Steuern

Individualbesteuerung: Die Folgen für Säule 3a und Pensionskasse

Mit der Reform ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für PK‑Einkäufe und Kapitalbezüge. Das sollten Ehepaare beachten, um Nachteile zu vermeiden.

Publiziert am

5. Mai 2026

Mit der Einführung der Individualbesteuerung muss künftig jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Das hat auch Folgen für den Bezug von Guthaben aus der Pensionskasse und Säule 3a sowie für freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Die Steuerreform betrifft vorerst die Bundessteuer. Doch auch die Kantone müssen die Individualbesteuerung einführen. Prüfen Sie darum rechtzeitig, wie sich die neuen Regeln auf Ihre Steuerbelastung auswirken werden.

Kapitalbezüge

Bezieht man sein PK-Guthaben oder einen Teil davon als Kapital statt als Rente, fällt eine einmalige Auszahlungssteuer an. Heute werden beim Bund und den meisten Kantonen alle Bezüge eines Ehepaars in einem Kalenderjahr zusammengezählt. Je höher der Betrag, desto höher die prozentuale Belastung.

Spätestens ab 2032 werden Kapitalbezüge von Eheleuten separat besteuert. Dadurch verdoppeln sich bei gleichaltrigen Paaren die Möglichkeiten für gestaffelte Bezüge: Statt sechs Jahre (60 bis 65) stehen ihnen zwölf Bezugsjahre zur Verfügung.

Tipp: Handeln Sie schon jetzt. Die Beispiele in der Tabelle zeigen, dass es nach heutigen Steuertarifen sinnvoll ist, zusätzliche 3a-Gefässe aufzubauen. Wer etwa in Basel über fünf Jahre verteilt je 40'000 Franken aus fünf 3a-Gefässen bezieht, zahlt rund 7000 Franken Steuern – halb so viel wie beim Bezug des ganzen Betrags in einem Jahr.

Einkäufe in die Pensionskasse

Neu müssen beide Ehepartner einzeln prüfen, ob sich ein Einkauf lohnt. Denn Einkäufe sind nur noch für die eigene Steuerrechnung relevant. Weil die Einkommen nicht mehr zusammengezählt werden, können Einkäufe, die bisher attraktiv waren, künftig sogar ein Nachteil sein.

Tipp: PK-Einkäufe gehören zu den wirksamsten Mitteln, um besser vorzusorgen und die Steuerlast zu senken. Es kann sich lohnen, wenn der Ehepartner mit dem tieferen Einkommen bis zur Umsetzung der Reform freiwillig einzahlt. Danach wird es eher umgekehrt sein.

Man sollte die steuerlichen Anreize nutzen, die der Staat bietet. Damit PK-Einkäufe attraktiv bleiben, hat das Parlament gegen den Willen des Bundesrats beschlossen, Kapitalbezüge nicht höher zu besteuern.

Weitere Auswirkungen der Reform

Mit der Individualbesteuerung werden Vermögenswerte künftig nach den Eigentumsverhältnissen besteuert. Sind beispielsweise beide Partner als Eigentümer des Eigenheims im Grundbuch eingetragen, müssen sie je ihren Anteil versteuern.

Ersparnisse, Wertschriften oder Fahrzeuge werden demjenigen Partner zugerechnet, dem sie gehören. Schulden und Schuldzinsen wiederum jenem Partner, der gemäss Schuldvertrag Schuldner ist. Ein gemeinsames Bankkonto wird grundsätzlich hälftig aufgeteilt.

Tipp: Informieren Sie sich sorgfältig, was die Reform für Ihre Steuern bedeutet. Zudem sollten Sie prüfen, wie Sie bereits jetzt Ihre Steuerbelastung nachhaltig verbessern können. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind Altersvorsorge, Liegenschaften und Geldanlagen.
 

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