Steuern

Steuererklärung: Diese Abzüge sind entscheidend für Sie

Wenn man nur Lohn bezieht, ist die Steuererklärung schnell ausgefüllt. Mit Immobilien, Geldanlagen und bei der Pensionierung wird es anspruchsvoller.

Oliver Wälti

Funktion Teamleiter Tax

Aktualisiert am

10. Februar 2026

Wer Geld anlegt, in Pension geht oder sein Eigenheim saniert, sollte seine Steuererklärung sehr sorgfältig ausfüllen. 

Wohnen

Bis mindestens 2028 dürfen Sie weiterhin Hypozinsen und die Kosten für den werterhaltenden Unterhalt im Jahr der Renovation verrechnen – entweder die Pauschale oder die effektiven Kosten. Bei den effektiven Kosten gehen die Prämien für Sachversicherungen und Haftpflicht oft vergessen. 

Sanieren

Energiesparmassnahmen sind noch über drei Jahre abzugsfähig, sofern sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts könnte diese Möglichkeit beim Bund bereits ab 2028 entfallen (Tabelle). 

Ferienwohnung

Versteuern müssen Sie Mieteinnahmen und weiterhin den Eigenmietwert, auch wenn die Wohnung oft leer steht.

Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentümer dürfen die Einlagen in den Erneuerungsfonds abziehen, sofern sie für den werterhaltenden Unterhalt genutzt werden. Die Arbeiten können auch später erfolgen. Bis zum Wegfall des Eigenmietwerts kann es sich lohnen, die Zahlungen zu erhöhen. Eine Erhöhung der jährlichen Beiträge bis 0,5 Prozent des Versicherungswerts des Gebäudes ist in der Regel unproblematisch – für grössere Beiträge braucht es eine plausible Begründung.

 

Geldanlagen

Kosten für Depots, Schrankfächer und Safes sowie Inkassospesen für Coupons dürfen Sie in der Regel abziehen. Nicht abzugsfähig sind Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertschriften, Honorare für Finanz-, Anlage- und Steuerberatung sowie Emissionsabgaben. Wer Geldanlagen mit Gewinn verkauft, muss diesen in der Regel nicht versteuern. Umgekehrt dürfen Sie Kursverluste nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Steuerbar sind dagegen Erträge auf Geldanlagen.

So fallen bei Aktien auf den Dividenden Steuern an. ETF und andere Fonds generieren auch Dividenden oder Zinserträge. Diese müssen Sie ebenfalls versteuern – unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet oder reinvestiert werden. In der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung steht, welche Erträge steuerbar sind.

Übrigens: Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen werden steuerlich ähnlich behandelt wie Aktien und Fremdwährungen. Auf Gewinne aus dem Kauf und Verkauf fallen meistens keine Steuern an. Erwirtschaften Sie aber aus Mining, Staking oder Lending Erträge, dann müssen Sie darauf Steuern zahlen.

Pensionierung

Renten aus AHV und Pensionskasse werden meistens zu 100 Prozent als Einkommen besteuert. Kapitalbezüge werden dagegen einmalig besteuert und sollten auf mehrere Steuerperioden verteilt werden, um die Steuerprogression zu brechen. Bei Kapitalabfindungen des Arbeitgebers ist es komplizierter. Die Besteuerung hängt vom Zweck ab: Hat die Abfindung einen Vorsorgecharakter, wird sie in der Regel zum günstigeren Vorsorgetarif besteuert.

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