Der Ausdruck ANobAG für Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber dürfte nur in spezialisierten Kreisen ein Begriff sein. Dabei sind derartige Anstellungsverhältnisse keineswegs selten. Zu denken ist etwa an den Software-Entwickler aus Übersee, der von Zürich aus für ein US-Software-Unternehmen ohne Schweizer Betriebsstätte eine Tätigkeit aufnimmt.
Was viele nicht wissen: Wer in der Schweiz für einen ausländischen Arbeitgeber aktiv ist, untersteht der schweizerischen Sozialversicherungspflicht.
Dieses Merkblatt zeigt auf, was Betroffene in solchen Konstellationen besonders beachten sollten.