Immobilien

Reservationsvertrag: Das müssen Sie wissen

Welche Reservationsgebühren sind üblich, und was für Risiken bestehen dabei? Immobilienexperte Gion Decurtins vom VZ erklärt, was Käufer beim Reservationsvertrag einer Immobilie wissen müssen und wie Sie Ihre Rechte beim Immobilienkauf schützen.

Veröffentlicht am 03. August 2026

Das erfahren Sie im Video: Die drei wichtigsten Erkenntnisse zum Reservationsvertrag

1. Der Reservationsvertrag ist keine automatische Kaufverpflichtung.
Ein Reservationsvertrag bedeutet noch nicht, dass Sie die Immobilie kaufen müssen. Eine rechtlich verbindliche Verpflichtung entsteht erst durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag und die Unterschrift beider Parteien.

2. Vorsicht, wenn Sie nach der Reservationszahlung vom Kauf zurücktreten.
Beim Rücktritt vom Kauf kann der Verkäufer einen Teil der Anzahlung für nachweisbare Kosten wie Inserate, Notarkosten oder Planänderungen einbehalten. Eine vollständige Einbehaltung der Reservationszahlung ohne Begründung ist jedoch nicht zulässig.

3. Leisten Sie nur eine angemessene Reservationszahlung.
Käufer sollten keine Verträge unterschreiben, die den vollständigen Verfall der Anzahlung vorsehen. Wichtig sind eine angemessene Höhe der Reservationszahlung und die Überweisung direkt an den rechtmässigen Eigentümer.

Mehr zum Thema "Reservationsvertrag" erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt "Tipps zum Immobilienkauf: Das müssen Sie wissen".