Neue Studie zeigt: So wenig Rente gibt es nach einem Schicksalsschlag
Wenn jemand invalid wird oder stirbt, steht oft die ganze Familie vor finanziellen Problemen, denn die Renten reichen nicht aus. Eine neue VZ-Studie zeigt, wer besonders betroffen ist – und was man gegen Vorsorgelücken tun kann.

Beitrag empfehlen
Diese Zahlen lassen aufhorchen: In der Schweiz bezieht eine Viertelmillion Menschen Invalidenrenten. Der häufigste Grund sind psychische Krankheiten. Seit 1995 hat sich der Anteil der Invalidenrenten infolge psychischer Krankheiten mehr als verdoppelt.
Diese Entwicklung ist besorgniserregend – und sie wirft Fragen auf: Sind die Schweizerinnen und Schweizer genügend abgesichert, falls sie invalid werden? Die Expertinnen und Experten des VZ haben diese und weitere Fragen in einer neuen Studie untersucht. Die Resultate sind beunruhigend.
Invalid nach Krankheit
Im Schweizer Vorsorgesystem werden die Grundrisiken Invalidität und Todesfall aufgrund ihrer Ursache unterschieden – also danach, ob eine Krankheit oder ein Unfall das Ereignis auslöst. Diese Unterscheidung hat grosse Auswirkungen: Wird jemand aufgrund einer Krankheit invalid, fallen die Renten deutlich tiefer aus – obwohl statistisch eine Invalidität viel häufiger auf eine Krankheit als auf einen Unfall zurückzuführen ist. Denn je nach Ursache kommen andere Leistungsträger zum Zug und die gesetzlichen Mindestleistungen sind unterschiedlich hoch.
Wird eine erwerbstätige Frau krank und dann invalid, sind durchschnittlich nur 66 Prozent ihres Lohnes abgedeckt. Bei einem Mann sind es 56 Prozent (siehe Tabelle). Erfahrungsgemäss braucht es aber rund 80 Prozent des letzten Lohnes als Rente, um den Lebensstandard halten zu können. Das benötigte Einkommen ist tiefer, da die Pensionskassen die Kosten für die Beiträge selber tragen und keine weiteren Abzüge auf den Invalidenleistungen dazukommen.
Invalid nach Unfall
Unfälle sind gesetzlich besser versichert als Krankheiten. Statt der Pensionskasse leistet die Unfallversicherung (UVG) Rentenleistungen. Wenn jemand wegen eines Unfalls invalid wird, sind im Schnitt 90 Prozent des letzten Lohns abgedeckt.
Todesfall
Auch im Todesfall ist sie Absicherung bei Krankheiten schlechter als bei Unfällen: Wird eine erwerbstätige Frau krank und stirbt, bekommen ihr Mann und ihr Kind im Schnitt 77 Prozent ihres Lohnes als Rente. Bei Männern sind es 72 Prozent. Stirbt jemand wegen eines Unfalls, ersetzen die Renten 90 Prozent. Achtung: Je nach Situation liegt die Absicherung unter diesen Durchschnittswerten.
Viele unterschätzen, dass das Eigenheim im Todesfall oft nicht mehr tragbar ist. Die laufenden Kosten einer Liegenschaft dürfen die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer nicht übersteigen – auch nicht im Todesfall. Das führt dazu, dass die Hinterbliebenen unfreiwillig aus den eigenen vier Wänden ausziehen müssen.
Grosse Lücken in der Vorsorge
Die Studie zeigt: Trotz gut ausgebauter Sozialwerke reichen die Renten im Ernstfall nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Viele Erwerbstätige haben grosse Lücken in ihrer Vorsorge, ohne es zu wissen. Bei einem Schicksalsschlag kann das die ganze Familie in finanzielle Bedrängnis bringen.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie und Ihre Familie ausreichend abgesichert sind. Klären Sie ab, ob die Deckung von AHV/IV, Pensionskasse, Krankentaggeld- und Unfallversicherung des Arbeitgebers sowie privaten Risikoversicherungen ausreicht – am besten mit einer umfassenden Vorsorgeanalyse. Diese zeigt auf, mit welchen Leistungen Sie und Ihre Angehörigen rechnen können, sollten Sie invalid werden oder sterben. Das VZ unterstützt Sie dabei. Im kostenlosen Merkblatt erfahren Sie zudem, wie Sie Ihre Familie absichern können.
Vorsorgelücken schliessen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Deckungslücken zu schliessen – etwa mit der Anpassung der eigenen Pensionskassenlösung. Wer Einfluss oder ein Mitspracherecht hat, kann unter anderem entweder den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad anpassen oder ganz weglassen sowie den Lohn komplett versichern lassen.
Die Lücken kann man auch mit einer Risikoversicherung schliessen. Dabei sollte man darauf achten, dass man keine gemischte Lebensversicherung abschliesst, sondern eine reine Risikolebensversicherung. Es lohnt sich, die Angebote, Deckungen und Prämien der Versicherungen genau zu prüfen und zu vergleichen.
Tipp: Vergessen Sie neben der Vorsorgesituation nicht, Ihren Nachlass frühzeitig zu regeln. Ohne frühzeitige und umsichtige Planung gerät der überlebende Partner oft in finanzielle Bedrängnis. Zudem können Sie so Streit unter den Erben vorbeugen und hohe Erbschaftssteuern vermeiden.
Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie die kostenlose Studie oder das kostenlose Merkblatt zum Thema. Mit der Vorsorge-Analyse des VZ wissen Sie und Ihre Familie im Ernstfall dastehen. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.