Steuern
Individualbesteuerung – klären Sie wichtige Fragen schon jetzt
Für Ehepaare ändert sich mit der Individualbesteuerung einiges. Antworten auf häufige Fragen und Tipps, die Sie jetzt schon umsetzen können.
Funktion Steuerspezialist
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29. Juli 2026
Die Individualbesteuerung bringt einen grossen Umbau des Steuersystems mit sich – sofern das Stimmvolk die noch hängige Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» Ende November ablehnt. Prüfen Sie rechtzeitig, wie sich die neuen Regeln auf Ihre Steuern auswirken werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen sind hier zusammengefasst.
Wer soll sich in die PK einkaufen?
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse (PK-Einkäufe) gehören zu den wirkungsvollsten Massnahmen, um die Vorsorge zu stärken und Steuern zu sparen. Solange Ehepaare gemeinsam besteuert werden, spielt es für die Steuerbelastung in der Regel keine Rolle, wer einzahlt.
Getrennte Steuererklärung: Die Folgen für Ehepaare
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Mit der Individualbesteuerung muss jede steuerpflichtige Person für sich prüfen, ob sich ein Einkauf lohnt. Entscheidend sind etwa Vorsorgelücken, die gewünschte Absicherung als Paar und der Grenzsteuersatz.
Tipp: Je höher das steuerbare Einkommen der einkaufenden Person, desto grösser ist in der Regel der Steuervorteil. Daher kann es sich bis zur Umsetzung der Reform (spätestens 2032) lohnen, wenn sich der Ehepartner mit dem tieferen Einkommen einkauft. Danach wird es eher umgekehrt sein.
Was ändert sich beim Bezug der Vorsorge?
Heute zählen der Bund und die meisten Kantone alle Bezüge von Ehepaaren in einem Kalenderjahr zusammen. Je höher die Bezüge, desto höher fällt die prozentuale Steuerbelastung aus. Darum lohnt es sich, Bezüge von Guthaben in der Pensionskasse, der Säule 3a und auf Freizügigkeitskonten auf mehrere Jahre zu verteilen (Tabelle).
Nach der Umsetzung der Reform werden Bezüge von Verheirateten einzeln besteuert. Ab dann können beide ihre eigenen Bezüge so staffeln, dass ihre Steuerbelastung möglichst tief ausfällt. Das vereinfacht die Koordination der Bezüge.
Tipp: Gegenüber heute stehen Ehepaaren doppelt so viele Jahre zur Verfügung, um die Bezüge zu staffeln. Damit lohnen sich mehrere 3a-Gefässe für beide Partner oder ein Teilbezug von PK-Geldern noch mehr.
Was gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer?
In vielen Schweizer KMU arbeiten beide Ehepartner mit – der grösste Teil des Einkommens fliesst jedoch an die Inhaberin oder den Inhaber der Firma. Im heutigen Steuersystem spielt der Einkommensunterschied in der Regel eine untergeordnete Rolle. Mit der Individualbesteuerung ändert sich das: Weil jeder Ehepartner separat besteuert wird, wirkt sich die Progression stärker aus und kann zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Auch bei Beteiligungen gibt es Änderungen: Dividenden und Anteile an Unternehmen werden künftig einzeln angerechnet und separat besteuert.
Tipp: Überprüfen Sie die Gestaltung der Löhne, Beteiligungen und Dividenden. In Hinblick auf die Individualbesteuerung kann es sinnvoll sein, Einkommen oder Beteiligungen anders zu verteilen.
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