Vorsorge

Vorsicht beim Konkubinat

Die Vorsorgeleistungen für Konkubinatspaare sind oft ungenügend. Hinterbliebene Konkubinatspartner erhalten weder von der AHV noch von der Unfallversicherung eine Rente. Und sie sind auch nicht automatisch erbberechtigt. VZ-Expertin Nicole Müller zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin dennoch absichern können und worauf Sie dabei besonders achten sollten.