Zahlen Ihre Versicherten zu viel oder zu wenig Beiträge?

Pensionskasse

Weichen Beiträge und Kosten voneinander ab, zahlen Versicherte unter Umständen drauf. Stiftungsrätinnen und -räte sollten darum für angemessene Beiträge sorgen.

Simon Tellenbach

Funktion Geschäftsleiter Firmenkunden

Publiziert am

31. August 2026

Stiftungsrätinnen und -räte tragen die Verantwortung für die Ausgestaltung der Pensionskasse: Sie beschliessen die Reglemente und verabschieden auch den Geschäftsbericht. In der Praxis zeigt sich hier ein kritischer Punkt: In vielen Reglementen von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen sind die Beiträge für Administration und Risikoleistungen als Prozentsatz des Lohnes festgelegt – und diese Definitionen bleiben oft über Jahre unverändert, ohne dass sie überprüft werden.

Die Haftung von Pensionskassen-Stiftungsräten

Merkblatt

Stiftungsräte haften mit ihrem ganzen persönlichen Vermögen für Schäden, die aus dieser Tätigkeit entstehen. Das Merkblatt zeigt auf, wie sie sich gegen finanzielle Ansprüche absichern können.

Merkblatt

Seit der Einführung von Swiss GAAP FER 26 als Standard für die Rechnungslegung lässt sich im Geschäftsbericht aber deutlich besser beurteilen, ob die festgelegten Beiträge auch tatsächlich den effektiven Kosten entsprechen. Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um die Angemessenheit der Beiträge systematisch zu überprüfen.

Verzerrungen vermeiden

Grundsätzlich gilt: Aus den Beitragseinnahmen und den Anlageerträgen werden die Kosten für die Risikoleistungen, die Administration sowie die Verzinsung der Altersguthaben finanziert. Entscheidend ist dabei, ob die eingenommenen Beiträge tatsächlich den Kosten für Risikoleistungen und Verwaltung entsprechen.

Analysen des VZ VermögensZentrums bei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zeigen, dass dies oft nicht der Fall ist. Dass Beiträge und effektive Kosten voneinander abweichen, kann verschiedene Gründe haben (siehe auch Beispiel in der Tabelle unten):

Zu hohe Beitragssätze

Sind die Beiträge der Versicherten zu hoch angesetzt, entstehen Überschüsse. Diese werden oft zur Finanzierung der Verzinsung der Altersguthaben verwendet. Die Versicherten finanzieren damit indirekt einen Teil ihrer eigenen Verzinsung.

Zu tiefe Beitragssätze

Liegen die erhobenen Beiträge unter den effektiven Kosten für Risikoleistungen und Administration, wird die Differenz der Anlagerendite belastet. Für die Versicherten bleibt entsprechend weniger für die Verzinsung ihrer Altersguthaben übrig.

In beiden Fällen sind die Beiträge nicht angemessen. Zu hohe Beiträge verzerren die Verzinsung, zu tiefe schmälern die Rendite – und damit direkt die Entwicklung der Altersguthaben. Weitere Verzerrungen können entstehen, wenn die Stifterfirma administrative Leistungen für die Vorsorgeeinrichtung erbringt, die tatsächlich anfallenden Kosten aber nicht oder nur teilweise der Pensionskasse in Rechnung stellt. Auch in diesem Fall weichen die ausgewiesenen Kosten von der wirtschaftlichen Realität ab.

Tipp: Stiftungsrätinnen und -räte sollten deshalb regelmässig überprüfen, wie sich die Kosten für Risikoleistungen und Verwaltung entwickelt haben – und ob die erhobenen Beiträge noch den tatsächlichen Kosten entsprechen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Beiträge fair festgelegt sind und die Verzinsung der Guthaben nicht verzerrt wird.

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