Getrennte Steuererklärung: Die Folgen für Ehepaare
Künftig soll jeder Ehepartner separat besteuert werden. Das will eine Reform. Für Erwerbstätige und Pensionierte würden die Steuern teils sinken, teils stark steigen.

Beitrag empfehlen
Heute muss ein Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. Die Einkommen und Vermögen der beiden Ehepartner werden addiert. Ehepaare zahlen so häufig deutlich mehr Steuern als unverheiratete Paare – vor allem, wenn beide Ehepartner ähnlich viel verdienen. Eine Reform im Parlament will das ändern und die Individualbesteuerung einführen. Neu müsste jeder Ehepartner eine Steuererklärung ausfüllen. Der Spezialtarif für Verheiratete fiele weg und die Kinderabzüge würden neu geregelt werden.
Die Reform hätte grosse Auswirkungen für Erwerbstätige und Pensionierte, wie das neue Merkblatt zum Thema zeigt. Diese Folgen sollten Sie kennen:
Das Einkommen bestimmt, ob die Steuern sinken oder steigen
Vor allem Ehepaare mit höheren Einkommen würden die Folgen der Reform spüren, weil die Bundessteuer stark progressiv ausgestaltet ist. Je nachdem, wie das Einkommen auf die beiden Partner verteilt ist, müsste man weniger oder aber mehr Steuern als heute bezahlen. Umso gleichmässiger die beiden Partner verdienen, umso mehr würden ihre Steuern in Zukunft sinken. Vor allem Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen könnten von der Individualbesteuerung profitieren. Der Bund rechnet damit, dass bei rund der Hälfte der Steuerpflichtigen die Steuern sinken würden.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar verdient zusammen 200'000 Franken im Jahr. Ist das Einkommen gleichmässig auf beide Partner (Verhältnis 50:50) verteilt, dann zahlt das Paar heute 6'733 Franken Steuern im Jahr. Mit der Individualbesteuerung müsste es neu nur noch 2'696 Franken Steuern abliefern – 4'037 Franken weniger als heute (Grafik unten).
Laut Schätzungen des Bundes werden aber 14 Prozent aller Steuerpflichtigen mehr Steuern als heute bezahlen müssen. Vor allem bei traditionell organisierten Haushalten mit einem Hauptverdiener würden teils deutlich höhere Steuern anfallen. Im Beispiel zahlt ein so organisiertes Paar (Verhältnis 100:0) heute 8'566 Franken Steuern im Jahr. Neu müsste es mit 11'321 Franken Steuern rechnen – ein Plus von 2'755 Franken. Auch Alleinstehende und Kinderlose mit gutem Einkommen müssten teils höhere Steuern bezahlen.
Die Reform hätte zudem Auswirkungen für Eigenheimbesitzer. In Zukunft müsste jeder Ehepartner den Teil versteuern, der ihm zivilrechtlich gehört. Wenn zum Beispiel beide Ehepartner je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, würden beide je die Hälfte versteuern.
Die Reform betrifft die Bundessteuern. Später müssten auch die Kantone und Gemeinden ihre Steuergesetze anpassen. Wie sie das genau umsetzen würden, ist aktuell noch offen.
Folgen für die Pensionierung beachten
Für viele pensionierte Ehepaare dürfte die Individualbesteuerung eine Entlastung bringen. Vor allem dann, wenn beide Ehepartner je eine AHV- und eine Pensionskassen-Rente erhalten, dürfte die Steuerersparnis in vielen Fällen gross sein. Aber auch bei Ehepaaren mit traditioneller Rollenaufteilung, bei der oft einer der beiden Partner nach der Pensionierung nur eine geringe AHV- und keine Pensionskassen-Rente erhält, sind Steuereinsparungen wahrscheinlich. Alleinstehende Pensionierte hingegen dürften unter dem neuen Steuerregime mehr Steuern bezahlen müssen als heute. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig vor der Pensionierung berechnen zu lassen, wie hoch die Steuern wirklich ausfallen.
Richtig staffeln ist wichtig
Ändern würde sich auch, ob und wie stark es sich lohnt, Vorsorgegelder gestaffelt zu beziehen. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden nämlich alle Bezüge eines Jahres zusammen, heute auch häufig die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Nach Möglichkeit verteilt ein Ehepaar die Bezüge also besser auf mehrere Steuerperioden. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden die Bezüge beider Ehepartner neu nicht mehr zusammengerechnet. Jeder Ehepartner würde seine Vorsorgegelder bei der Auszahlung separat versteuern. Damit könnten beide Partner im gleichen Jahr einen Kapitalbezug tätigen, ohne dass die beiden Bezüge zusammengerechnet werden. Wird jedoch das Steuerentlastungsprogramm des Bundes angenommen, erfolgt die Besteuerung zu einem separaten, höheren Steuertarif. Jedoch würde noch immer jeder Ehegatte separat besteuert und es fände keine Zusammenrechnung der Kapitalbezüge statt.
Es ist noch völlig offen, ob die Individualbesteuerung tatsächlich eines Tages in Kraft tritt. Als Nächstes ist der Ständerat an der Reihe. Voraussichtlich hat später das Volk das letzte Wort. Es lohnt sich, sich schon heute über die Folgen der Reform zu informieren. Mehr dazu lesen Sie im neuen kostenlosen Merkblatt zur Reform.
Schon heute Steuern sparen
Seine Steuern sollte man bereits heute optimieren. Oft kann man so Tausende von Franken an Steuern sparen. Diese Massnahmen helfen am meisten:
- Säule 3a: Zahlen Sie jedes Jahr ein, auch wenn es nicht der Maximalbetrag ist. Diese Beträge können Sie zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abziehen – und so Jahr für Jahr Geld auf die Seite legen.
- Pensionskassen-Einkäufe: Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind ein gutes Mittel, um die Steuerbelastung zu senken. Sie lohnen sich oft erst ab 50 und umso mehr, je höher das Einkommen ist und je schneller das Geld wieder bezogen wird. Achtung: Wenn man das Guthaben später als Kapital beziehen will, darf man drei Jahre vor der Pensionierung nicht mehr einkaufen.
- Staffelung: Lassen Sie sich nicht alle Guthaben aus der Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a im gleichen Jahr auszahlen. Je mehr in einem Jahr bezogen wird, desto höher ist meistens die prozentuale Belastung. Verteilen Sie deshalb die Bezüge über mehrere Jahre. Das so gesparte Geld bleibt Ihnen zusätzlich zum Leben.
- Rente oder Kapital: Wie hoch die Steuern nach der Pensionierung ausfallen, hängt wesentlich davon ab, wie man seine Ersparnisse aus der Pensionskasse bezieht: als Rente, als Kapital oder als Mix aus beidem. Wägen Sie gut ab. Die Rente muss man ein Leben lang als Einkommen versteuern. Beim Kapitalbezug zahlt man den grössten Teil der Steuern zum Zeitpunkt der Auszahlung. Dafür danach in der Regel weniger. Entscheiden Sie sich nie nur aus Steuerersparnisgründen für das Kapital: Viele wählen einen Mix. Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter, und mit dem Kapital bleiben Sie finanziell flexibler.
Sie wollen alles richtig machen? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.