Pensionierung

AHV rauf, Witwenrente runter: Das will der Nationalrat

Der Nationalrat hat eine Reform der AHV beraten, die vor allem die Renten für Ehepaare und Verwitwete neu regeln soll. Die Vorlage sieht tiefgreifende Änderungen vor. Als Nächstes muss der Ständerat darüber entscheiden.

Oliver Hari

Funktion Pensionierungsexperte

Publiziert am

30. September 2025

Der Bundesrat will die Regeln für Witwenrenten verschärfen. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2022: Die Schweiz wurde gerügt, weil sie Witwer schlechter stellt als Witwen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Nationalrat Ende September erstmals mit den Renten für Verwitwete sowie den AHV-Renten von Ehepaaren befasst.

Der Vorschlag des Nationalrats soll Ehepaaren höhere Renten bringen, gleichzeitig aber ihre Privilegien reduzieren. Die lebenslange Rente für Verwitwete soll ganz wegfallen. Über diese Vorschläge muss künftig der Ständerat befinden.

Dies sind die wichtigsten Eckwerte zum Entscheid des Nationalrats:

  • Obergrenze der AHV-Rente für Ehepaare soll wegfallen: Die AHV-Renten sind plafoniert. Ehepaare bekommen höchstens 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende, also maximal 3780 Franken pro Monat. Bei unverheirateten Paaren sind es bis zu 5040 Franken. Geht es nach dem Nationalrat, soll diese Obergrenze für Ehepaare abgeschafft werden – allerdings nur für künftige Pensionierte.
  • Witwenrenten für Kinderlose sollen wegfallen: Heute zahlt die AHV verwitweten Frauen eine Rente aus, wenn sie beispielsweise mindestens ein Kind haben oder wenn sie älter als 45 sind und mindestens fünf Jahre lang verheiratet waren. Künftig sollen Hinterlassenenrenten unabhängig von Geschlecht und Zivilstand ausgerichtet werden – und nur noch an Personen mit Kindern unter 25 Jahren. Für verheiratete, kinderlose Frauen bedeutet das eine Kürzung. Bestehende Renten wären aber weitgehend geschützt.
  • Zuschläge für Verwitwete soll abgeschafft werden: Heute erhalten verwitwete Pensionierte einen Zuschlag von 20 Prozent auf ihre Rente. Dieser soll für künftige Pensionierte gänzlich wegfallen.
  • Kinderrenten sollten gestrichen werden: Wer heute im AHV-Alter Kinder hat, erhält pro Kind bis zu 1500 Franken monatlich. Diese sogenannten Alterskinderrenten könnten gestrichen werden – aber nur für künftige Pensionierte. Bereits laufende Kinderrenten würden bis zum Ende des Anspruchs bestehen bleiben.


 

Diese Vorschläge betreffen nur die AHV, nicht die Pensionskassen. Die Leistungen aus der Pensionskasse hängen vom jeweiligen Reglement und dem Vorsorgeplan ab. Die Rente wird in der Regel bis zum Tod oder zur Wiederverheiratung der hinterbliebenen Person ausbezahlt. Viele Pensionskassen sehen zudem Leistungen für Personen vor, die für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes aufkommen. Diese Regelungen berücksichtigen die Vielfalt heutiger Lebensmodelle.

Tipp: Die Regeln der AHV sind komplex – unabhängig von den künftigen Reformen. Darum machen sich viele Erwerbstätige falsche Vorstellungen von ihrer AHV-Rente. Die Renten für Ehepaare sind zum Beispiel nicht nur plafoniert, sie werden auch gesplittet (Tabelle). Das bedeutet: Die Rente des Ehepartners, der zuerst in Pension geht, wird anhand seines durchschnittlichen Jahreseinkommens berechnet. Bei der Pensionierung des zweiten Partners werden die Einkommen während der Ehe gesplittet und beiden je zur Hälfte gutgeschrieben, damit sie gleichgestellt sind. Lassen Sie darum von Ihrer Ausgleichskasse im Voraus berechnen, wie viel Sie bekommen. Das gibt Ihnen Sicherheit. Ab 40 kann man seine AHV-Rente alle fünf Jahre kostenlos berechnen lassen.

Sie möchten alles richtig machen mit Ihrer AHV-Rente? Die wichtigsten Informationen finden Sie im kostenlosen Merkblatt. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.