Steuern
Kapitalbezug: Parlament will Steuern nicht erhöhen
Wer aus der Pensionskasse oder der Säule 3a Kapital bezieht, muss künftig keine höheren Steuern bezahlen. Das hat das Parlament entschieden. Trotzdem bleibt es wichtig, dass man die Bezüge geschickt plant.
Funktion Pensionierungsexperte
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10. März 2026
Der Bund muss sparen. Der Bundesrat hat daher im vergangenen Jahr ein Paket mit verschiedenen Sparmassnahmen vorgeschlagen. Unter anderem wollte er durch eine Anpassung der Steuertarife bei Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule höhere Einnahmen generieren und so gleichzeitig die vermeintliche steuerliche Begünstigung von Pensionskassen-Kapitalbezügen im Vergleich zu Rentenbezügen reduzieren.
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Allerdings wurde die geplante Steuererhöhung weitherum kritisiert, weil der Staat die «Spielregeln während des Spiels» ändere. Das beschädige das bewährte System, das in der zweiten Säule auf Eigenverantwortung basiert. Auch wurde bereits ein Referendum angedroht. Denn viele Sparerinnen und Sparer befürchteten, dass zusätzliche Steuern die Vorteile von PK-Einkäufen deutlich schmälern könnten.
Anfang März hat das Parlament nun die Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus dem Entlastungspaket gestrichen. Damit ändert sich vorerst nichts: Wer sein Vorsorgeguthaben oder einen Teil davon bezieht, muss eine einmalige Auszahlungssteuer zahlen. Diese wird zu einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen berechnet, wobei die Tarife der Bundessteuer vorerst nicht erhöht werden.
Bezüge staffeln
Der Staat hat gezielt Anreize geschaffen, damit Erwerbstätige mehr für die Zeit nach ihrer Pensionierung sparen. So darf man etwa Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse in der Steuererklärung abziehen. Daher sollte man versuchen, diese Anreize möglichst zu nutzen. Wer alles richtig plant, kann teilweise mehrere Tausend Franken sparen.
Danach kann es sich lohnen, dass man die Bezüge aus der Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben und der Säule 3a über mehrere Jahre verteilt, um die Progression zu brechen. Denn das Steueramt zählt alle Bezüge eines Jahres zusammen, aktuell noch oft auch die des Ehepartners. Je mehr in einem Kalenderjahr bezogen wird, desto höher ist in der Regel die prozentuale Belastung.
Tipp: Wer ein 3a-Konto auflöst, muss immer das ganze Guthaben auf diesem Konto beziehen. Daher sollte man frühzeitig mehrere Töpfe für die Säule 3a anlegen und diese dann nach und nach saldieren, um die Steuerprogression zu reduzieren. Säule 3a-Guthaben kann man sich bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen.
Umzug prüfen
Zwischen den Kantonen und Gemeinden gibt es bei den Kapitalauszahlungssteuern grosse Unterschiede. Dies kann man sich zunutze machen, indem man rechtzeitig an einen steuerlich attraktiven Ort umzieht.
Allerdings sind die Steuern nicht das wichtigste Kriterium beim Entscheid, wo man nach der Pensionierung wohnen möchte. Die Nähe zu Familie und Freunden ist für viele wichtiger. Zudem sollte man die Immobilienpreise und Mieten am neuen Wohnort beachten, wenn man aus steuerlichen Gründen über einen Umzug nachdenkt. Was ebenfalls oft vergessen wird: Auch die Steuern auf Renten, Vermögen und Erbschaften können dort höher ausfallen.
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