Fairness-Initiative: Was würde ein "Ja" für Ihre Steuern bedeuten?
Steuern
Nach der Individualbesteuerung kommt die Fairness-Initiative: Lesen Sie, wie die Initiative bei einer Annahme umgesetzt werden könnte – und welche Folgen das für Ihre Steuern hätte.
Funktion Steuerspezialist
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2. November 2026
Im März 2026 haben sich Schweizerinnen und Schweizer für die Individualbesteuerung ausgesprochen: Ab 2032 sollen alle Privatpersonen unabhängig vom Zivilstand eine separate Steuererklärung ausfüllen. Am 29. November müssen sie nun erneut über die Besteuerung von Ehepaaren entscheiden; dieses Mal über die sogenannte "Fairness-Initiative".
Wie die Individualbesteuerung soll die Fairness-Initiative die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren abschaffen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Umsetzung: Verheiratete sollen ihr Einkommen weiterhin gemeinsam versteuern und lediglich eine Steuererklärung ausfüllen.
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Wie könnte eine Umsetzung aussehen?
Die Details der Umsetzung der Fairness-Initiative müssten bei einer Annahme noch vom Parlament ausgearbeitet werden. Denkbar ist die sogenannte alternative Steuerberechnung oder ein Splitting des Einkommens.
Bei der alternativen Steuerberechnung berechnet das Steueramt zwei Szenarien: einmal die Besteuerung als Paar zum Verheiratetentarif und einmal die Besteuerung als Einzelpersonen zum Grundtarif. Der niedrigere der beiden Totalbeträge wird in Rechnung gestellt.
Beim Splitting werden die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet und dann durch einen sogenannten Splittingfaktor geteilt, um den Steuersatz zu bestimmen. Bei einem Alleinverdiener-Ehepaar mit einem Haushaltseinkommen von 150'000 Franken könnte das beispielsweise bedeuten, dass künftig der Steuersatz für ein Einkommen von 75'000 Franken (150'000 Franken : 2) angewendet würde. Neben diesem sogenannten Vollsplitting mit Splittingfaktor zwei wäre auch ein Teilsplitting mit kleinerem Faktor denkbar.
Fairness-Initiative statt Individualbesteuerung: Wer profitiert?
Von einer Annahme der Fairness-Initiative würden vor allem Ehepaare profitieren. Alleinverdiener-Ehepaare würden ihr Einkommen weiterhin zum Verheiratetentarif versteuern und nicht zum höheren Grundtarif. Zudem würde sich im Gegensatz zur Individualbesteuerung das Problem nicht stellen, dass die Person ohne Einkommen die Kinderabzüge nicht ausschöpfen kann.
Doppelverdiener-Ehepaare werden bereits mit der Individualbesteuerung entlastet, hätten bei der Fairness-Initiative aber voraussichtlich eine noch tiefere Steuerbelastung. Im Gegensatz zur Individualbesteuerung sieht die Fairness-Initiative nämlich keine Erhöhung des Grundtarifs für Einzelpersonen vor. Auch Einzelpersonen könnten also profitieren.
Eher schlechter gestellt sein könnten Alleinerziehende, falls sie unter der Fairness-Initiative einen ungünstigeren Tarif als bei der Individualbesteuerung anwenden müssten. Wie stark die einzelnen Gruppen tatsächlich profitieren oder verlieren, hängt aber von den Details der Umsetzung ab.
Rechner zur Individualbesteuerung
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Finden Sie heraus, wie sich die Individualbesteuerung auf die Höhe Ihrer direkten Bundessteuer auswirken wird.
Was passiert mit der Individualbesteuerung?
Falls die Fairness-Initiative angenommen wird, wird es komplex. Im Gegensatz zur Individualbesteuerung gilt sie lediglich für die Besteuerung auf Bundesebene. Bei einem Ja würden Ehepaare auf Bundesebene gemeinsam besteuert werden, auf Kantons- und Gemeindeebene jedoch individuell.
Damit es nicht so weit kommt, müsste das Parlament das Gesetz über die Individualbesteuerung noch vor seiner Einführung aufheben oder ändern. Vieles ist noch ungeklärt.
Was können Sie jetzt schon tun?
Fest steht: Bis zur Umsetzung der Individualbesteuerung und allenfalls der Fairness-Initiative werden noch Jahre vergehen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung können Ehepaare ihre Steuerbelastung bereits heute optimieren:
Säule 3a und Pensionskasse ausschöpfen
Zahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Grössere PK-Einkäufe verteilen Sie am besten auf mehrere Jahre, um die Steuerprogression zu brechen.
Vorsorgegelder gestaffelt beziehen
Stimmen Sie die Bezüge aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a sorgfältig aufeinander ab. Wer die Auszahlungen auf mehrere Steuerjahre verteilt, kann oft mehrere Tausend Franken Steuern sparen.
Geldanlagen steuerlich optimieren
Zinsen und Dividenden müssen als Einkommen versteuert werden, private Kursgewinne sind dagegen in der Regel steuerfrei. Berücksichtigen Sie deshalb neben Risiko und Rendite auch die steuerlichen Folgen Ihrer Anlagen.
Unterhaltsarbeiten geschickt planen
Bei selbstbewohntem Wohneigentum können Unterhaltskosten noch bis Ende 2028 von den Steuern abgezogen werden. Kleinere Arbeiten sollten Sie möglichst in einem Jahr bündeln, grössere Arbeiten dagegen auf mehrere Steuerjahre verteilen.
Hypothek nicht vorschnell amortisieren
Die indirekte Amortisation, vorzugsweise über die Säule 3a, ist steuerlich vorteilhafter als die direkte Amortisation. Ab 2029 können Schuldzinsen allerdings nicht oder nur noch beschränkt steuerlich abgezogen werden.
Wichtig: Wer plant, seine Hypothek zu amortisieren, sollte darauf achten, dass er im Alter noch über genügend Liquidität verfügt. Eine spätere Aufstockung im Rentenalter kann schwierig sein.
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