Pensionierung
Vorsicht: Die Vollrente der AHV ist nicht die maximale Rente
Die AHV ist das beliebteste Vorsorgewerk, ihre Regeln sind aber komplex. Darum machen sich viele Erwerbstätige falsche Vorstellungen von ihrer AHV-Rente.
Raphael Ebneter
Funktion Pensionierungsexperte
Beitrag empfehlen
04. September 2025
Viele Erwerbstätige gehen davon aus, dass sie mit der sogenannten Vollrente die höchste AHV-Rente erhalten. Das ist ein Irrtum mit weitreichenden Folgen.
Vollrente
Die Vollrente bekommt, wer bis 65 lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat – 44 Jahre lang.
Maximalrente
Die Maximalrente ist nicht mit der Vollrente gleichzusetzen. Die Maximalrente beträgt 2520 Franken pro Monat.
AHV und Pensionierung: Das müssen Sie wissen
Merkblatt
Sie steht Pensionierten zu, die während 44 Jahren ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 90'720 Franken erzielt haben (siehe Tabelle unten). Das massgebende Einkommen setzt sich zusammen aus dem Erwerbseinkommen plus Gutschriften für Erziehung und Betreuung. Wer lückenlos einbezahlt hat und im Durchschnitt auf weniger als 15'121 Franken kommt, erhält die volle Minimalrente, das sind aktuell 1260 Franken pro Monat.
Diese Regeln gelten für die Berechnung von Einzelrenten. Bei Ehepaaren wird es noch komplizierter:
Splitting
Die Rente des Ehepartners, der zuerst in Pension geht, wird anhand seines durchschnittlichen Jahreseinkommens berechnet. Bei der Pensionierung des zweiten Partners werden die Einkommen während der Ehe gesplittet und beiden je zur Hälfte gutgeschrieben, damit sie gleichgestellt sind. Männer verdienen nach wie vor mehr als Frauen. Darum erhalten viele Männer bis zur Pensionierung ihrer Frau die maximale Einzelrente. Umgekehrt bekommen viele Rentnerinnen bis zur Pensionierung ihres Mannes eine tiefere Rente.
Plafonierung
Nach der Pensionierung beider Ehepartner sind die AHV-Renten plafoniert: Ehepaare erhalten höchstens 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende – also maximal 3780 Franken pro Monat.
Tipp: Ab 40 kann man seine AHV-Rente alle fünf Jahre kostenlos von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse berechnen lassen. Das ist sinnvoll, denn wenn Sie erst bei der Pensionierung feststellen, dass etwas nicht stimmt, kann es zu Verzögerungen kommen.
Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt, oder kommen Sie ins VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.
Lernen Sie unsere Angebote kennen
-
AHV und Pensionierung: Das müssen Sie wissen
Merkblatt
-
-
Gemeinsam in Pension gehen: Tipps für Ehepaare
Merkblatt