Immobilien
Reservationsverträge sind nicht bindend
Eine Verpflichtung zum Kauf einer Liegenschaft besteht erst nach der Unterzeichnung eines Kaufvertrags, der von einem Notar öffentlich beurkundet wurde.
Adrian Wenger
Funktion Immobilienexperte
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02. Januar 2026
Beim Kauf einer Liegenschaft verlangt der Verkäufer in der Regel, dass der Käufer einen Vorvertrag beziehungsweise Reservationsvertrag unterschreibt und eine Anzahlung leistet. Üblich sind Beträge zwischen 5000 und 30'000 Franken, bei sehr teuren Objekten auch deutlich mehr als 50'000 Franken.
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Reservationsverträge sind nicht bindend: Beide Parteien können von so einem Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zum Kauf einer Liegenschaft besteht erst nach der Unterzeichnung eines Kaufvertrags, der von einem Notar öffentlich beurkundet wurde.
Kommt der Kauf nach erfolgter Reservationszahlung nicht zustande, weil der Käufer es sich anders überlegt, kann es für ihn schwierig werden, die gesamte Anzahlung zurückzufordern, wenn der Betrag auf ein Konto des Verkäufers überwiesen wurde. Oft weigert sich der Verkäufer, die ganze Anzahlung zurückzuzahlen. Den Abzug begründet er mit geleisteten Vorarbeiten.
Die tatsächlichen Aufwendungen sind jedoch selten so hoch, dass sie den Rückbehalt der gesamten Anzahlung rechtfertigen würden. Es ist rechtswidrig, in so einem Fall den ganzen Betrag einzubehalten. Geltend machen kann der Verkäufer zum Beispiel tatsächliche Inserate- und Werbekosten, Kosten des Notars, Kosten für vom Käufer gewünschte Änderungen der Baupläne sowie Kosten, die bei einer Verzögerung des Projekts entstehen.
Tipps: Unterschreiben Sie keinen Vorvertrag, in dem steht, dass bei einem Rücktritt die gesamte Anzahlung zugunsten des Verkäufers verfällt. Leisten Sie keine Anzahlung, die das übliche Mass übersteigt. Zahlen Sie das Geld nur auf das Konto des rechtmässigen Eigentümers der Liegenschaft ein und nicht auf das Konto des Vermittlers. Sichern Sie sich allenfalls mit einem Zahlungsversprechen Ihrer Bank ab. So überweist die Bank die Anzahlung erst, wenn die Verkäuferschaft ihre Bedingungen ebenfalls eingehalten hat.
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