Vorsorge

Im Auftrag einer Auslandfirma tätig – und doch voll versicherungspflichtig

Auch wer für einen Arbeitgeber ohne Schweizer Niederlassung aktiv ist, untersteht der schweizerischen Sozialversicherungspflicht. Als sogenannte ANobAG tragen Arbeitnehmende dann noch mehr Verantwortung. Das sollten Sie unbedingt wissen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Almedin Zenkic

Funktion Experte für Firmengründungen

Publiziert am

8. Mai 2026

Immer mehr Menschen arbeiten von der Schweiz aus für internationale Unternehmen ohne hiesigen Firmensitz – zumeist in Fernarbeit (remote) und ortsunabhängig. Was viele nicht wissen: Mit ihrer Tätigkeit werden sie zu ANobAG: Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Dieser spezielle Status hat weitreichende und teilweise unerwartete Folgen, von denen viele Betroffene erst erfahren, wenn sich die Ausgleichskasse meldet.
 

ANobAG: Das gilt für Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber

Merkblatt

Wer in der Schweiz für einen ausländischen Arbeitgeber aktiv ist, untersteht der schweizerischen Sozialversicherungspflicht. Dieses Merkblatt zeigt auf, was Betroffene in solchen Konstellationen besonders beachten sollten.

Merkblatt

Schliesslich gilt: Wer in der Schweiz wohnt und hier arbeitet, untersteht automatisch der Schweizer Sozialversicherungspflicht, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in London, New York oder Singapur hat. Die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und die Familienausgleichskasse müssen korrekt abgerechnet werden. Besonders wichtig: Bei einem ANobAG ist nicht der Arbeitgeber für die Abrechnung verantwortlich, sondern oft die arbeitnehmende Person selbst.

Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

Hinzu kommt eine wichtige Differenzierung: Je nach Nationalität und Firmensitz unterscheidet man zwischen echtem und unechtem ANobAG. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber in der EU/EFTA/UK domiziliert ist und welche Staatsangehörigkeit die angestellte Person hat.

  • So gelten Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber in einem EU-/EFTA-Staat inkl. Vereinigtes Königreich ansässig sind und deren Arbeitnehmer die Nationalität Schweiz, EU oder EFTA haben, als "unechte ANobAG".
  • Hat der Arbeitgeber seinen Firmensitz dagegen ausserhalb der EU/EFTA und ausserhalb des Vereinigten Königreichs, so gilt der Arbeitnehmer als "echter ANobAG".

Diese Einstufung beeinflusst, wer für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommen muss. Während bei unechten ANobAG der ausländische Arbeitgeber die Schweizer Beiträge übernehmen muss, tragen echte ANobAG die gesamten Beiträge allein, inklusive des Arbeitgeberanteils und der Verwaltungskosten. Das führt oft zu einer überraschend hohen Belastung für die Arbeitnehmenden, insbesondere, wenn sie nicht darauf vorbereitet sind.
Zudem sind bei ANobAG auch wichtige Versicherungen wie Unfallversicherung, Pensionskasse und Krankentaggeld nicht automatisch abgedeckt. Werden die Arbeitnehmenden nicht selbst aktiv, können rasch Lücken entstehen, die im Ernstfall weitreichende finanzielle Folgen haben können. Gerade für Arbeitnehmende, die für international tätige Unternehmen arbeiten, ist es daher ratsam, eine Lösung zu wählen, die sowohl alle Pflichten abdeckt als auch Risiken deutlich minimiert.

Diese Einstufung beeinflusst, wer für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommen muss. Während bei unechten ANobAG der ausländische Arbeitgeber die Schweizer Beiträge übernehmen muss, tragen echte ANobAG die gesamten Beiträge allein, inklusive des Arbeitgeberanteils und der Verwaltungskosten. Das führt oft zu einer überraschend hohen Belastung für die Arbeitnehmenden, insbesondere, wenn sie nicht darauf vorbereitet sind.
Zudem sind bei ANobAG auch wichtige Versicherungen wie Unfallversicherung, Pensionskasse und Krankentaggeld nicht automatisch abgedeckt. Werden die Arbeitnehmenden nicht selbst aktiv, können rasch Lücken entstehen, die im Ernstfall weitreichende finanzielle Folgen haben können. Gerade für Arbeitnehmende, die für international tätige Unternehmen arbeiten, ist es daher ratsam, eine Lösung zu wählen, die sowohl alle Pflichten abdeckt als auch Risiken deutlich minimiert.

Zudem sind bei ANobAG auch wichtige Versicherungen wie Unfallversicherung, Pensionskasse und Krankentaggeld nicht automatisch abgedeckt. Werden die Arbeitnehmenden nicht selbst aktiv, können rasch Lücken entstehen, die im Ernstfall weitreichende finanzielle Folgen haben können. Gerade für Arbeitnehmende, die für international tätige Unternehmen arbeiten, ist es daher ratsam, eine Lösung zu wählen, die sowohl alle Pflichten abdeckt als auch Risiken deutlich minimiert.

Frühzeitige Prüfung spart Zeit, Geld und Nerven

Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig überprüft, spart Zeit, Geld und Nerven – und sorgt dafür, dass Karriere, Wohnort und Arbeitgeber flexibel bleiben können, ohne auf rechtlich heikles Terrain zu geraten. Die Regeln sind zwar durchaus komplex, doch die Lösung muss es nicht sein. Prüfen Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation sorgfältig. Sie sind ein ANobAG? Dann lohnt sich ein Blick auf unser Merkblatt, in dem Sie praxisnahe Informationen und Tipps erhalten.

Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie das Merkblatt, oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.