möglich. Sie gehören zur sogenannten Übergangsgeneration, die für die Erhöhung des Frauenrentenalters von gewissen Vorteilen profitiert.

Wie stark wird die Rente bei einem Vorbezug gekürzt?

Je früher die Rente vorbezogen wird, desto stärker wird sie gekürzt – und zwar lebenslang. Ein Vorbezug um ein Jahr führt zu einer Rentenkürzung um 6,8 Prozent. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre wird die Rente um 13,6 Prozent gekürzt.

Die AHV-Reform sieht vor, dass die Kürzungssätze an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden. Der Bundesrat wird die neuen Sätze jedoch erst kurz vor deren Einführung festlegen, die frühestens im Jahr 2027 erfolgt. Frauen der Übergangsgeneration profitieren bereits ab 2025 von vorteilhafteren Kürzungssätzen.

Was gilt für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969?

Die Frauen dieser Jahrgänge profitieren von Ausgleichsmassnahmen, die die Erhöhung des Rentenalters abfedern sollen. Sie können wählen zwischen einem lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 160 Franken im Monat, wenn sie ihre Rente erst ab ihrem Referenzalter beziehen, oder einer reduzierten Rentenkürzung, wenn sie die Rente früher abrufen.

Je nach durchschnittlichem Einkommen wird die Rente bei einem Vorbezug um ein ganzes Jahr gar nicht, nur um 2,5 Prozent oder nur um 3,5 Prozent statt der üblichen 6,8 Prozent gekürzt. Die vorteilhafteren Kürzungssätze gelten erst ab 1. Januar 2025. Bis dahin wird die Rente um den normalen Satz gekürzt.

Wann lohnt sich ein AHV-Vorbezug?

Angenommen, ein alleinstehender Frühpensionär bezieht seine Rente mit 64 statt mit 65 Jahren. Somit erhält er nur 27’400 Franken statt 29’400 Franken jährlich, falls er Anrecht auf die maximale Rente hat. Stirbt der Rentner zum Beispiel schon mit 70 Jahren, hat er bis dann AHV-Renten von insgesamt 164’400 Franken bezogen (siehe Tabelle unten).

Hätte er sich ordentlich mit 65 pensionieren lassen, hätte er bis zu seinem Tod nur 147‘000 Franken erhalten – also 17‘400 Franken weniger. Finanziell hätte sich der Vorbezug in diesem Fall gelohnt. Ab Alter 79 ist die Summe aller AHV-Renten höher, wenn die Rente erst ab 65 ausbezahlt wurde. Stirbt der Vorbezüger mit 85, was der durchschnittlichen Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes entspricht, hat er 12‘600 Franken weniger Rente erhalten als bei einem ordentlichen Bezug. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre liegt die Altersschwelle, ab der Männer mit einem regulären Rentenbezug besser fahren, bei 78 Jahren.

Anders sieht die Situation aus für Frauen der Übergangsgeneration. Bei einem Vorbezug wird ihre Rente zwar weniger gekürzt als normal, gleichzeitig entgeht ihnen aber ein lebenslanger Rentenzuschlag. Ab welchem Alter sie mit einem regulären Bezug der Rente besser fahren als mit einem Vorbezug, hängt stark von den konkreten Konditionen ab, die für ihren jeweiligen Jahrgang gelten.

Das Referenzalter der 1964 geborenen Frau in unserem Beispiel (siehe Tabelle unten) beträgt 65. Bezieht sie ihre Rente erst dann, erhält sie zusätzlich zu ihrer regulären Rente von 25‘872 Franken pro Jahr einen lebenslangen Rentenzuschlag von monatlich 100 Franken bzw. 1200 Franken pro Jahr. Ruft sie ihre Rente bereits mit 63 ab, bekommt sie den Zuschlag nicht, und ihre Rente wird ihr ganzes Leben lang um 4,5 Prozent gekürzt. Sie muss mindestens 86 Jahre alt werden, bis bei ihr die Rentensumme bei einem regulären Bezug höher ist.

Wichtig beim Entscheid für oder gegen einen Vorbezug sind auch die persönliche Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation. Genau durchzurechnen ist ein Vorbezug zum Beispiel, wenn der Ehepartner noch arbeitet. Sein Erwerbseinkommen und die vorbezogene Rente könnten zusammen eine so hohe Steuerprogression auslösen, dass die zusätzliche Steuerlast die Vorteile des Vorbezugs zunichte machen.

Tipp: Private Ersparnisse wie beispielsweise die dritte Säule eignen sich häufig besser als ein Vorbezug der AHV-Rente, um die Einkommenslücke bei einer Frühpensionierung zu überbrücken. Säule-3a-Guthaben kann man sich ab 60 auszahlen lassen.

Was sollte ich bei einem Rentenvorbezug beachten?

Reichen Sie die Anmeldung für einen Vorbezug drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei Ihrer Ausgleichskasse ein, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt werden kann. Die Ausgleichskasse benötigt einige Zeit, um die Höhe der Rente zu berechnen. Das Anmeldeformular für eine Altersrente finden Sie hier. Tipp: Schicken Sie die Anmeldung aus Beweisgründen per eingeschriebenem Brief.

Merkblatt

AHV-Reform: Das gilt neu für Ihre Pensionierung

Dieses Merkblatt zeigt, wie sich die Reform auf die Renten auswirkt und was gilt, wenn man früher in Pension gehen oder länger arbeiten will.

Frühpensionierte, die ihre AHV-Rente vorzeitig beziehen, müssen trotzdem weiterhin AHV-Beiträge zahlen, bis sie ihr ordentliches Pensionsalter erreicht haben. Vorzeitige Rentenbezüge führen zu höheren Beiträgen. Je nach Vermögen und Einkommen werden für Nichterwerbstätige bis zu 25'700 Franken pro Person und Jahr an Beiträgen fällig.

Tipp: Wer schrittweise in Pension geht oder nach der Pensionierung noch Teilzeit arbeitet, kann seine AHV-Beiträge unter Umständen senken und den nicht erwerbstätigen Ehepartner ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien. So spart man oft mehrere tausend Franken Beiträge.

Viele Pensionskassen bieten Frühpensionierten eine so genannte Überbrückungsrente an, mit der sich ein Vorbezug der AHV-Rente umgehen lässt. Eine Überbrückungsrente ist aber in der Regel nur dann interessant, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt oder wenn man von einer stark verkürzten Lebenserwartung ausgehen muss. Tipp: Überbrücken Sie die Zeit bis zum regulären Rentenalter nach Möglichkeit mit privaten Ersparnissen wie zum Beispiel 3a-Guthaben, die Sie vorzeitig beziehen können. 

Wer kurz vor der Pensionierung seinen Job verliert, sollte bedenken, dass bei einem Vorbezug der AHV-Rente die Taggelder der Arbeitslosenversicherung tiefer ausfallen.

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