Vorsorge
Scheidung: Das passiert mit AHV, Pensionskasse und Säule 3a
Eine Scheidung wirkt sich auf die Vorsorgegelder und die Leistungen im Alter aus. Scheidungswillige sollten wissen, was das Ende der Ehe für ihre Vorsorge bedeutet.
Romina Mutter
Funktion Vorsorge- und Versicherungsspezialistin
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19. März 2026
In der Schweiz enden zwei von fünf Ehen in einer Scheidung. Geht eine Ehe auseinander, wirkt sich das auch auf die Vorsorgeersparnisse beider Partner aus. Unabhängig davon, ob die Trennung einvernehmlich erfolgt oder nicht: Neben der veränderten Vorsorgesituation sinken für viele Betroffene auch die Leistungen nach der Pensionierung.
Es gibt Möglichkeiten, um das abzufedern. Wer über eine Scheidung nachdenkt, sollte darum die folgenden Aspekte kennen.
Scheidung: Was passiert mit AHV, Pensionskasse und Säule 3a?
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AHV-Renten
- Um die Renten zu berechnen, zählt die Ausgleichskasse die Einkommen der Ex-Partner während der Ehe zusammen und schreibt sie ihnen je zur Hälfte gut. Dieses Splitting kann man nicht umgehen – auch nicht mit einem Ehevertrag.
- Erwerbslose sind in der Regel automatisch in der AHV versichert, solange ihr Ehepartner erwerbstätig ist. Nach einer Scheidung müssen beide Beiträge bezahlen – auch Nichterwerbstätige. Andernfalls wird die spätere Rente gekürzt.
Tipp: Nach der Scheidung sollte man die Einkommensteilung möglichst rasch bei der Ausgleichskasse beantragen. Sonst splittet die AHV die Einkommen eventuell erst, wenn sie die Renten berechnet.
Pensionskassen-Gelder
- In der Regel werden die Guthaben, die beide Partner während der Ehe in der Pensionskasse aufgebaut haben, addiert und hälftig geteilt. Auch Vorbezüge für den Kauf des Eigenheims werden dabei berücksichtigt.
Es gibt wenige Ausnahmen, in denen das Gericht darauf verzichtet – etwa bei freiwilligen Einkäufen mit Mitteln aus einer Erbschaft. - Seit einigen Jahren findet ein Ausgleich auch dann statt, wenn ein Ehepartner bereits Leistungen bezieht.
Tipp: Die Teilung reduziert bei einem Partner die PK-Ersparnisse und damit oft auch die Renten. Die finanzielle Lücke darf man mit freiwilligen Einkäufen auffüllen – auch wenn ein Vorbezug für das Eigenheim nicht zurückbezahlt wurde.
Ersparnisse in der Säule 3a
- Bei der privaten Vorsorge ist der Güterstand der Eheleute entscheidend. Er bestimmt, ob und wie die 3a- Guthaben aufgeteilt werden. Wenn ein Ehepaar nichts anderes vereinbart hat, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Das während der Ehe angesparte Vorsorgeguthaben wird in der Regel hälftig geteilt.
- Im Gegensatz zur AHV und zur Pensionskasse kann man in der Säule 3a auf eine Teilung verzichten oder eigene Regeln vereinbaren. Guthaben, die geteilt werden, müssen in der Vorsorge gebunden bleiben.
Tipp: Nach einer Scheidung sollte man eine Standortbestimmung machen und seine finanzielle Situation gründlich überprüfen. Eine gute Orientierung gibt Ihnen die Vorsorgeanalyse des VZ. Sie zeigt, mit welchen Leistungen Sie rechnen können, und wie Sie Lücken in Ihrer Vorsorge am besten schliessen.
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