Pensionierung

Welcher Ehepartner soll das Kapital aus der Pensionskasse beziehen?

Ehepaare müssen sich gut abstimmen, wenn ein Partner das Kapital bezieht und der andere die Rente. Was für welchen Partner besser ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Roman Fäh
Pensionierungsexperte

Wer in Pension geht, kann sein Pensionskassenguthaben entweder auszahlen lassen oder als lebenslange Rente beziehen. Vielen fällt es schwer, sich zu entscheiden, denn beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

Deshalb wählen viele eine Kombination: Sie beziehen einen Teil des Guthabens als Rente und lassen sich den Rest auszahlen. Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Mit dem ausbezahlten Kapital kann man sich jederzeit besondere Wünsche erfüllen.

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Auch Ehepaare wählen oft einen Mittelweg: Ein Ehepartner bezieht das Kapital und der andere die Rente. In diesem Fall stellt sich die Frage, wer von beiden den Kapitalbezug wählen soll. Auf die folgenden Punkte sollten Sie besonders achten, um sich richtig zu entscheiden:

Rentenkonditionen vergleichen 

Vergleichen Sie die Umwandlungssätze und die Leistungen für die hinterbliebenen Ehepartner Ihrer beiden Pensionskassen. Je tiefer der Umwandlungssatz ist, desto kleiner fällt die Rente aus. Darum sollte der Ehepartner die Rente beziehen, dessen Kasse den höheren Satz anwendet. Viele Pensionskassen haben ihre Renten in den vergangenen Jahren bereits stark reduziert. Und es ist absehbar, dass die Umwandlungssätze in den kommenden Jahren weiter sinken werden.

Hinterlassenenleistungen vergleichen

Prüfen Sie die Leistungen für den hinterbliebenen Ehepartner. Normalerweise bekommen Witwen und Witwer 60 Prozent der Altersrente des verstorbenen Partners. Bei einigen Pensionskassen fallen die Hinterbliebenenrenten grosszügiger aus, der überlebende Partner ist dann besser abgesichert. Umgekehrt kürzen einige Kassen ihre Leistungen, wenn der Versicherte erst nach der Pensionierung heiratete oder wenn der Altersunterschied zwischen den beiden Ehepartnern mehr als zehn Jahre beträgt.

Lebenserwartung miteinbeziehen

Vor allem wenn beide Pensionskassen identische Leistungen vorsehen, ist auch die Lebenserwartung ausschlaggebend. Frauen leben in der Regel länger als gleichaltrige Männer, darum beziehen sie ihre Rente länger. Sind beide Ehepartner etwa gleich alt, sollte darum eher die Frau die Rente beziehen – ausser, ihre Lebenserwartung ist aus gesundheitlichen Gründen stark verkürzt. 

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