Steuern

Schwarzgeld: Was passiert bei einer Selbstanzeige?

Steuerhinterzieher müssen Nachsteuern und Bussen zahlen, wenn die Behörden den Verstoss entdecken. Wer sich selbst anzeigt, bekommt wenigstens keine Busse. Erben, die unversteuertes Geld im Nachlass sofort deklarieren, zahlen auch weniger Nachsteuern.

Markus Stoll
Steuerspezialist

Wer gegenüber der Steuerbehörde Einkommen oder Vermögen verschweigt, begeht Steuerhinterziehung. Kommt die Schummelei ans Tageslicht, werden die Steuern nachträglich fällig inklusive Verzugszinsen rückwirkend auf maximal zehn Jahre (so genannte Nachsteuer) sowie allenfalls Nachforderungen der AHV. Zusätzlich wird eine Busse ausgesprochen, die je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen der Nachsteuer betragen kann.

Mildere Strafen bei einer Selbstanzeige

Der Bundesrat möchte Steuerhinterzieher und deren Erben motivieren, bisher unversteuertes Einkommen und Vermögen zu legalisieren. Seit 2010 erhalten deshalb Steuerhinterzieher bis auf Weiteres keine Busse mehr, wenn sie sich selbst anzeigen.

Merkblatt

Tipps zum Steuern sparen

Dieses Merkblatt zeigt die wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten auf.

Das gilt allerdings nur für die erstmalige Selbstanzeige und nur dann, wenn die Steuerbehörden vorher noch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung hatten. Der Steuerhinterzieher muss zudem die Steuerbehörde im Nachsteuerverfahren vorbehaltlos unterstützen, zum Beispiel indem er ihr alle nötigen Unterlagen aushändigt, und sich um die Bezahlung der Steuernachforderung bemühen.

Erben profitieren ebenfalls

Auch wer geerbtes Schwarzgeld korrekt anmeldet, wird milder angefasst. Erben, die im Nachlass des Verstorbenen unversteuerte Vermögenswerte entdecken, müssen diese im Nachlassinventar offenlegen. Verbergen sie das Schwarzgeld vor dem Fiskus und werden ertappt, wird zusätzlich zu den Nachsteuern eine Busse von bis zu 10'000 Franken fällig. Bei sehr schweren Vergehen oder im Wiederholungsfall drohen bis zu 50'000 Franken Busse.

Diese Bussen werden sowohl vom Kanton als auch vom Bund erhoben, sodass sie sich im Extremfall auf den doppelten Betrag erhöhen können. Seit 2010 zahlen ehrliche Erben rückwirkend nur noch für höchstens drei Jahre Nachsteuern statt wie früher für zehn Jahre.