Rechner zur Individualbesteuerung

Steuern

Künftig sollen alle Steuerpflichtigen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch Verheiratete. Das führt dazu, dass einige mehr und andere weniger Steuern bezahlen müssen. Hier können Sie berechnen, wie sich die Individualbesteuerung auf die Höhe Ihrer direkten Bundessteuer auswirken wird.

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Häufige Fragen

  • Warum beschränkt sich der Rechner auf die direkte Bundessteuer?

    Die Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer können anhand der im Gesetz vorgesehenen Tarife und Abzüge bereits heute geschätzt werden. Für Kantons- und Gemeindesteuern sind noch keine verlässlichen Berechnungen möglich, da die Kantone ihre künftigen Tarife und Abzüge selbst festlegen werden.

  • Wann tritt die Individualbesteuerung in Kraft?

    Die Individualbesteuerung wurde am 8. März 2026 vom Stimmvolk angenommen. Sie soll spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten. Bis dahin passen Bund, Kantone und Gemeinden ihre Steuergesetze und Verwaltungssysteme an.

  • Warum sollte man sich schon heute mit den Auswirkungen der Individualbesteuerung befassen?

    Die Reform führt dazu, dass manche Steuerpflichtige künftig weniger und manche mehr Steuern zahlen müssen. Die Steuerrechnung könnte unter Einbezug der Kantons- und Gemeindesteuern, die in der Regel den mit Abstand grössten Teil der Steuerbelastung ausmachen, um mehrere Hundert bis Tausend Franken steigen. Auch wenn die Frist des Bundes bis 2032 läuft, könnten einzelne Kantone den Systemwechsel bereits früher vollziehen.

    Zudem kann sich die Reform auf Entscheidungen auswirken, die Sie bereits heute oder in den kommenden Jahren treffen müssen, zum Beispiel bei der Planung Ihrer Pensionierung, bei einem Hauskauf, bei freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse oder Säule 3a bzw. beim Bezug dieser Vorsorgeguthaben. Mehr darüber erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt.