Rente oder Kapital: Diese Fakten sind entscheidend
Viele Erwerbstätige sind unsicher, wie sie ihre Ersparnisse aus der Pensionskasse beziehen sollen, wenn sie in Pension gehen. Eine neue Studie zeigt, wie sich die meisten Schweizerinnen und Schweizer entscheiden – und warum.

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Um diese Freiheit beneidet uns die ganze Welt: Wenn wir in Pension gehen, entscheiden wir selbst, wie wir unser Geld aus der Pensionskasse beziehen: Als Rente, als Kapital – oder als Mix aus beidem?
Es geht um grosse Beträge. Und die Entscheidung lässt sich nicht rückgängig machen. Darum kann die Wahlfreiheit auch eine Belastung sein. Manche haben Angst davor, einen Fehler zu machen und die Lebensqualität zu verlieren, die sie sich wünschen. Für Verunsicherung sorgt zudem, dass lückenhafte Informationen im Umlauf sind und das Thema ''Rente oder Kapital'' immer mehr im politischen und steuerlichen Kontext diskutiert wird.
Um Klarheit zu schaffen, hat das VZ die wichtigsten Studien zum Thema unter die Lupe genommen, die Finanzpläne von rund 8000 Kundinnen und Kunden analysiert und eine Umfrage bei rund 1200 Personen durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse sind hier kurz zusammengefasst.
- Bezugsform: Die meisten Erwerbstätigen entscheiden sich für einen Mischbezug; sie kombinieren also die Vorteile von Rente und Kapital (siehe Grafik oben).
- Gründe: Wer eine Kombination wählt, legt besonders Wert auf die Sicherheit und Planbarkeit seines Einkommens. Für viele ist entscheidend, dass sie ihr Geld selbst anlegen können. Rund jede fünfte Person lässt von einer Fachperson berechnen, welche Option am besten ist (siehe Tabelle unten).
- Umwandlungssatz: Die Studie zeigt, dass die sinkenden Umwandlungssätze der Hauptgrund dafür sind, dass die Kapitalbezüge schweizweit zugenommen haben. Mit diesem Satz werden die Guthaben in Renten umgerechnet. Weil die Renten immer kleiner ausfallen, sind sie unattraktiver geworden.
- Höhe der Ersparnisse: Die Statistiken des Bundes zeigen, dass Erwerbstätige, die wenig angespart haben, eher das Kapital beziehen, weil ihre Rente sehr bescheiden ausfallen würde. Im Gegensatz dazu wählen jene mit mehr Ersparnissen eher einen Mix aus Rente und Kapital. Bei den grössten Guthaben ist ein alleiniger Kapitalbezug sehr selten.
Viele Ehepaare sind überfordert
Im Laufe des Erwerbslebens kommen in der Pensionskasse ohne weiteres mehrere Hunderttausend Franken zusammen, manchmal sogar deutlich mehr. Trotzdem planen die wenigsten, wie sie ihr Geld am besten beziehen.
Für Ehepaare mit zwei Pensionskassen ist es besonders schwierig, richtig zu wählen. Die meisten entscheiden aus einem Bauchgefühl heraus. Vielen scheint es am sichersten, je die Hälfte des Geldes als Rente und als Kapital zu beziehen. Das hört sich vernünftig an – besser ist es aber, die optimale Aufteilung berechnen zu lassen.
Dazu ein Beispiel: Ein Ehepaar aus St. Gallen holt beim VZ eine Zweitmeinung ein. Der Vergleich zeigt, dass sich das auszahlt:
- Wenn die Eheleute ihren eigenen Plan umsetzen, bekommen sie mit je 50 Prozent Rente und Kapital bis ans Lebensende rund 1,045 Millionen Franken.
- Folgen sie dem Vorschlag des VZ, bleiben ihnen 26'400 Franken mehr zum Leben (Tabelle unten).
- Der Vorteil ergibt sich aus dem besseren Verhältnis zwischen den Bezugsformen.
- Statt halbe-halbe bezieht der Mann nur ein Viertel seines Guthabens als Rente, den Rest als Kapital. Die Frau bezieht ihr ganzes Guthaben als Rente.
Tipp: Bei dieser Berechnung muss man einiges beachten. Und jede Bezugsform hat Vor- und Nachteile. Wägen Sie Ihre Optionen gut ab. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei. Weitere Empfehlungen finden Sie im Merkblatt dazu.
Umwandlungssatz
Prüfen Sie die Konditionen der Pensionskassen, vor allem die Umwandlungssätze: Je tiefer dieser Satz ist, desto kleiner fällt die Rente ein Leben lang aus. Darum sollte in der Regel der Ehepartner die Pensionskassen-Rente beziehen, dessen Kasse den höheren Satz anwendet.
Kapitalbezug
Wenn Sie einen Teil als Kapital beziehen, sollten Sie abklären, aus welchem ''Topf'' er kommt. Die meisten Pensionskassen entnehmen das Geld proportional aus dem Obligatorium und Überobligatorium.
Familie absichern
Vergleichen Sie die Leistungen für den überlebenden Partner. In der Regel bekommen Witwen und Witwer 60 Prozent der Altersrente des verstorbenen Partners. Bei einigen Pensionskassen ist der überlebende Partner besser abgesichert, und die Renten fallen grosszügiger aus. Umgekehrt kürzen einige Kassen ihre Leistungen, wenn der Altersunterschied zwischen den Ehepartnern überdurchschnittlich ist.
Steuerliche Folgen
Klären Sie ab, was die Folgen für Ihre Steuerbelastung sind. Die Renten muss man ein Leben lang zu 100 Prozent als Einkommen versteuern. Der Kapitalbezug ist nach 15 bis 20 Jahren steuerlich oft attraktiver. Achtung: Entscheiden Sie sich auf keinen Fall allein aus steuerlichen Gründen für den Bezug des Pensionskassen-Kapitals.
Lebenserwartung
Sehen beide Pensionskassen identische Leistungen vor, ist auch die Lebenserwartung ausschlaggebend. Frauen leben in der Regel länger als gleichaltrige Männer, darum beziehen sie ihre Rente meistens länger. Sind beide etwa gleich alt, sollte also eher die Frau die Rente beziehen – ausser, ihre Lebenserwartung ist aus gesundheitlichen Gründen stark verkürzt.
Sie möchten alles richtig machen, wenn Sie in Pension gehen? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder die neue Studie. Oder sprechen Sie mit einer erfahrenen Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.