Pensionierung

AHV 2030: Das bedeutet die Reform für Ihre Pensionierung

Der Bundesrat hat einen Vorschlag für die nächste AHV-Reform vorgelegt. Lesen Sie jetzt schon, wie sich die AHV 2030 auswirken würde.

Publiziert am

6. August 2026

AHV 2030 heisst der Plan für die nächste Reform der ersten Säule, die das System modernisieren und bis 2040 finanziell stabilisieren soll.

Geplante AHV-Reform 2030: die Folgen für Ihre Pensionierung

Merkblatt

Dieses Merkblatt gibt einen kompakten Überblick, welche Auswirkungen die AHV-Reform 2030 für Sie haben könnte, und zeigt, wer davon eher profitiert und wer nicht.

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Die Vorlage des Bundesrats ist seit Mai in der Vernehmlassung. Das erklärte Ziel: Erwerbstätige sollen länger im Arbeitsmarkt bleiben.

Weil die Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters kaum eine Mehrheit fände, sollen verschiedene Massnahmen die Frühpensionierung unattraktiver und eine Erwerbstätigkeit über 65 hinaus interessanter machen. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst.

Höheres Mindestalter für Bezüge

Für eine Frühpensionierung ist das Einkommen aus der Pensionskasse meist entscheidender als die AHV-Rente. Deshalb soll das Mindestalter für den Bezug von PK-Guthaben von 58 auf 63 Jahre angehoben werden. Dieses Mindestalter soll auch für Guthaben in der Säule 3a und der Freizügigkeit gelten. Heute können sie schon ab 60 bezogen werden. Eine Frühpensionierung vor 63 wäre also schwieriger zu finanzieren.

Neue Kürzungs- und Erhöhungssätze

Ausserdem will der Bundesrat, dass die AHV-Renten bei einem Vorbezug stärker gekürzt werden. Im Beispiel in der Tabelle unten würde die monatliche Rente bei einem Vorbezug um zwei Jahre um rund 60 Franken sinken. Zwischen 63 und 85 fallen damit über 18'000 Franken Rente weg. Die Kürzungssätze wären ans Einkommen geknüpft, was einen Vorbezug vor allem für Gutverdienende verteuert. Gleichzeitig sollen die Zuschläge bei einem Aufschub steigen.

Anpassung von Freibetrag und Altersgrenze

Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, soll neu erst auf dem Lohn über 22'680 Franken (statt 16'800 Franken) AHV-Beiträge zahlen. Und die Vorlage will die Obergrenze von 70 Jahren für den Rentenaufschub aufheben.

Folgen für Unternehmer

Auch an Unternehmerinnen und Unternehmern ginge die AHV 2030 nicht spurlos vorüber. So soll etwa der maximale Beitragssatz für Selbstständige an jenen von Angestellten angepasst werden. Ebenfalls entfällt die Möglichkeit für Selbstständigerwerbende, einen Teil des Pensionskasseneinkaufes vom AHV-Einkommen abzuziehen. Für Inhaber von Kapitalgesellschaften werden neu AHV-Beiträge auf Dividenden erhoben, wenn diese überhöht sind.

Tipp: Noch ist offen, wie die AHV 2030 umgesetzt werden wird. Machen Sie sich jetzt schon Gedanken über Ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Wer unterschiedliche Szenarien durchspielt und die finanziellen Folgen kennt, ist auf Veränderungen besser vorbereitet.

Welche Auswirkungen hätte die Reform im Detail? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit allen Änderungen, oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.