Nachlass

So wird der Nachlass von Alleinstehenden aufgeteilt

Das Gesetz schreibt vor, wer welchen Anteil am Erbe bekommt, wenn nichts anderes festgelegt ist.

Karin Brunner
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
05. Januar 2023

Die Nachkommen kann man auch mit einem Testament nicht einfach enterben, denn sie haben einen gesetzlichen Mindestanspruch. Bis Ende 2022 hatten auch die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn keine Nachkommen da waren. Dieser Anspruch ist mit dem neuen Erbrecht entfallen, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Die Beispiele unten zeigen, wie der Nachlass von Ledigen, Geschiedenen oder Verwitweten unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt wird, wer welchen Anspruch auf einen Pflichtteil hat und wie gross die freie Quote ist, die man nach Belieben vererben kann.

Für Unverheiratete mit Kindern beträgt die freie Quote 50 Prozent, unter dem alten Erbrecht waren es lediglich 25 Prozent. Wer keine Nachkommen hinterlässt, kann sein gesamtes Vermögen in einem Testament frei vererben, zum Beispiel einer gemeinnützigen Organisation oder dem Konkubinatspartner, der nach der gesetzlichen Erbfolge leer ausgeht.

So wird der Nachlass von Alleinstehenden aufgeteilt

So wird der Nachlass von Ehepaaren aufgeteilt