Firmengründung
Neustart mit 50+: So wird die zweite Karriere zum Erfolg
Immer mehr Menschen über 50 wollen beruflich noch einmal durchstarten und werden selbstständig. Doch der Weg in die Unabhängigkeit will gut geplant sein – sonst kann der Traum der Selbstständigkeit schnell zur Belastung werden.
Almedin Zenkic
Funktion Experte für Firmengründungen
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26. Januar 2026
Viele Erwerbstätige über 50 wollen sich beruflich nochmals neu orientieren und wählen für den Neustart den Weg in die Selbstständigkeit. Dieser Schritt ist kein Selbstläufer. Wer ihn wagt, sollte die rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen vorab gründlich abklären, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Selbstständig nach der ersten Karriere: Tipps für Gründer ab 50
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Wahl der Rechtsform
Bei der Firmengründung spielt die Rechtsform eine zentrale Rolle: Eine Einzelfirma kann man schnell und günstig gründen. In diesem Fall haften die Inhaber allerdings mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Bei einer GmbH oder AG ist die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt. Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 20'000 Franken erforderlich. Bei einer Aktiengesellschaft beträgt das Aktienkapital hingegen mindestens 100'000 Franken, wovon zum Start mindestens 20 Prozent zu liberiert werden muss, jedoch mindestens CHF 50’000. (siehe Tabelle).
Tipp: Eine Firma zu gründen birgt einige Risiken. Prüfen Sie genau, ob Sie mit Ihrem Privatvermögen haften wollen. Die Gründungskosten sollten bei dieser Überlegung nicht ausschlaggebend sein.
Buchführung
Viele Gründer über 50 bringen einen grossen Erfahrungsschatz mit. Das kommt der Geschäftsidee zugute. Bei der Buchführung bestehen aber oft Lücken. Eine saubere Jahresrechnung ist die Grundlage für wichtige Entscheide, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Revision und ist Basis für mögliche Steuereinsparungen.
Tipp: Geben Sie die Buchführung bei Bedarf an externe Dienstleister ab. Sie sparen Energie, die Sie besser in die Geschäftstätigkeit investieren können.
Altersvorsorge und Geschäftsversicherung
Eine umfassende Altersvorsorge ist für Gründer über 50 von grosser Bedeutung. Während die AHV obligatorisch ist, sind Pensionskasse und Unfallversicherung bei Einzelfirmen freiwillig. Wer eine GmbH oder AG gründet, muss diese Versicherungen von Gesetzes wegen abschliessen. Nebst den Sozialversicherungen sollten Geschäftsversicherungen wie beispielsweise Cyber- und Haftpflichtversicherung nicht ausser Acht gelassen werden.
Tipp: Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Beiträge in die Säule 3a verbessern die Altersvorsorge und sind steuerlich attraktiv. Gründer über 50 sollten ihre Altersvorsorge besonders sorgfältig ausgestalten. Geschäftsversicherungen sind je nach Tätigkeitsgebiet und Rechtsform zusätzlich zu prüfen.
Steuern
Gewinn und Vermögen von Einzelfirmen fliessen in der Regel direkt in die private Steuererklärung ein. In guten Jahren kann das eine erhebliche Steuerprogression zur Folge haben. Bei Kapitalgesellschaften gibt es zwar eine klare Trennung. Wenn Inhaber eine Dividende beziehen, ergibt sich aber eine Doppelbesteuerung.
Tipp: Dividenden werden steuerlich privilegiert behandelt und sind nicht AHV-pflichtig. Viele Unternehmer zahlen deshalb lieber höhere Dividenden und tiefere Löhne. Welche Lösung vorteilhafter ist, hängt vom Steuerdomizil und der Pensionskassenlösung ab.
Pensum
Viele Gründer über 50 starten ihre Firma als Nebenerwerb. Das reduziert das finanzielle Risiko, erhöht aber den organisatorischen Aufwand.
Tipp: Trennen Sie Haupt- und Nebentätigkeit strikt. Im Arbeitsvertrag steht, ob es für eine selbstständige Nebenaktivität die Zustimmung des Arbeitgebers braucht.
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