Pensionierung

Bei der Auszahlung Ihrer Rente ist die AHV flexibler als gedacht

Die Regeln der AHV sind komplex. Darum haben viele Erwerbstätige eine falsche Vorstellung von ihrer künftigen AHV-Rente. Das sind die häufigsten Fragen.

Oliver Hari

Funktion Pensionierungsexperte

Publiziert am

9. April 2026

Die folgenden Fakten sollte man über die AHV-Rente kennen, wenn man früher aufhören oder die Pensionierung aufschieben möchte.

Wann kann ich meine Rente beziehen? 

Man kann die Rente bis zu zwei Jahre vor 65 auszahlen lassen oder um bis zu fünf Jahre aufschieben. Statt die ganze Rente kann man auch nur 20 bis 80 Prozent vorbeziehen oder aufschieben. Bezüge sind in bis zu drei Teilschritten zwischen 63 und 70 möglich – ab jedem Monat.

Wann lohnt sich ein Vorbezug oder Aufschub? 

Bezieht man die Rente zwei Jahre früher, wird sie lebenslang um 13,6 Prozent gekürzt. Schiebt man sie um drei Jahre auf, steigt sie um 17,1 Prozent. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab – vor allem von der Lebenserwartung sowie der persönlichen Finanz- und Steuersituation. Ein Beispiel: Ein Mann schiebt seine Rente um drei Jahre auf. Ohne Steuereffekte erhält er bis 85 insgesamt 652‘154 Franken. Bei einem Bezug mit 65 wären es 655'200 Franken. Der Mann muss also mindestens etwa 86 Jahre alt werden, bis sich der Aufschub lohnt (Tabelle).

Was gilt für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969? 

Bis 2028 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Ab dann gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Rentenalter. Frauen der Übergangsgeneration werden für das höhere Rentenalter kompensiert. Sie können sich für das höhere Rentenalter 65 entscheiden und erhalten lebenslang einen Zuschlag auf ihre Rente. Oder sie beziehen die Rente früher: Dann fällt sie tiefer aus, sie wird aber weniger stark gekürzt als das heute bei einem Vorbezug. Frauen mit Jahrgang 1970 und jünger erhalten keine Kompensationen.

Wie hoch ist die Rente? 

Die minimale Einzelrente beträgt 1260 Franken pro Monat, die maximale 2520 Franken. Konkubinatspaare können so zusammen bis zu 5040 Franken AHV-Rente pro Monat bekommen – sofern beide Partner Anspruch auf die Maximalrente haben. Die AHV-Renten von Ehepaaren sind dagegen plafoniert: Sie erhalten zusammen höchstens 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende – also höchstens 3780 Franken.

Ab 2026 kommt eine 13. AHV-Rente dazu. Sie wird jeweils im Dezember ausbezahlt. Die Zusatzrente erhält, wer jeweils im Dezember anspruchsberechtigt ist. Stirbt jemand zwischen Januar und November, haben die Erben keinen Anspruch auf eine Zahlung.

Wann gibt es die Voll-, wann die Maximalrente? 

Die Vollrente bekommt, wer 44 Jahre lang lückenlos Beiträge bezahlt hat. Für die Maximalrente von 2520 Franken pro Monat muss man während 44 Jahren ein durchschnittliches, indexiertes Jahreseinkommen von mindestens 90’720 Franken erreicht haben. Das massgebende Einkommen setzt sich zusammen aus dem Erwerbseinkommen plus Gutschriften für Erziehung und Betreuung.

Was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt? 

Der überlebende Partner erhält eine Rente wie Einzelpersonen – mit einem Zuschlag von 20 Prozent. Inklusive Zuschlag bekommen Witwen und Witwer maximal 2520 Franken pro Monat.

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