Steuern

Vorsorgegelder beziehen: Der Bundesrat plant höhere Steuern

Der Bund muss sparen. Deshalb sollen Auszahlungen aus der Pensionskasse und der Säule 3a künftig stärker besteuert werden.

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Raphael Ebneter

Funktion Pensionierungsexperte

Publiziert am

21. November 2025

Der Bundesrat will die Steuervorteile bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben einschränken. Diese mögliche Steuererhöhung ist Teil eines grösseren Massnahmenpaketes, mit dem er den Bundeshaushalt entlasten will. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Das Alterssparen während des Erwerbslebens soll sich auch in Zukunft steuerlich lohnen. Auch weiterhin können Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Vorsorgegelder sollen auch in Zukunft erst bei der Auszahlung und separat vom übrigen Einkommen besteuert werden.
  • Der Bundesrat will aber die Steuertarife bei der Kapitalauszahlung anpassen. Ein neuer progressiver Spezialtarif soll dabei die bisher gültigen Tarife ersetzen.
  • Kleinere Bezüge bis zu 100'000 Franken, wie sie bei der Säule 3a oft vorkommen, sollen nicht stärker besteuert werden als bis anhin. Höhere Kapitalbezüge würden aber in Zukunft vom Bund deutlich stärker besteuert:

  • Mit diesen stark progressiven Steuertarifen will der Bundesrat vor allem auch die steuerliche Begünstigung von Pensionskassen-Kapitalbezügen im Vergleich zu Rentenbezügen reduzieren.
  • Auch sollen neu Kapitalleistungen von Ehegatten nicht mehr zusammengezählt und gemeinsam besteuert werden. Jede Kapitalleistung eines Ehegatten würde separat besteuert. Allerdings sollen Kapitalleistungen des Ehegatten innert eines Jahres weiterhin zusammengezählt werden.
  • Diese Änderungen betreffen die vom Bund erhobenen Steuern. Hinzu kommen noch die Steuern, die die Kantone erheben. An diesen Steuern soll sich aber nichts ändern.
  • Es dürfte sich auch in Zukunft lohnen, Kapitalbezüge über mehrere Jahre gestaffelt statt im gleichen Steuerjahr zu beziehen.

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Entlastungspaket im September 2025 verabschiedet. Das Parlament wird in der Wintersession darüber beraten. Weil das Paket dem fakultativen Referendum unterliegt, wird eventuell auch das Stimmvolk darüber abstimmen können. Es ist also noch völlig offen, ob und wann diese Änderungen tatsächlich in Kraft treten.

Ob diese Änderungen eines Tages kommen oder nicht: Schon heute empfiehlt es sich, vor der Pensionierung genau zu prüfen, ob sich der Kapital- oder der Rentenbezug mehr eignet. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Oder man wählt einen Mix aus Kapital und Rente. Was besser ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab.

Mindestens ebenso wichtig wie die Steuern sind andere Faktoren wie die Flexibilität, die Höhe und Sicherheit des Einkommens, die Absicherung der Hinterbliebenen sowie die Lebenserwartung und der Gesundheitszustand. Im kostenlosen Merkblatt erfahren Sie mehr dazu. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.