Teilpensionierung: Der schrittweise Ausstieg ist eine gute Alternative
Viele Berufstätige möchten gerne früher aufhören zu arbeiten, scheuen aber die hohen Kosten einer Frühpensionierung. Das Arbeitspensum sukzessive zu reduzieren, ist günstiger. Zudem lassen sich damit Steuern und AHV-Beiträge sparen.

Roman Fäh
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Meistens reichen die Renten schon bei einer ordentlichen Pensionierung nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Eine Frühpensionierung verschärft das Problem zusätzlich. Wenn man weniger lang arbeitet und Altersleistungen vorzeitig bezieht, fallen Vorsorgeguthaben und Renten kleiner aus. Bei einer Teilpensionierung wird die Rente deutlich weniger gekürzt.
Viele Pensionskassen erlauben ihren Versicherten im Rahmen einer Teilpensionierung den vorzeitigen Bezug von Altersleistungen. Mit Inkrafttreten der AHV-Revision (voraussichtlich 2024) sind alle Pensionskassen verpflichtet, Teilpensionierungen zu ermöglichen. Wer zum Beispiel mit 60 Jahren sein Arbeitspensum von 100 auf 70 Prozent reduziert, kann bereits dann 30 Prozent seines Pensionskassenguthabens beziehen. Mit dem Teilbezug von Altersleistungen lässt sich das Einkommen, das mit der Reduktion des Pensums wegfällt, mindestens teilweise ausgleichen.
Je nach Pensionskasse unterschiedliche Bedingungen
Die Altersspanne für eine gleitende Pensionierung liegt heute je nach Pensionskasse zwischen 58 und 65 oder 70 Jahren. Einige erlauben einen vorzeitigen Bezug erst ab 60 Jahren. Die Reduktion des Arbeitspensums muss in der Regel mindestens 20 oder 30 Prozent betragen, und zwischen zwei Reduktionsschritten müssen mindestens 6 bis 12 Monate liegen. Die Versicherten können normalerweise bei jedem Schritt wählen, ob sie das fällige Altersguthaben auszahlen lassen oder als Rente beziehen möchten.
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Steuervorteil bei Kapitalbezug
Eine gleitende Pensionierung kann sich auch steuerlich lohnen, wenn man sein Pensionskassenguthaben als Kapital bezieht statt als Rente. Bei mehreren Teilbezügen fallen insgesamt weniger Steuern an als beim Bezug des gesamten Kapitals auf einen Schlag.
Allerdings behandeln nicht alle Kantone solche Teilbezüge gleich. Mehr als zwei Teilbezüge werden in den meisten Kantonen als Steuerumgehung ausgelegt. Die Steuerbehörden zählen dann alle Bezüge zusammen und besteuern sie gemeinsam. Manche Kantone verlangen zudem, dass Teilpensionierte ihre Berufstätigkeit beim dritten Bezug ganz aufgeben und das restliche Guthaben als Rente beziehen.
Je nach Kanton muss zwischen den Teilpensionierungsschritten zudem eine Frist von sechs Monaten bis zu einem Jahr verstreichen. Klären Sie am besten im Voraus mit dem Steueramt ab, wie die geplante Teilpensionierung steuerlich behandelt wird.
Die AHV-Reform sieht vor, dass man die Pensionskassenrente in bis zu drei Schritten beziehen kann. Pensionskassen können aber weiterhin auch mehr Schritte erlauben. Bei einem Kapitalbezug des Guthabens oder einem Mix aus Rente und Kapital dürfen es nicht mehr als drei Schritte sein.
Trotz steuerlicher Vorteile: Ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben ganz, teilweise oder als Rente auszahlen lassen, sollten Sie nicht alleine von steuerlichen Gründen abhängig machen. Genauso wichtig ist, wie Sie Ihren Lebensunterhalt nach der Pensionierung finanzieren und wie Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind.
Teilpensionierung spart auch AHV-Beiträge
Wer Schritt für Schritt aufhört, kann durch die Teilzeitanstellung weiterhin Vorsorgekapital aufbauen und bleibt bis zur definitiven Pensionierung gegen Tod und Invalidität abgesichert. Zudem fallen keine zusätzlichen AHV-Beiträge an, wie es bei einer vollständigen Frühpensionierung normalerweise der Fall ist. Bei einer teilweisen Pensionierung sind auf dem Teilzeiteinkommen weiterhin AHV-Beiträge fällig. Die Beitragspflicht ist mit dem reduzierten Einkommen in der Regel bereits erfüllt.
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