Pensionierung

Die Pensionierung ist kein Selbstläufer: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Schon Jahre vor der Pensionierung muss man Dinge entscheiden, die weitreichende Folgen haben. Fehleinschätzungen lassen sich später kaum noch korrigieren. Die folgenden Massnahmen sind besonders wichtig.

Beatrice Heinzmann

Funktion Pensionierungsexpertin

Publiziert am

02. Oktober 2025

Bei der Pensionierung kann man mehr gestalten, als viele meinen. Je früher man die wichtigsten Massnahmen einleitet, desto höher ist später die Lebensqualität.

20 Jahre vorher

Bis zu Ihrer Pensionierung haben Sie einen langen Anlagehorizont. Gehen Sie beim Sparen darum mehr Risiken ein: Investieren Sie einen Teil Ihres Geldes in einen ETF-Sparplan, wenn Sie können. Und senken Sie Ihre Bankgebühren und Versicherungsprämien, indem Sie sie konsequent vergleichen und zu günstigen Anbietern wechseln.

10 Jahre vorher

Machen Sie spätestens mit 55 ein Budget und auf dieser Basis einen Finanzplan. Der Plan zeigt, wie sich Ausgaben, Einnahmen und Vermögen entwickeln. Das ist wichtig – nur so bleibt genug Zeit, um finanzielle Lücken zu schliessen.

8 Jahre vorher

Zahlen Sie freiwillig in die Pensionskasse ein, wenn Sie können. Oft ist das steuerlich sehr attraktiv. Für Ehepaare kann sich das noch mehr lohnen, weil sie gemeinsam besteuert werden. Wenn Sie Ihr Guthaben auszahlen lassen wollen, müssen Sie sich spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst müssen Sie die Steuern nachzahlen, die Sie dank dem Einkauf gespart haben.

5 Jahre vorher

Beziehen Sie Ihre Guthaben in der Pensionskasse und der Säule 3a über mehrere Jahre verteilt. So lassen sich oft die Steuerprogression brechen und unter Umständen mehrere Zehntausend Franken Steuern sparen.

3 bis 5 Jahre vorher

Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben oder einen Teil davon auszahlen lassen, müssen Sie das bis zu drei Jahre vorher anmelden. Erkundigen Sie sich, welche Fristen für Sie gelten. Und sichern Sie Ihre Nächsten ab – mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Vorsorgegelder als Kapital auszahlen lassen.

6 Monate vorher

Melden Sie den Bezug Ihrer ersten AHV-Rente bei Ihrer Ausgleichskasse an.

Kurz vorher

Zahlen Sie jetzt noch den maximalen Säule-3a-Beitrag ein. Und schliessen Sie Unfälle in die Krankenkasse ein – die Deckung des Arbeitgebers läuft bei der Pensionierung aus.

1 Jahr danach

Wenn Sie berufstätig bleiben, können Sie Ihre AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Informieren Sie Ihre AHV-Zweigstelle – spätestens ein Jahr, nachdem Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen.

Sie wollen besser vorbereitet in Pension gehen? Dann bestellen Sie das kostenlose Merkblatt, oder besuchen Sie den kostenlosen Workshop «AHV und Pensionierung». Oder sprechen Sie jetzt mit einer erfahrenen Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.