Vorsorge
Teilzeit-Nation Schweiz: Haben Sie Lücken in der Vorsorge?
Wer in einem reduzierten Pensum arbeitet, ist oft schlechter abgesichert. Lücken gibt es bei vielen in der AHV, Pensionskasse und Säule 3a.
Romina Mutter
Funktion Vorsorge- und Versicherungsspezialistin
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29. Juli 2025
Kaum jemand in Europa arbeitet so oft Teilzeit wie die Schweizerinnen und Schweizer. Ganze 42 Prozent aller Erwerbstätigen sind es hierzulande. Nur in den Niederlanden ist die Teilzeitarbeit noch etwas verbreiteter (siehe Grafik).
Oft führt Teilzeitarbeit aber zu Lücken in der Altersvorsorge. Vor allem Frauen sind davon betroffen. Denn oft sind sie es, die in einem reduzierten Pensum arbeiten – und so weniger verdienen und weniger fürs Alter vorsorgen. Wer Teilzeit arbeitet, sollte diese Punkte sorgfältig prüfen:
AHV
Nur wer eine lückenlose Beitragsdauer und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 90'720 Franken erzielt hat, bekommt die monatliche Maximalrente von 2520 Franken. Teilzeitarbeitende schaffen das kaum. Oft erhalten sie die minimale AHV-Rente von 1260 Franken im Monat.
In die AHV muss man mindestens 530 Franken im Jahr einzahlen. Wer Kinder aufzieht oder sich um pflegebedürftige Verwandte kümmert, kann sich Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen lassen.
Tipp: Fehlen Beiträge, wird die AHV-Rente gekürzt. Klären Sie frühzeitig ab, ob das bei Ihnen der Fall ist. Fehlende Beiträge kann man innerhalb von fünf Jahren nachzahlen und so die Rente aufbessern. Bei der AHV-Ausgleichskasse können Sie Ihren persönlichen Auszug bestellen.
Pensionskasse
Viele Teilzeitarbeitende haben Lücken in der Pensionskasse. Das hat vor allem zwei Gründe:
- Es gibt eine "Eintrittsschwelle": Nur wer mindestens 22'680 Franken im Jahr verdient, ist über den Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert.
- Für die Höhe der Beiträge und der Pensionskassenrente ist der Koordinationsabzug von aktuell 26'460 Franken entscheidend. Dieser wird vom Einkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Wer also zum Beispiel 40’000 Franken verdient, ist nur mit 13'540 Franken versichert (40'000 minus 26'460 Franken).
Je nach Arbeitgeber und Pensionskasse gilt auch bei kleineren Pensen der volle Koordinationsabzug. Das führt zu tieferen Beiträgen und zu niedrigeren Renten.
Tipp: Fortschrittliche Pensionskassen passen den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad an. Das führt zu einem höheren versicherten Lohn, höheren Pensionskassenbeiträgen und somit zu besseren Leistungen aus der Pensionskasse. Wenn Sie eine neue Teilzeitstelle suchen, prüfen Sie, wie "teilzeitfreundlich" die Vorsorgeeinrichtung Ihres potenziellen Arbeitgebers ist. Nutzen Sie zudem Möglichkeiten, um freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen. So können Sie Ihre Altersvorsorge aufbessern - und dabei Steuern sparen.
Säule 3a
Auch in der dritten Säule lassen sich allfällige Vorsorgelücken schliessen. Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf auch in die Säule 3a einzahlen. Teilzeitarbeitende mit Pensionskassenanschluss können höchstens 7258 Franken einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Einkommens, höchstens aber 36'288 Franken.
Tipp: Zahlen Sie wenn möglich den Maximalbetrag oder zumindest einen Teil davon ein. Die bezahlten Beiträge können Sie in der Steuererklärung abziehen und so Steuern sparen.
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