Pensionierung

Pensionsplanung: Die 10 besten Tipps

Wer sich möglichst gut und früh auf die Pensionierung vorbereitet, verbessert sein Einkommen im Ruhestand und spart eine Menge Steuern.

Raphael Ebneter
Pensionierungsexperte
Aktualisiert am
11. März 2024

Lassen Sie Ihre voraussichtliche AHV-Rente berechnen.

Die Berechnung ist sehr komplex. Die maximale Einzelrente beträgt 2450 Franken pro Monat oder 29'400 Franken pro Jahr. So viel erhält, wer über die gesamte Beitragsdauer von 44 Jahren (Männer) bzw. 43 Jahren (Frauen) ein Erwerbseinkommen von durchschnittlich 88’200 Franken pro Jahr oder mehr aufweist – unter Berücksichtigung des Aufwertungsfaktors und allfälliger Kinder- und Pflegegutschriften.

Pensionierte Ehepaare bekommen höchstens 3675 Franken im Monat. Unverheiratete Paare dagegen erhalten bis zu 4900 Franken, wenn beide Partner die Voraussetzungen für eine maximale Einzelrente die Maximalrente erfüllen.

Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente zusätzlich eine 13. Monatsrente ausbezahlt. So hat es das Schweizer Stimmvolk im Frühjahr 2024 beschlossen.

Ab 40 können Sie Ihre voraussichtliche Rente alle fünf Jahre kostenlos von der AHV-Ausgleichskasse berechnen lassen.

Prüfen Sie sorgfältig, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben am besten beziehen.

In der Regel steckt der grösste Teil des Vermögens in der Pensionskasse. Je nach Pensionskasse muss man bis zu drei Jahre vor der Pensionierung entscheiden, wie man sein Guthaben bezieht: als lebenslange Rente, als einmalige Auszahlung oder als Mix aus beidem.

Merkblatt

Pensionierung – Rente oder Kapital?

Wie soll man das Pensionskassenguthaben beziehen? Die wichtigsten Kriterien für Ihren Entscheid erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Dieser Entscheid ist endgültig und prägt Ihre spätere Lebensqualität. Wägen Sie darum die Chancen und Risiken der möglichen Bezugsformen gut ab. Die Rente ist ein Leben lang gesichert. Mit dem Kapitalbezug fährt man steuerlich meist besser und bleibt finanziell flexibler. Oft ist eine Kombination eine sinnvolle Lösung, indem sich zum Beispiel ein Ehepartner das Kapital auszahlen lässt und der andere die Rente bezieht.

Berechnen Sie, ob Sie den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung halten können.

Ermitteln Sie mit einer Budgetplanung Ihre voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen nach der Pensionierung. Diese Werte bilden die Grundlage für Ihren Finanzplan. Er zeigt auf, wie sich Ihre Ausgaben, Einnahmen und Ihr Vermögen bis zur Pensionierung und in den Jahren danach entwickeln. So wissen Sie, ob Ihr Einkommen bis ins hohe Alter gesichert ist, oder ob Sie noch mehr Vermögen ansparen müssen, das Sie sukzessive aufbrauchen können, um die Einkommenslücke zu füllen. 

Gehen Sie mit Ihrem Pensionskassengeld keine Experimente ein.

Wenn man sich sein Altersguthaben auszahlen lässt, muss man es klug anlegen. Viele Kapitalbezügerinnen und -bezüger machen den Fehler, dass sie zu hohe Risiken eingehen, in Anlageprodukte investieren, die sie nicht verstehen, sich vom Auf und Ab an den Börsen zu hektischen Umschichtungen verleiten lassen und zu hohe Gebühren zahlen. All das wirkt sich negativ auf die Rendite aus und führt unter Umständen dazu, dass das Geld schneller aufgebraucht ist als geplant.

Merkblatt

Pensionskassengeld beziehen: So legen Sie es richtig an

Erfahren Sie, wie Sie das ausbezahlte Guthaben sicher und zugleich ertragreich anlegen können.

Damit das Einkommen langfristig gesichert ist, braucht es eine grundsolide Anlagestrategie, wie sie auch eine Pensionskasse verfolgen würde. Pensionskassen gehören seit Jahrzehnten zu den erfolgreichen Anlegerinnen. Wer von der Erfahrung der Pensionskassen profitieren möchte, kann sich beim VZ für das Vermögensverwaltungsmandat «BVG-orientiert» entscheiden.

Nutzen Sie Ihr Sparpotenzial bei den Steuern.

Wer seine Steuerbelastung optimiert, kann oft Zehntausende von Franken sparen. Es ist ratsam, mindestens 10 bis 15 Jahre vor der geplanten Erwerbsaufgabe mit der Steuerplanung zu beginnen, damit sich alle Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen lassen. Ein Beispiel: Wer Geld aus der Pensionskasse und Säule 3a bezieht, zahlt Auszahlungssteuern. Für die Berechnung werden alle Bezüge eines Jahres zusammengezählt, in den meisten Kantonen auch die des Ehepartners.

Je höher die Bezüge, desto höher die prozentuale Steuerbelastung. Verteilen Sie daher die Bezüge aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a über mehrere Jahre. Mit einer Teilpensionierung können Sie sogar Ihr Pensionskassenguthaben in Tranchen beziehen und dadurch noch mehr Kapitalauszahlungssteuern sparen.

Amortisieren Sie Ihre Hypothek mit Bedacht.

Denken Sie daran, dass durch die Rückzahlung der Hypothek Ihre Steuerrechnung höher ausfällt, weil Sie weniger Schuldzinsen abziehen können. Zahlen Sie nur so viel ab, dass Sie genügend Reserven haben, um unvorhergesehene Kosten decken zu können. Wenn Pensionierte ihre Hypothek wieder aufstocken möchten, beissen sie wegen der oft mangelnden Tragbarkeit bei vielen Banken auf Granit.

Überprüfen Sie Ihre Wohnsituation.

Mit zunehmendem Alter verändern sich die Ansprüche an das Eigenheim. Nach dem Auszug der Kinder oder dem Tod des Partners ist das Haus oft zu gross, Treppen werden im Alter zum Hindernis und der Garten macht zu viel Arbeit. Viele Wohneigentümer zwischen 60 und 70 möchten darum ihr Haus gegen eine Wohnung eintauschen.

Diesen Schritt muss man gut vorbereiten, denn der Übergang ist heikel. Passen Verkauf und Kauf zeitlich nicht zusammen, ist die Übertragung der Hypothek auf das neue Objekt ein grosses Problem. Und wenn man die Wohnung zusätzlich zum Haus kaufen möchte, kann ein Bankfinanzierung an der finanziellen Doppelbelastung scheitern.

Sparen Sie Geld, indem Sie Ihr Arbeitspensum schrittweise reduzieren.

Viele möchten früher aufhören. Eine Teilpensionierung ist günstiger als eine Frühpensionierung. Die Rente wird deutlich weniger gekürzt, weil man durch das Teilzeitpensum weiterhin Vorsorgekapital aufbaut. Auch entfallen die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige, weil die Beitragspflicht mit dem reduzierten Einkommen in der Regel bereits erfüllt ist. Und man bleibt bis zur definitiven Pensionierung gegen Tod und Invalidität abgesichert.

Merkblatt

Schrittweise in Pension gehen

Erfahren Sie aus diesem Merkblatt, was Sie beachten und entscheiden müssen, wenn Sie Ihr Arbeitspensum sukzessive reduzieren möchten.

Der gestaffelte Rückzug aus dem Erwerbsleben lohnt sich auch steuerlich, weil man dann in der Regel auch sein Pensionskassenguthaben gestaffelt beziehen kann. Reduziert man sein Pensum zum Beispiel von 100 auf 70 Prozent, darf man bei vielen Pensionskassen 30 Prozent seines PK-Geldes oder die anteilige Rente beziehen.

Optimieren Sie Ihre dritte Säule.

Ein 3a-Bankkonto wirft praktisch keinen Zins mehr ab. Weil dadurch auch der Zinseszinseffekt wegfällt, nehmen die Ersparnisse fast nur noch um die jährliche Einzahlung zu. Besser ist darum eine 3a-Lösung mit Wertschriften. Damit nimmt man kurzfristig zwar mehr Risiko in Kauf, langfristig erzielt man aber meistens mehr Rendite als mit dem Konto.

Besonders vorteilhaft sind passive Wertschriftenlösungen, die in Indexfonds wie ETF investieren. Allein dank den tieferen Gebühren kann das Guthaben bei der Pensionierung mehrere 1000 oder 10’000 Franken höher sein als bei einer 3a-Lösung, die auf aktiv verwaltete und deshalb teure Anlagefonds setzt.

Regeln Sie Ihren Nachlass.

Wenn Sie sterben und keine Anweisungen hinterlassen, wer ihr Vermögen erben soll, wird es nach den gesetzlichen Regeln aufgeteilt. Die gesetzliche Erbfolge ist häufig nicht im Sinne der Verstorbenen. Der Konkubinatspartner zum Beispiel geht dann leer aus.

Aber auch der überlebende Ehepartner kann in Bedrängnis geraten, wenn er nicht maximal begünstigt wurde. Er muss unter Umständen das Eigenheim verkaufen, um die Fixkosten zu senken oder um den Kindern ihren Erbteil auszuzahlen. Um so eine Situation zu verhindern, ist je nachdem ein Ehevertrag, ein Testament, ein Erbvertrag oder eine Kombination die beste Lösung. Eine Nachlassplanung ist besonders wichtig, wenn man sein Pensionskassenkapital auszahlen lässt.