Pensionskasse
Mandat mit Risiko: Was Sie als PK-Stiftungsrat wissen müssen
Stiftungsrätinnen und -räte sind als oberstes Organ der Pensionskasse persönlich haftbar, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzen. So können Sie sich schützen.
Thilipen Umathevan
Funktion Experte Institutionelle Kunden
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11. Juni 2026
Stiftungsrätinnen und -räte in Pensionskassen tragen viel Verantwortung: Sie stehen an der Spitze der Vorsorgeeinrichtung und sind für ihre strategische Führung und Überwachung zuständig. Was viele nicht wissen: Wenn sie dabei ihre Pflichten schuldhaft verletzen, haften sie persönlich für Schäden – manchmal auch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die Haftung von Pensionskassen-Stiftungsräten
Merkblatt
Wer ein Stiftungsratsmandat innehat oder ein solches übernehmen möchte, sollte deshalb seine Rechte und Pflichten genau kennen.
Kenntnisse: Obwohl viele Stiftungsräte ihr Amt nur nebenamtlich ausüben, wird erwartet, dass sie über das notwendige Wissen verfügen, um ihre Aufgabe gewissenhaft und umsichtig wahrzunehmen. Fehlendes Know-how schützt nicht vor Haftung. Vielmehr sind Stiftungsräte verpflichtet, sich laufend weiterzubilden.
Entscheide: Stiftungsräte haften solidarisch und können auch dann belangt werden, wenn sie einen Beschluss nicht mittragen, sich der Stimme enthalten oder einer Sitzung fernbleiben.
Loyalität: Stiftungsräte sind zu Loyalität gegenüber der Pensionskasse verpflichtet. Dabei gilt für sie die Schweigepflicht: Alles, was sie im Rahmen der Tätigkeit in ihrem Amt erfahren, dürfen sie nicht an aussenstehende Personen weitergeben.
Haftungskette: Stiftungsräte werden haftbar, wenn sie Pflichten verletzen, die ihnen das Gesetz oder die Statuten auferlegen. Die sogenannte Organhaftung greift, wenn ein Schaden entstanden ist, eine Pflichtverletzung und ein Verschulden vorliegen und zwischen Schaden und Pflichtverletzung ein Kausalzusammenhang besteht.
Die Haftungskette: Wann ist eine Haftung gegeben?
Besonderer Fokus auf Finanzanlagen
Anlageentscheide: Im Umgang mit dem Vorsorgevermögen sind Stiftungsräte besonders gefordert: Sie müssen die Gelder im Interesse der Versicherten breit diversifiziert investieren, die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Anlagen regelmässig prüfen. Die Anlageentscheide sollten daher sorgfältig vorbereitet, verständlich und gut dokumentiert sein. Diese Aufgaben lassen sich zwar delegieren, die Verantwortung bleibt beim Stiftungsrat. Er muss Leistung und Risiken überwachen und bei Abweichungen rechtzeitig eingreifen.
Reporting: Ein aussagekräftiges Reporting ist zentral. Nur wenn Risiken, Kosten und die Folgen von Anlageentscheiden transparent dargestellt sind, kann der Stiftungsrat seine Aufsichtspflicht wirksam erfüllen. Fehlen solche Kontrollen oder sind sie ungenügend, kann dies im Schadensfall als Pflichtverletzung gelten.
Versicherung: Angesichts der persönlichen Haftung ist eine gezielte Absicherung für Stiftungsräte sinnvoll. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt sowohl berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz als auch Kosten zur Abwehr unbegründeter Forderungen.
Tipp: Als Stiftungsrat sind Sie unter anderem für die Vorsorgegelder verantwortlich. Achten Sie auf transparente Entscheide und einen strukturierten Umgang mit Risiken. Prüfen Sie, worauf die Anlagepolitik basiert, ob das Controlling funktioniert und die Zuständigkeiten geregelt sind. Ein unabhängiger Depotcheck hilft Ihnen, die Anlagestruktur kritisch zu hinterfragen, Entscheide sauber zu dokumentieren und persönliche Haftungsrisiken zu senken.
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