Unternehmensnachfolge

Geld, Steuern, Familie: Was Sie schon immer mal anpacken wollten

Unternehmer sind auch nur Menschen. Unangenehme Themen schiebt man gerne auf die lange Bank. Jetzt zum Jahresende kommt die Zeit für gute Vorsätze. Diese Punkte sollten Unternehmerinnen und Unternehmer regeln.

Roger Hofstetter
Experte Unternehmensnachfolge
Publiziert am
05. Dezember 2023

Es gibt viele Risiken, die den Fortbestand eines Unternehmens gefährden. Viele verdrängen diese Gedanken im Wissen darum, dass es wichtig wäre. Sie sollten daher rechtzeitig dafür sorgen, dass der Fortbestand ihrer Firma gesichert ist. Auch braucht es Gedanken zur Absicherung der Familie, zur Nachfolge und Altersvorsorge sowie zur möglichen Steueroptimierung. Doch viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben keine Zeit und verschieben die Thematik auf unbestimmte Zeit – bis es zu spät ist oder nicht mehr anders geht. Ein paar Punkte, über die sich Unternehmer Gedanken machen sollten:

Was passiert, wenn der Unternehmer plötzlich ausfällt?

Für Selbstständige mit einer Einzelfirma ist ein Vorsorgeauftrag unverzichtbar. Sie können damit ein Stück weit regeln, wer die Firma weiterführt, falls sie plötzlich ausfallen – etwa wegen eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder Demenz. Unternehmer können beispielsweise eine Vertrauensperson ihrer Wahl beauftragen, bei Bedarf die Verantwortung im Betrieb zu übernehmen. 
 

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Nachlass und Nachfolge: Daran sollten Unternehmer denken

Wer seine Familie absichern und die Existenz der Firma nicht gefährden möchte, sollte frühzeitig einige wichtige Punkte regeln.

Auch Aktionäre und Gesellschafter, denen die Mehrheit eines Familienbetriebs (AG oder GmbH) gehört, sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Darin können sie unter anderem festlegen, wer sie an der Generalversammlung oder in anderen Gremien vertreten soll, und wie ihre Stimmrechte ausgeübt werden sollen.

Tipp: Sie müssen Ihren Vorsorgeauftrag wie ein Testament eigenhändig verfassen, datieren und unterschreiben. Oder Sie müssen ihn öffentlich beurkunden lassen. Wenn Sie Ihren Vorsorgeauftrag errichten, müssen Sie handlungsfähig sein.

Ist geregelt, was bei einer allfälligen Scheidung mit dem Betrieb passiert? 

Ein wichtiges Instrument für diesen Fall ist der Ehevertrag. Ohne andere Regelung gilt für Ehepaare der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Bei einer Scheidung wird alles hälftig geteilt, was die Ehepartner während der Ehe erwirtschaftet haben. Nicht geteilt wird das Eigengut – also alles, was sie in die Ehe einbringen oder während der Ehe erben.

Wurde die Firma während der gemeinsamen Zeit gegründet und aufgebaut, gehört sie zum erwirtschafteten Vermögen – also zur Errungenschaft. Bei einer Scheidung gehört beiden je die Hälfte. Das ist problematisch, wenn viel gemeinsames Vermögen im Betrieb steckt. Viele Inhaberinnen und Inhaber können wegen fehlender Mittel den Partner nicht abfinden. In so einem Fall müssen sie allenfalls einen Teil der Firma übertragen oder den Betrieb verkaufen.

Tipp: Sie können in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbaren. Oder prüfen Sie, ob sich die Firma dem Eigengut zuweisen lässt. Sie können güterrechtliche Vereinbarungen auch während der Ehe treffen oder ändern, wenn beide einverstanden sind. Damit soll nicht der Ehepartner schlechter gestellt werden. Primär geht es um das Ziel, das Unternehmen zu schützen.
 

Was geschieht im Todesfall mit der Firma? 

Stirbt ein Unternehmer, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen, gelten die Vorschriften des Güter- und Erbrechts: Die Erben werden Inhaber der Firma und müssen selbst klären, wer was bekommt. Bis sie eine Lösung finden, entscheiden sie gemeinsam über die Zukunft der Firma. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft mit der Zersplitterung des Betriebs oder Streit in der Familie endet.

Tipp: Regeln Sie Ihren Nachlass, bevor es zu spät ist. Ziel und Herausforderung ist dabei oft die finanzielle Gleichstellung aller Erben. Vereinbaren Sie mit allen Beteiligten, ob, in welchem Umfang und wann ein Ausgleich stattfinden muss – etwa mit Teilungsvorschriften im Testament oder einem Erbvertrag. Eine verbindliche Wertfestlegung schützt vor späteren Streitigkeiten zu Ausgleichspflichten.

Wer soll dereinst die Nachfolge im Unternehmen antreten?

Unternehmer sollten prüfen, ob Kinder oder Mitarbeitende fähig und gewillt sind, die Firma zu übernehmen. Sonst drängt sich ein externer Verkauf auf. Grundsätzlich sollte man die Nachfolgeplanung 5 bis 10 Jahre vor der geplanten Übergabe in Angriff nehmen. 
 

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Steueroptimierung: Tipps für Unternehmer

Dieses Merkblatt zeigt auf, wie Unternehmer mit einer geschickten Planung ihre Steuerrechnung deutlich reduzieren können.

Wer seine Nachfolge zu spät anpackt, muss die Weitergabe unter Zeitdruck abwickeln. Das schwächt die Verhandlungsposition und macht es unmöglich, einen strukturierten Prozess aufzustellen und alle erbrechtlichen und finanziellen Konsequenzen abzuklären. Die Chance, die Weitergabe steuerlich zu optimieren, ist verpasst.

Sind die Steuern so gut wie möglich optimiert? 

KMU-Inhaber können ihre Steuerbelastung deutlich senken, wenn sie alle relevanten Faktoren gut aufeinander abstimmen. Das schafft grosse Hebel für Steueroptimierungen. Dazu zählt etwa die Koordination von Lohn und Dividenden. Ob es sich lohnt, mehr Lohn oder Dividende zu beziehen, hängt vor allem von der Besteuerung der Dividende am Wohnort, der Gewinnsteuer am Firmensitz und von der Höhe der Sozialabgaben auf dem Lohn ab. Es lohnt sich, genau hinzuschauen – sonst bezahlt man zu viel Steuern.

Unternehmer sollten zudem ihre Pensionskasse (PK) optimieren. Da man freiwillige PK-Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen darf, sollte das Einkaufspotenzial möglichst gross sein. Eine Zusatzvorsorge kann helfen, wenn das Einkaufspotenzial bereits ausgeschöpft ist: Dank dieser sogenannten 1e-Plänen kann man sein Einkaufspotenzial möglicherweise um mehrere Hunderttausend Franken erhöhen.

Wer den Fortbestand seines Unternehmens sichern möchte, sollte sich gut vorbereiten. Das kostenlose Merkblatt mitsamt Checkliste zeigt Ihnen, auf was Sie achten sollten. Ein weiteres Merkblatt erklärt, wie Sie Ihre Steuern optimieren können. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe