Pensionierung

Soll ich die Rente oder das Kapital beziehen?

Ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben besser als Rente beziehen oder sich mindestens einen Teil davon auszahlen lassen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem von Ihren persönlichen Familien- und Vermögensverhältnissen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten.

Portrait von Karl Flubacher

Karl Flubacher

Funktion Pensionierungsexperte

Publiziert am

12. September 2025

Vorteile des Rentenbezugs

  • Die Pensionskasse garantiert, dass Sie die Rente bis an Ihr Lebensende erhalten. Sie müssen also keine Angst haben, dass Ihnen das Geld vorzeitig ausgeht, selbst wenn Sie sehr lange leben.
  • Sie müssen sich nicht um die Anlage Ihres Kapitals kümmern. Die Pensionskasse trägt das Risiko der Kapitalanlagen.
  • Der hinterbliebene Ehepartner erhält eine wenn auch gekürzte Rente bis an sein Lebensende, bei manchen Pensionskassen auch der Lebenspartner. Einige kürzen diese Rente allerdings zusätzlich, wenn der Versicherte erst nach der Pensionierung heiratete oder der Altersunterschied zwischen den beiden Partnern mehr als zehn Jahre beträgt.

Nachteile des Rentenbezugs

  • Die Rentenkürzungen für die Hinterbliebenen sind für viele der entscheidende Nachteil der Rente. Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner erhält in der Regel nur 60 Prozent der Pensionskassenrente seines verstorbenen Partners. Zusammen mit der Kürzung der AHV-Rente schrumpft das Einkommen des überlebenden Partners so stark, dass er sich finanziell oft erheblich einschränken und unter Umständen das Eigenheim verkaufen muss.
  • Beim Tod kann das noch nicht durch Rentenzahlungen aufgebrauchte Kapital zugunsten der Pensionskasse verfallen. Das ist bei vielen Pensionskassen der Fall, wenn Sie niemanden hinterlassen, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat. Auch eigene Kinder, die erwachsen sind und ihre Ausbildung abgeschlossen haben, gehen dann in der Regel leer aus.
  • Die Renten reichen heute oft nicht mehr, um im Ruhestand den Lebensstandard zu halten, den man vor der Pensionierung gewohnt war. AHV- und Pensionskassenrente zusammen betragen heute häufig nicht einmal 50 Prozent des letzten Salärs, besonders bei höheren Löhnen. Das zeigt das neueste Pensionierungsbarometer des VZ.
  • Sie können sich mit den Jahren wahrscheinlich immer weniger leisten mit Ihrer Rente. Anders als die AHV gleichen die meisten Pensionskassen bei ihren Altersrenten die Teuerung nicht oder nur teilweise aus. Ohne Teuerungsausgleich schrumpft die Kaufkraft einer Rente von heute 5000 Franken bei einer jährlichen Inflation von 1,5 Prozent in zehn Jahren auf 4300 Franken und in 20 Jahren auf 3700 Franken.
  • Auf Ihrer Rente zahlen Sie längerfristig in der Regel mehr Steuern, als wenn Sie sich das Kapital auszahlen lassen. Die Rente muss man vollumfänglich als Einkommen versteuern, während für Kapitalbezüge ein reduzierter Steuertarif gilt.

Vorteile des Kapitalbezugs

  • Sie sind finanziell flexibler als beim Rentenbezug. Sie können sich zum Beispiel in den ersten Jahren nach der Pensionierung ein höheres Einkommen auszahlen oder einmal einen grösseren Betrag abzweigen, etwa um die Hypothek zu senken oder den Kindern einen Erbvorbezug zu gewähren.
  • Wenn Sie das Geld geschickt anlegen, können Sie ein höheres Einkommen haben als mit der Rente. Das funktioniert aber in der Regel nur, wenn Sie den grössten Teil des Kapitals in Wertschriften anlegen.
  • Das Kapital, das beim Tod noch nicht aufgebraucht ist, geht an die Erben. Das verbessert in vielen Fällen die finanzielle Situation des überlebenden Ehe- oder Konkubinatspartners. Voraussetzung ist allerdings, dass man den Partner ehe- und erbrechtlich so weit wie möglich begünstigt.
  • Der Kapitalbezug ist in der Regel steuerlich attraktiver als die Rente. Es dauert aber im Durchschnitt rund 15 Jahre, bis man beim Kapitalbezug insgesamt weniger Steuern gezahlt hat als beim Rentenbezug. Beim Kapitalbezug zahlt man den grössten Teil der Steuern zum Zeitpunkt der Auszahlung, danach gehört es zum Vermögen. Die Rente muss man ein Leben lang als Einkommen versteuern.

Nachteile des Kapitalbezugs

  • Sie müssen sich mit Geldanlagen beschäftigen. Ohne professionelle Unterstützung gehen erfahrungsgemäss viele zu hohe Risiken ein, lassen sich vom Auf und Ab an den Börsen zu hektischen Umschichtungen verleiten und investieren in Anlageprodukte, die sie nicht verstehen oder die viel zu viel Gebühren kosten. Dadurch gefährden sie die langfristige Sicherheit Ihres Einkommens.
  • Im Gegensatz zur Rente tragen Sie das Anlagerisiko selbst. Auch bei einem Kapitalbezug kann man ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende erwirtschaften. Dazu braucht es allerdings eine solide Anlagestrategie, wie sie auch Pensionskassen verfolgen.
  • Es besteht das Risiko, dass das Kapital nicht lange genug reicht. Ein solider Finanzplan bewahrt Sie davor, das Geld zu schnell zu verbrauchen. Der Finanzplan muss auch dann aufgehen, wenn Sie zum Beispiel länger leben als angenommen oder wenn unvorhergesehene Ausgaben anfallen.

Kombination aus Rente und Kapital

Eine Kombination ist oft die sinnvollste Lösung. Gemäss einer Studie des VZ entscheiden sich rund 40 Prozent für diese Variante. Mit der richtigen Mischung lassen sich die Vorzüge beider Bezugsformen kombinieren und die Risiken verteilen. Der optimale Mix hängt vom gewünschten Lebensstandard, der Steuerlast, der angestrebten Rendite, der Familien-Konstellation und dem Gesundheitszustand ab und davon, ob man etwas erbt und wie man sein Vermögen aufbrauchen will.

Bei Ehepaaren wählt häufig ein Partner das Kapital, der andere die Rente. Dabei sollte sich derjenige für die Rente entscheiden, dessen Pensionskasse den höheren Umwandlungssatz und die besseren Hinterbliebenen-Leistungen hat. Hat ein Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen eine stark verkürzte Lebenserwartung, sollte er eher den Kapitalbezug wählen.

Eine unabhängige Beratung ist empfehlenswert

Zusammenfasst lässt sich sagen, dass der Entscheid weitreichende Konsequenzen hat. Er wirkt sich nicht nur auf die Höhe und Sicherheit des Einkommens nach der Pensionierung aus, sondern auch auf die finanzielle Flexibilität, die Steuerrechnung und die Absicherung der Angehörigen. Es ist deshalb ratsam, sich beraten zu lassen.

Die unabhängigen Pensionierungsexperten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen, sich richtig zu entscheiden. Sie beraten jedes Jahr mehrere Tausend Personen bei der Planung der Pensionierung und zum Thema «Rente oder Kapital». Mehr erfahren Sie hier.

Häufige Fragen zum Entscheid "Rente oder Kapital"

Wie sicher ist die Rente?

Die Rente ist grundsätzlich sicher. Pensionskassen, die in eine finanzielle Schieflage geraten, dürfen die Renten von Pensionierten nach den heutigen Gesetzen höchstens um den Betrag kürzen, um den sie sie in den vergangenen zehn Jahren als Ausgleich der Teuerung oder aufgrund anderer freiwilliger Leistungen erhöht haben.

Was muss ich bei einem Kapitalbezug beachten?

Ein Kapitalbezug muss angemeldet werden - je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre im Voraus. Und Sie sollten Ihren Nachlass regeln. Sonst riskieren Sie, dass der überlebende Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät – zum Beispiel, weil er seine gesetzlichen Miterben auszahlen und darum das Eigenheim oder Wertschriften zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen muss.

Kann man bei allen Pensionskassen das gesamte Altersguthaben in Kapitalform beziehen?

Nein. Das Gesetz schreibt Pensionskassen lediglich vor, dass sie ihren Versicherten auf deren Wunsch mindestens 25 Prozent des obligatorischen Altersguthabens auszahlen müssen – nicht aber das überobligatorische Guthaben. Bei vielen Pensionskassen können die Versicherten jedoch frei wählen, welchen Anteil ihres gesamten Guthabens sie als Rente und als Kapital beziehen möchten.

Wie kann ich die Steuern optimieren bei einem Kapitalbezug?

Sie können zum Beispiel Ihren Wohnsitz in einen Kanton mit tieferen Kapitalauszahlungssteuern verlegen oder im Rahmen einer Teilpensionierung Ihr Pensionskassenguthaben gestaffelt über mehrere Jahre auszahlen lassen. Einen Teil des Kapitals kann man auch dann vorzeitig beziehen, wenn es für den Kauf eines Eigenheims oder für die Amortisation der Hypothek auf dem Eigenheim verwendet wird.

Kann ich meinen Entscheid für die Rente oder für den Kapitalbezug rückgängig machen?

Wenn Sie Ihr Kapital beziehen möchten, jedoch die Anmeldefrist Ihrer Pensionskasse verpasst haben, sollten Sie es trotzdem versuchen. Viele Pensionskassen sind heute froh um jeden Versicherten, der das Kapital statt die Rente bezieht. Wenn Sie einen Kapitalbezug angemeldet haben, können Sie ihn in der Regel nicht mehr widerrufen, nachdem die Anmeldefrist abgelaufen ist.