Grosses Sparpotenzial mit gestaffelten Bezügen
Wer Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart leicht mehrere Tausend Franken.

Daniel Ruch
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Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge eines Jahres zusammen, häufig auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Nach Möglichkeit verteilt man die Bezüge also besser auf mehrere Steuerperioden.
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Dafür gibt es genügend Spielraum: Das Säule-3a-Kapital kann man bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen. Das Gleiche gilt für Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen.
Andererseits lässt sich der Bezug von Freizügigkeitsguthaben aufschieben, falls das Reglement der Freizügigkeitsstiftung diese Möglichkeit vorsieht (bei Männern bis 70, bei Frauen bis 69). Diese Möglichkeit könnte allerdings in Zukunft wegfallen: Der Bundesrat will so einen Aufschub im Rahmen der AHV-Revision auf Personen beschränken, die nach 65 weiter arbeiten.
Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf auch den Bezug seiner 3a-Guthaben aufschieben. Spätestens mit 70 beziehungsweise mit 69 muss man sein Guthaben aber auf jeden Fall beziehen.
Vorzeitige Bezüge sind nur in wenigen Fällen möglich: insbesondere für den Kauf eines Eigenheims oder für die Amortisation der Hypothek auf dem Eigenheim; wenn man auswandert; oder wenn man sich selbstständig macht.
Das Pensionskassenguthaben wird hingegen mit der Pensionierung fällig. Vorzeitige Bezüge sind nur in wenigen Fällen möglich, unter anderem für den Kauf eines Eigenheims oder für die Amortisation der Hypothek auf dem Eigenheim, wenn man auswandert oder sich selbstständig macht.
Sie gehen vor dem frühesten Zeitpunkt in Pension, den Ihre Pensionskasse für eine Frühpensionierung vorsieht? Oder Sie werden vorher entlassen? In diesem Fall können Sie von Ihrer Pensionskasse verlangen, dass sie Ihr Freizügigkeitsgeld auf zwei getrennte Freizügigkeitskonten oder -policen überweist. Die beiden Guthaben können Sie dann gestaffelt in verschiedenen Jahren beziehen.
Das folgende Beispiel zeigt, wie gross das Sparpotenzial von gestaffelten Kapitalbezügen ist: Ein Ehepaar in Bern verfügt über Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben von insgesamt 975'000 Franken. Gehen beide Ehepartner im gleichen Jahr in Pension – zum Beispiel mit 64 Jahren – und beziehen sie ihre beiden 3a-Guthaben erst dann, zahlen sie insgesamt 89'756 Franken Steuern. Verteilen sie ihre Vorsorgebezüge über mehrere Jahre, fallen 58'856 Franken Steuern an. Die Steuerersparnis beträgt in diesem Beispiel über 30'000 Franken.