Mutterschaftsversicherung und Geburtentaggeld

Merkblatt

Dieses Merkblatt vermittelt eine allgemeine Übersicht über die Mutterschaftsversicherung und das Geburtentaggeld. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die obligatorische Mutterschaftsversicherung trat per 1. Juli 2005 in Kraft.

Geregelt sind die Bestimmungen im Gesetz über die Erwerbsersatzordnung (EOG). Hatte ein Unternehmen bereits eine freiwillige Geburtentaggeldversicherung vor Inkrafttreten der neuen Mutterschaftsversicherung abgeschlossen, fiel diese von Gesetzes wegen dahin bzw. musste angepasst werden.