AHV-Vorbezug: Was Sie dazu wissen sollten
Ein Vorbezug der AHV-Rente lohnt sich heute in der Regel nur für Rentnerinnen und Rentner, die relativ früh sterben. Das könnte sich mit der AHV-Reform ändern.

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Die AHV-Rente kann man sich heute ein oder zwei ganze Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters auszahlen lassen; Männer also frühestens mit 63 Jahren, Frauen mit 62 Jahren. Im Gegenzug fällt die Rente lebenslang kleiner aus. Ein Vorbezug um ein Jahr führt zu einer Rentenkürzung um 6,8 Prozent. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre wird die Rente um 13,6 Prozent gekürzt.
Angenommen, ein alleinstehender Frühpensionär bezieht seine Rente mit 64 statt mit 65 Jahren. Somit erhält er nur 27’400 Franken statt 29’400 Franken jährlich, falls er Anrecht auf die maximale Rente hat. Stirbt der Rentner zum Beispiel schon mit 70 Jahren, hat er bis dann AHV-Renten von insgesamt 164’400 Franken bezogen (siehe Tabelle unten).
Hätte er sich ordentlich mit 65 pensionieren lassen, hätte er bis zu seinem Tod nur 147‘000 Franken erhalten – also 17‘400 Franken weniger. Finanziell hätte sich der Vorbezug in diesem Fall gelohnt. Ab Alter 79 ist die Summe aller AHV-Renten höher, wenn die Rente erst ab 65 ausbezahlt wurde. Stirbt der Vorbezüger mit 85, was der durchschnittlichen Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes entspricht, hat er 12‘600 Franken weniger Rente erhalten als bei einem ordentlichen Bezug. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre liegt die Altersschwelle, ab der sie mit einem regulären Rentenbezug besser fahren, für Männer bei 78 Jahren.
Auch für Frauen lohnt sich ein Vorbezug nur, wenn sie von einer deutlich tieferen Lebenserwartung ausgehen. Rentnerinnen fahren bei einem Vorbezug um zwei Jahre besser als mit dem regulären Bezug ab 64, wenn sie nicht älter als 76 werden, bei einem Vorbezug um ein Jahr nicht älter als 77. Eine 64-jährige Frau wird heute im Durchschnitt rund 87 Jahre alt.
Wichtig beim Entscheid für oder gegen einen Vorbezug sind auch die persönliche Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation. Genau durchzurechnen ist ein Vorbezug zum Beispiel, wenn der Ehepartner noch arbeitet. Sein Erwerbseinkommen und die vorbezogene Rente könnten zusammen eine so hohe Steuerprogression auslösen, dass die zusätzliche Steuerlast die Vorteile des Vorbezugs zunichte machen.
Das sollten Sie ausserdem beachten, wenn Sie einen Vorbezug der AHV-Rente in Betracht ziehen:
- Die Anmeldung für einen Vorbezug muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem man das Altersjahr erreicht, ab dem man die Rente vorbeziehen möchte, bei der Ausgleichskasse eingereicht worden sein. Die AHV empfiehlt, den Vorbezug bereits drei oder vier Monate vor Ablauf dieser Frist anzumelden, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt werden kann. Das Anmeldeformular finden Sie hier. Tipp: Schicken Sie die Anmeldung aus Beweisgründen per eingeschriebenem Brief.
- Frühpensionierte, die ihre AHV-Rente vorzeitig beziehen, müssen trotzdem weiterhin AHV-Beiträge zahlen, bis sie ihr ordentliches Pensionsalter erreicht haben. Vorzeitige Rentenbezüge führen zu höheren Beiträgen. Je nach Vermögen und Einkommen werden für Nichterwerbstätige bis zu 25'700 Franken pro Person und Jahr an Beiträgen fällig. Tipp: Wer schrittweise in Pension geht oder nach der Pensionierung noch Teilzeit arbeitet, kann seine AHV-Beiträge unter Umständen senken und den nicht erwerbstätigen Ehepartner ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien. So spart man oft mehrere tausend Franken Beiträge.
- Viele Pensionskassen bieten Frühpensionierten eine so genannte Überbrückungsrente an, mit der sich ein Vorbezug der AHV-Rente umgehen lässt. Eine Überbrückungsrente ist aber in der Regel nur dann interessant, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt oder wenn man von einer stark verkürzten Lebenserwartung ausgehen muss. Tipp: Überbrücken Sie die Zeit bis zum regulären Rentenalter nach Möglichkeit mit privaten Ersparnissen wie zum Beispiel 3a-Guthaben, die Sie vorzeitig beziehen können.
- Wer kurz vor der Pensionierung seinen Job verliert, sollte bedenken, dass bei einem Vorbezug der AHV-Rente die Taggelder der Arbeitslosenversicherung tiefer ausfallen.
Was sich mit der AHV-Reform ändert
Mit der AHV-Reform wird das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Sowohl Frauen als auch Männer werden ihre erste Rente flexibler als heute abrufen können.
Derzeit können lediglich ganze Jahre vorbezogen werden, Teilbezüge sind nicht möglich. Neu wird man die Rente ab Alter 63 monatlich abrufen können. Zudem wird es möglich sein, zuerst nur einen Teil der Rente zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Frühestens 2027 wird die Höhe der Rentenkürzung bei einem Vorbezug an die gestiegene Lebenserwartung angepasst. Bei einem Vorbezug von zum Beispiel einem Jahr wird die Rente nur noch um voraussichtlich 4,0 Prozent gekürzt (heute: 6,8 Prozent).
Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 (sog. Übergangsgeneration) gilt eine Spezial-Regelung: Sie können ihre Rente trotz der Erhöhung des Rentenalters bereits mit 62 abrufen und profitieren bei einem Vorbezug ab dem Jahr 2025 von tieferen Kürzungssätzen als üblich.
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