Nachlass

So wird der Nachlass von Verheirateten aufgeteilt

Das Gesetz schreibt vor, wer welchen Anteil am Erbe bekommt, wenn nichts anderes festgelegt ist.

Sarah Wagner
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
05. Januar 2023

Nahe Verwandte kann man auch mit einem Testament nicht einfach enterben, denn sie haben einen gesetzlichen Mindestanspruch. Die Beispiele in der Grafik unten zeigen, wie der Nachlass zwischen dem überlebenden Ehepartner und den übrigen Erben aufgeteilt wird, wer welchen Anspruch auf einen Pflichtteil hat und wie gross die freie Quote ist, die man nach Belieben vererben kann. 

Die Erbquoten und Pflichtteile beziehen sich nur auf das Nachlassvermögen. Bevor es zur Erbteilung kommt, wird dem überlebenden Ehepartner in der so genannten güterrechtlichen Auseinandersetzung bereits der Anteil am ehelichen Vermögen zugewiesen, der ihm allein gehört. Diesen Anteil muss er nicht mit den übrigen Erben teilen.

Seit 1. Januar 2023 gilt das neue Erbrecht. Der Pflichtteil der Kinder, die mit einem überlebenden Ehepartner zusammen erben, ist von 3/8 auf 1/4 gesunken. Gleichzeitig ist die freie Quote von 3/8 auf 1/2 gestiegen. Eheleute können so im Testament über einen grösseren Teil des Vermögens frei verfügen und sich gegenseitig besser absichern oder Dritte (zum Beispiel Stiefkinder) stärker begünstigen.

Ehepaare ohne Nachkommen, deren Eltern aber noch leben, können nun ihr ganzes Vermögen dem Ehepartner vererben. Nach altem Recht hatten die Eltern noch Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch ist mit dem neuen Erbrecht entfallen.  

Daran, wie das Erbe aufgeteilt wird, wenn kein Testament vorliegt, hat sich unter dem neuen Recht nichts geändert. Dem Ehepartner und den Nachkommen steht in so einem Fall je die Hälfte des Nachlassvermögens zu.

So wird der Nachlass von Verheirateten aufgeteilt

So wird der Nachlass von Unverheirateten aufgeteilt