Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung: Anleger bezahlen oft zu viel

Wenn man alle Kosten berücksichtigt, zahlen Schweizer Vermögensverwaltungskunden ihrer Bank nicht selten 3 Prozent pro Jahr oder noch mehr. Wer die Gebührenmodelle verschiedener Vermögensverwalter vergleicht, kann oft mehrere tausend Franken pro Jahr sparen.

Thomas Metzger
Pensionierungsexperte

In der Vermögensverwaltung fallen verschiedene Kosten an. Dazu zählt in erster Linie die Vermögensverwaltungsgebühr, die den Geldverwalter für seine Arbeit entschädigt: die laufende Überwachung und aktive Bewirtschaftung der Wertschriftenanlagen.

Für einen umfassenden Kostenvergleich sind jedoch auch die Transaktionsgebühren wie Courtagen, die Konto- und Depotgebühren sowie die Kosten der eingesetzten Anlageprodukte einzubeziehen. Hinzu kommen die Gebühren, die direkt in den eingesetzten Finanzprodukten anfallen, sowie Börsenabgaben, Stempelsteuern, Fremdwährungskosten und so weiter. Bei einigen Vermögensverwaltern zahlen Kunden eine Pauschalgebühr, die in der Regel neben der Verwaltungsgebühr auch die Depotgebühr und die Courtagen umfasst.

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Manche Banken verlangen zwar vergleichsweise tiefe Gebühren für die Vermögensverwaltung, dafür aber umso höhere Depot- und Transaktionsgebühren. Zudem legen viele ihren Kunden hauseigene Produkte ins Depot, an denen sie dann zusätzlich verdienen. Meist handelt es sich dabei um aktiv gemanagte Anlagefonds, die deutlich teurer sind als Indexfonds oder ETF, nach Kosten aber oft schlechtere Resultate liefern.

Eine umfangreiche VZ-Studie zum Anlegerverhalten in der Schweiz hat gezeigt, dass der Anteil bankeigener Produkte in Kundendepots in den letzten Jahren stark gestiegen ist.

Die Nettorendite fehlt oft im Depotauszug

Viele Vermögensverwaltungskunden wissen nicht, wie viel Gebühren sie insgesamt zahlen, und welchen Einfluss diese Gebühren auf die Rendite ihrer Wertschriftenanlagen haben. Das liegt auch daran, dass immer noch viele Banken in ihren Depotauszügen nur die Bruttorendite ausweisen, und nicht die Nettorendite nach Abzug aller Gebühren. Für Anleger ist es schwierig und zeitaufwendig, die Nettorendite selber zu berechnen.

Transparente Vermögensverwalter führen im Depotauszug die Nettorendite für das gesamte Depot und für jeden einzelnen Titel auf – und zwar seit Kauf und seit Beginn des laufenden Jahres. Sie weisen auch alle Provisionen im Depotauszug aus, die sie von den Anbietern der Finanzprodukte erhalten. Faire Geldverwalter schreiben diese so genannten Retrozessionen ihren Kunden gut, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Streichen Banken die Retrozessionen selber ein, haben sie einen starken Anreiz, ihren Kunden die Produkte ins Depot zu legen, für die sie die höchsten Provisionen bekommen.

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Zwar hat das Bundesgericht 2006 entschieden, dass Retrozessionen im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrags den Kunden gehören. Viele Banken verlangen aber von ihren Kunden, dass sie auf die Rückerstattung von Retrozessionen verzichten. Auszüge aus den Geschäftsbedingungen von zwei Banken zeigen exemplarisch, wie sie sich gegenüber den Kunden absichern:

Geschäftsbedingungen Beispiel Bank 1: "Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Bank […] die von Dritten erhaltenen monetären Leistungen einbehält, und verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Weitergabe dieser monetären Leistungen an ihn."

Geschäftsbedingungen Beispiel Bank 2: "Der Kunde ist sich bewusst, dass Entschädigungen zu potenziellen Interessenkonflikten führen können, indem sie Anreize zu setzen vermögen, Produkte auszuwählen oder zu empfehlen, bei denen die Bank Entschädigungen erhält."

Solche Klauseln sind ein Freipass, um Kundendepots mit teuren Finanzprodukten zu füllen. Vielfach handelt es sich dabei um Produkte, die tendenziell die grössten Provisionen für die Bank abwerfen.