Kadervorsorge: So profitieren Unternehmer gleich doppelt
Kadervorsorge
Mehr Spielraum bei den Anlagen erhöht die Ertragschancen in der Pensionskasse. Deshalb sollten Unternehmen die Einführung einer modernen Kadervorsorge prüfen.
Kevin Kocher
Funktion Pensionskassenspezialist
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20. August 2026
Kaderangestellte bauen in der Pensionskasse ein stattliches Vermögen auf. Das volle Potenzial können sie aber nicht ausschöpfen: Obwohl es vielen Pensionskassen finanziell gut geht, investieren sie nur gut ein Drittel ihrer Vermögen in Aktien.
Moderne Kadervorsorge: flexibel und steuersparend
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Viele Einrichtungen haben die Guthaben in den letzten drei Jahren durchschnittlich zwischen 3 bis 4 Prozent verzinst. Mit einer höheren Aktienquote wäre eine deutlich höhere Rendite möglich gewesen. Eine moderne Kadervorsorge (1e-Vorsorgeplan) schöpft dieses Potenzial aus und bietet sowohl den Arbeitnehmenden als auch dem Arbeitgeber grosse Vorteile.
Arbeitnehmende
In den 1e-Plänen bestimmen die Angestellten selbst, wie sie die Spargutschriften auf versicherte Lohnanteile über 136'080 Franken anlegen. Sogar eine Aktienquote von 100 Prozent ist möglich. Abgestimmt auf den persönlichen Anlagehorizont und die Risikofähigkeit lässt sich so die Rendite der Guthaben nachhaltig steigern. Das Beispiel unten zeigt: Dank einer 1e-Lösung hat ein 40-jähriges Mitglied der Geschäftsleitung bei seiner Pensionierung 23 Prozent mehr Guthaben als mit einer umhüllenden Basislösung allein.
Mit 1e-Vorsorgeplänen profitieren Kadermitarbeitende voll von ihrem Anlageerfolg – ohne Umverteilung auf andere Versicherte. Dafür tragen sie das Verlustrisiko. Sie gewinnen mehr Flexibilität und können ihre Beiträge und freiwilligen PK-Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Arbeitgeber
Eine moderne Kadervorsorge ist ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte und stärkt die Bindung an das Unternehmen. Solche Vorsorgepläne sind auch attraktiv, weil sie in der Regel die Risikoprämien senken und weder Bilanzverpflichtungen noch Sanierungsrisiken verursachen.
Tipp: Sie können stets eine Zusatzvorsorge für sich und Ihre Angestellten einrichten. Die Basisvorsorge ist nur indirekt betroffen.
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