Vorsorge
Sind Unverheiratete besser geschützt, wenn der Pacs kommt?
Mit dem Pacs könnte bald ein drittes Partnerschaftsmodell eingeführt werden, das unverheiratete Paare besser schützen soll. Doch in zentralen Fragen ist der Schutz lückenhaft – vieles bleibt ungeregelt. Warten Sie nicht: So sichern Sie sich gegenseitig bestmöglich ab.
Romina Mutter
Funktion Vorsorge- und Versicherungsspezialistin
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1. Juli 2026
Ehe, Konkubinat, Pacs: Diese Formen des Zusammenlebens könnten Paaren in der Schweiz bald zur Auswahl stehen. Pacs steht für "Pacte civil de solidarité" – auf Deutsch: "formelle Lebenspartnerschaft". Der Pacs soll mehr Sicherheit bieten als das Konkubinat, aber weniger weit gehen als die Ehe.
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Nun befindet sich die Vorlage für die schweizweite Einführung des Pacs in der Vernehmlassung.
Was regelt der Pacs?
Der Pacs wird auch als "Konkubinat plus" bezeichnet. Er soll verschiedene Bereiche des Zusammenlebens klar regeln. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Beistands- und Unterhaltspflicht: Pacs-Paare verpflichten sich, füreinander da zu sein – auch finanziell. Sie sollen gemeinsam für den Alltag aufkommen und sich gegenseitig unterstützen, etwa bei der Betreuung von Kindern.
- Schutz der Familienwohnung: Bei der Familienwohnung gilt: Wer den Mietvertrag kündigen will, braucht die Zustimmung der anderen Person. Das gilt auch, wenn die Wohnung nur auf eine Person läuft. Als Familienwohnung gilt der Lebensmittelpunkt eines Paares oder einer Familie, also zum Beispiel auch ein Haus.
Kommt es zur Trennung von Pacs-Partnern, kann die Familienwohnung einer Person zugesprochen werden. Damit soll verhindert werden, dass Kinder ihr Zuhause verlieren. Noch ist offen, ob dieser Schutz nur für gemeinsame Kinder gelten soll. - Gesetzliche Vertretung: Im Alltag dürfen Pacs-Partnerinnen und -Partner füreinander handeln – etwa Verträge abschliessen, die den gemeinsamen Haushalt betreffen. Für solche Ausgaben haften beide gemeinsam. Und analog zu Ehepartnern könnten sich Pacs-Partner auch bei einer Urteilsunfähigkeit gegenseitig vertreten.
- Weitere Bestimmungen möglich: Die Vorlage zum schweizweiten Pacs sieht ausdrücklich vor, dass Kantone weiterführende Regelungen festlegen können. Pacs-Paare können zudem – wie Konkubinatspaare – mit einem Vertrag weitere Vereinbarungen festhalten.
Was regelt der Pacs nicht?
Trotz mehr Schutz bleibt der Pacs in zentralen Punkten lückenhaft. Die Vermögen von Pacs-Partnern bleiben getrennt. Sie beerben einander nicht automatisch, erhalten keine Hinterlassenenrente aus der AHV und haben nach einer Trennung keine Unterhaltspflicht (siehe Übersicht). Zu den Unterschieden gegenüber der Ehe heute gehört auch die Besteuerung: Pacs-Partner würden – wie Konkubinatspaare – einzeln besteuert.
Tipp: Ob und in welcher Form es zu einer schweizweiten Einführung des Pacs kommt, ist noch unklar. Klar ist: Die formelle Lebenspartnerschaft lässt vieles ungeregelt. Wer seine Partnerin oder seinen Partner ausserhalb einer Ehe bestmöglich absichern möchte, sollte deshalb schon jetzt handeln.
Diese Punkte sollten Sie klären:
- Testament: Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge – der Partner geht leer aus. Mit einem Testament können Sie festlegen, dass er den frei verfügbaren Teil Ihres Erbes erhält.
- 2. und 3. Säule: Passen Sie die Begünstigten im Todesfall an. In der Säule 3a und – je nach Pensionskasse – auch in der zweiten Säule können Sie Ihren Partner einsetzen. Melden Sie diesen Wunsch den Anbietern.
- Vorsorgeauftrag: Legen Sie fest, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin Sie bei Urteilsunfähigkeit rechtlich vertreten darf.
- Patientenverfügung: Halten Sie Ihre medizinischen Wünsche fest und bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden soll.
- Konkubinatsvertrag: Regeln Sie, was sonst offenbleibt – zum Beispiel finanzielle Fragen oder den Umgang mit Kindern bei einer Trennung.
- Lebensversicherung: Mit einer Todesfallversicherung schützen Sie den überlebenden Partner optimal.
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