Pensionierung

Arbeiten nach der Pensionierung: So kann es sich lohnen

Ein wachsender Teil der Schweizerinnen und Schweizer arbeitet länger als bis 65 – oft als Selbstständige, aber auch als Angestellte. Es lohnt sich, ein paar Regeln zu befolgen, damit vom zusätzlichen Einkommen möglichst viel übrig bleibt.

Oliver Cazzonelli
Pensionierungsexperte
Aktualisiert am
26. Januar 2024

Das ist erstaunlich: Gemäss Bundesamt für Statistik bleiben etwa jede vierte Frau und jeder dritte Mann beruflich aktiv nach 64 bzw. 65. Und das nicht unbedingt aus finanzieller Not: Die meisten behalten ein reduziertes Pensum, weil sie sich fit fühlen, Freude an der Arbeit haben und die Wertschätzung geniessen.

Merkblatt

Erwerbstätig nach der Pensionierung

Das sollten Sie zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule wissen, wenn Sie nach der Pensionierung erwerbstätig bleiben möchten.

Dieser Trend ist auch für Arbeitgebende interessant. Gute Fachkräfte sind sehr gefragt. Darum wollen immer mehr KMU erfahrene Mitarbeitende mit gezielten Programmen im Arbeitsprozess halten – zum Beispiel, indem sie ihnen ermöglichen, mit einem reduzierten Pensum weiterzuarbeiten, um etwa bestimmte Projekte zu begleiten.

Länger erwerbstätig zu bleiben, kann sich lohnen. Anders als bei einer Frühpensionierung bekommt der Mann im Beispiel unten jeden Monat rund 800 Franken mehr Rente, wenn er mit 67 statt mit 65 aufhört. 

Aber: Wer Lohn und Rente nicht richtig aufei­nander abstimmt, zahlt unnötig hohe Steuern. Unter Umständen gehen mehr als 40 Prozent der AHV-Rente an den Fiskus. Darum sollte man frühzeitig prüfen, ob man auf die Rente angewiesen ist oder sie aufschieben kann. Dazu sollte man die folgenden Regeln kennen.

AHV

Die AHV-Rente darf man bis 70 aufschieben. Dafür erhält man lebenslang einen Rentenzuschlag von bis zu 31,5 Prozent. Neu seit diesem Jahr kann man auch nur einen Teil der Rente aufschieben (zwischen 20 und 80 Prozent). 

Zudem können nun auch die Beiträge, die man im AHV-Alter einzahlt, zu einer höheren Rente führen. Bisher war das nicht der Fall. Wenn die Maximalrente jedoch bereits erreicht ist, kann man sie nicht weiter erhöhen. 

Tipp: Berechnen Sie genau, wie alt Sie mindestens werden müssen, damit sich ein Aufschub der Rente lohnt. Berücksichtigen Sie dabei auch die Steuern, die Sie dank dem aufgeschobenen Bezug sparen.

Pensionskasse

Wer erwerbstätig ist, kann weiter in die Pensionskasse einzahlen. Der Vorteil: Die Sparbeiträge erhöhen das vorhandene Kapital, und meistens steigt auch der Umwandlungssatz, mit dem das Kapital in eine Rente umgerechnet wird (siehe Tabelle). Sieht die Pensionskasse keinen Aufschub der Rente vor, kann es sinnvoll sein, einen Teil als Kapital zu beziehen. Damit sinkt in der Regel auch das steuerbare Einkommen so weit, dass die Steuerbelastung nicht unnötig steigt.

Tipp: Wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind, können Sie weiterhin Einkäufe in die Pensionskasse tätigen und so viel Steuern sparen. Falls Sie Ihr Guthaben oder einen Teil davon als Kapital beziehen, sollten Sie sich spätestens drei Jahre vorher einkaufen. Sonst müssen Sie dem Fiskus das zurückzahlen, was Sie mit den Einkäufen gespart haben.

Steuermindernd wirkt sich auch der möglichst späte Bezug von Freizügigkeitsguthaben aus, weil Sie die Erträge nicht als Einkommen und das Guthaben nicht als Vermögen versteuern müssen. Bei den meisten Freizügigkeitsstiftungen lässt sich der Bezug bis 70 aufschieben. Ab 2030 wird ein aufgeschobener Bezug nur noch für Personen noch möglich sein, die im Rentenalter arbeiten. 

Säule 3a

Wer weiterarbeitet, darf auch den Bezug der Säule 3a aufschieben und weiterhin einzahlen – längstens bis Alter 70. Auch das senkt die Steuerrechnung. Vorsicht: Das lohnt sich nicht immer. In einigen Kantonen ist der allgemeine Versicherungsabzug in der Steuererklärung höher, wenn keine 3a-Beiträge geleistet werden.

Tipp: Im Jahr, in dem Sie 65 werden, können Sie doppelt einzahlen: für die Monate bis zur ordentlichen Pensionierung den «kleinen» Maximalbetrag von 7056 Franken und für die restlichen Monate des Jahres 20 Prozent des Nettoein­kom­mens – insgesamt aber höchstens 35’280 Franken. Den «kleinen» Betrag sollten Sie spätestens einen Tag vor Ihrem 65. Geburtstag einzahlen.

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