ANobAG: Das gilt für Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber

Merkblatt

Der Ausdruck ANobAG für Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber dürfte nur in spezialisierten Kreisen ein Begriff sein. Dabei sind derartige Anstellungsverhältnisse keineswegs selten. Zu denken ist etwa an den Software-Entwickler aus Übersee, der von Zürich aus für ein US-Software-Unternehmen ohne Schweizer Betriebsstätte eine Tätigkeit aufnimmt. 

Was viele nicht wissen: Wer in der Schweiz für einen ausländischen Arbeitgeber aktiv ist, untersteht der schweizerischen Sozialversicherungspflicht. 

Dieses Merkblatt zeigt auf, was Betroffene in solchen Konstellationen besonders beachten sollten.