Nachlass

So geben Schweizer Familien ihr Vermögen weiter

Wie lassen sich Konflikte vermeiden, wenn es um das Erbe geht? Eine neue Studie des VZ zeigt, wie Schweizerinnen und Schweizer ihren Nachlass regeln und welche Instrumente sie nutzen, um ihre Liebsten bestmöglich abzusichern. 

Jennifer Thomas

Funktion Nachlassexpertin

Publiziert am

22. Oktober 2025

Erbschaftsfragen sind sehr emotional. Erstens setzen sich die meisten Menschen ungern mit ihrer Sterblichkeit auseinander. Und zweitens steckt Konfliktpotenzial im Nachlass.

Beim Erben steht viel auf dem Spiel – finanziell und familiär. Das VZ VermögensZentrum hat untersucht, wie über 1600 mittelständische Haushalte mit gut 3000 Personen ihren Nachlass geregelt haben. Die Erkenntnisse dieser Studie können Ihnen helfen, die passenden Massnahmen für Ihre Familie zu treffen.

Massnahmen

Der Median des Vermögens der untersuchten Ehepaare liegt bei 1,4 Millionen Franken, wobei das Eigenheim in der Regel den grössten Teil ausmacht. Dieses Vermögen bleibt meistens im engsten Familienkreis: Die Mehrheit regelt den Nachlass mit einer Meistbegünstigung (siehe Grafik). Beim Tod des ersten Ehepartners geht ein grosser Teil des Vermögens an den überlebenden Partner. Die Kinder erben oft erst, wenn beide Eltern gestorben sind. 

 
 

Tipp: Prüfen Sie, ob eine Meistbegünstigung auch für Sie die beste Lösung ist, um Ihren Partner abzusichern, und ob weitere Massnahmen wie eine Nutzniessung sinnvoll sind.

Instrumente

Die meisten Ehepaare regeln ihren Nachlass mit einem Erbvertrag. 12 Prozent regeln alles in einem Testament (Grafik).

Tipp: Klären Sie sorgfältig, was in Ihrer Situation besser ist. Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge individuell anpassen, solange Sie die Pflichtteile einhalten. Ein Erbvertrag ist verbindlicher und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden. Er eignet sich auch für weitergehende Regelungen. Unter Umständen ist eine Kombination aus Ehe- und Erbvertrag oder aus Ehevertrag und Testament für Sie sinnvoll. 

Erbvorbezüge

Viele Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens weitergeben, etwa um ihnen den Kauf eines Eigenheims oder den Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die VZ-Studie zeigt: Die meisten gewähren Erbvorbezüge nach ihrem 70. Lebensjahr, weil sie erst dann die nötige finanzielle Flexibilität dafür haben. 

Tipp: Viele Pensionierte müssen ihr Vermögen schrittweise aufbrauchen, um den gewünschten Lebensstandard zu halten. Erstellen Sie darum einen soliden Finanzplan, um diesen Vermögensverzehr gut zu organisieren. Der Plan zeigt, ob Erbvorbezüge Ihre Finanzen gefährden. Halten Sie zudem im Testament oder Erbvertrag fest, wie Erbvorbezüge ausgeglichen werden sollen.

Konflikte 

Mit einer umsichtigen Nachlassregelung sind Konflikte selten. Trotzdem kann es dazu kommen – selbst in harmonischen Familien. Die meisten Konflikte entstehen, wenn Kinder die Zuteilung von Vermögenswerten nicht nachvollziehen können – oder wenn sie den letzten Willen der Eltern grundsätzlich infrage stellen. Ein weiterer Grund ist die Ungleichbehandlung der Erben – wenn jemand tatsächlich bevorzugt oder benachteiligt wurde oder das so wahrnimmt. Auch die Bewertung von Liegenschaften führt oft zu Differenzen.

Tipp: Es kann sich lohnen, Ihre Wünsche offen mit der Familie zu besprechen. So vermeiden Sie Missverständnisse frühzeitig.

Willensvollstreckung

Nach dem Tod eines geliebten Menschen kommen zur Trauer anspruchsvolle Aufgaben auf die Familie zu. Viele Angehörige sind damit überfordert. 

Um sie zu entlasten, setzte die Mehrheit der untersuchten Personen im Rahmen ihrer Nachlassregelung einen Willensvollstrecker ein. Bei vielen Paaren nimmt zuerst der überlebende Partner diese Aufgabe auf sich, bevor die Willensvollstreckung nach dem Tod des zweiten Partners auf eine juristische Person übertragen wird. 

Tipp: Ein professioneller Willensvollstrecker unterstützt die Erben und kümmert sich um alle finanziellen Dinge sowie um die Verwaltung des Nachlasses. Er bereitet vor allem die Erbteilung für die Erben vor und führt sie durch. 

Sie möchten Ihren Nachlass optimal regeln? Bestellen Sie das kostenloses Merkblatt zum Thema oder die neue VZ-Studie. Oder sprechen Sie mit einer erfahrenen Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.